In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2021 eine neue Regelung, nach der Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 ein Quad mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Leistung von maximal 15 kW (20 PS) fahren darf. Diese Regelung gilt jedoch nur für Quads, die als vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zugelassen sind. Quads mit höherer Leistung oder als LOF-Zulassung erfordern einen entsprechenden Führerschein, wie zum Beispiel die Führerscheinklassen A2 oder A (Motorradführerschein).
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