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Kann man zwei Autos als Erst­wa­gen versichern?

Im Prin­zip kön­nen Sie so vie­le Fahr­zeu­ge als Erst­wa­gen ver­si­chern, wie Sie möch­ten. Jedes Fahr­zeug hat sei­ne eige­ne Ver­si­che­rungs­po­li­ce und ist unab­hän­gig von den ande­ren. Aller­dings pro­fi­tiert nor­ma­ler­wei­se nur ein Fahr­zeug von Ihrer bes­ten Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se), die Sie durch unfall­frei­es Fah­ren erwor­ben haben.

Ein zwei­tes oder drit­tes Fahr­zeug wird oft als Zweit­wa­gen ein­ge­stuft und in eine höhe­re (also teu­re­re) SF-Klas­se ein­ge­stuft. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten jedoch an, einen Zweit­wa­gen in die­sel­be oder eine nahe­zu gleich­wer­ti­ge SF-Klas­se ein­zu­stu­fen wie den Erst­wa­gen, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Dies kann zum Bei­spiel der Fall sein, wenn der Haupt­nut­zer des Zweit­wa­gens auch der Ver­si­che­rungs­neh­mer des Erst­wa­gens ist.

Es ist also mög­lich, zwei oder mehr Fahr­zeu­ge zu ver­si­chern und dabei jeweils die Vor­tei­le einer nied­ri­gen SF-Klas­se zu nut­zen. Es hängt jedoch von den indi­vi­du­el­len Regeln des jewei­li­gen Ver­si­che­rers ab. Es ist daher rat­sam, die Bedin­gun­gen und Prei­se meh­re­rer Ver­si­che­rer zu ver­glei­chen oder sich von einem unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter infor­mie­ren zu lassen.

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