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Kann man zwei Hausratversicherungen haben?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, zwei Hausratversicherungen für dieselbe Wohnung und identische Gegenstände sind rechtlich nicht zulässig. Das Versicherungsrecht verhindert durch das sogenannte Äquivalenzprinzip, dass Sie durch Versicherungen Gewinn erzielen. Im Schadensfall erhalten Sie nur den tatsächlichen Schaden ersetzt – unabhängig davon, wie viele Policen Sie haben.

Nein, zwei Haus­rat­ver­si­che­run­gen für die­sel­be Woh­nung und iden­ti­sche Gegen­stän­de sind recht­lich nicht zuläs­sig. Das Ver­si­che­rungs­recht ver­hin­dert durch das soge­nann­te Äqui­va­lenz­prin­zip, dass Sie durch Ver­si­che­run­gen Gewinn erzie­len. Im Scha­dens­fall erhal­ten Sie nur den tat­säch­li­chen Scha­den ersetzt – unab­hän­gig davon, wie vie­le Poli­cen Sie haben. Dop­pel­ver­si­che­run­gen wer­den von Ver­si­che­rern erkannt und abge­lehnt oder für ungül­tig erklärt. Sinn­vol­ler ist es, Ihre bestehen­de Haus­rat­ver­si­che­rung gezielt durch spe­zia­li­sier­te Zusatz­po­li­cen zu ergänzen.

War­um Dop­pel­ver­si­che­run­gen unzu­läs­sig sind

Das deut­sche Ver­si­che­rungs­recht basiert auf dem Gedan­ken, dass Ver­si­che­run­gen nur Scha­dens­er­satz leis­ten, nicht aber Gewinn­quel­len dar­stel­len dür­fen. Des­halb kön­nen Sie nicht zwei iden­ti­sche Haus­rat­ver­si­che­run­gen für den­sel­ben Haus­halt abschlie­ßen. Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men prü­fen bei der Antrag­stel­lung stan­dard­mä­ßig, ob bereits eine Poli­ce besteht – oft über zen­tra­le Daten­ban­ken und Abfra­gen. Ver­stö­ße gegen die Offen­ba­rungs­pflicht, also das absicht­li­che Ver­schwei­gen einer bestehen­den Ver­si­che­rung, kön­nen zur voll­stän­di­gen Leis­tungs­ver­wei­ge­rung im Scha­dens­fall füh­ren, selbst wenn Sie unver­schul­det dop­pelt ver­si­chert wur­den. Dies gilt auch, wenn Sie meh­re­re Ver­si­che­rungs­mak­ler nut­zen. Daher ist Trans­pa­renz gegen­über Ihrem Ver­si­che­rer essentiell.

Ver­si­che­rungs­lü­cken durch gezielt gewähl­te Zusatz­po­li­cen schließen

Anstel­le von Dop­pel­ver­si­che­run­gen bie­ten spe­zia­li­sier­te Zusatz­ver­si­che­run­gen ech­te Mehr­wer­te. Stan­dard-Haus­rat­po­li­cen decken Schmuck, Kunst­ge­gen­stän­de, Bar­geld und hoch­wer­ti­ge Samm­lun­gen typi­scher­wei­se nur mit nied­ri­gen Ent­schä­di­gungs­gren­zen ab – oft maxi­mal 15–20 % der Gesamt­ver­si­che­rungs­sum­me für Schmuck, nicht sel­ten auch nur ca. 500–1.000 Euro. Eine eigen­stän­di­ge Wert­sa­chen- oder Kunst­ver­si­che­rung schließt die­se Lücken umfas­send. Wei­te­re sinn­vol­le Ergän­zun­gen sind Fahr­rad- und E‑Bike-Ver­si­che­run­gen (inkl. Dieb­stahl­schutz außer­halb der Woh­nung) sowie der Schutz emp­find­li­cher Glas­ein­rich­tun­gen. Die­se Modu­le kos­ten ca. 5–15 Euro monat­lich je Zusatz­schutz und sind maß­ge­schnei­dert – Sie bezah­len nur das, was Sie benö­ti­gen. Moder­ne Ver­si­che­rer ermög­li­chen fle­xi­ble, modu­la­re Tarif­kon­struk­tio­nen, mit denen Sie Ihre Absi­che­rung indi­vi­du­ell anpassen.

Check­lis­te zur Opti­mie­rung Ihres Hausratschutzes

  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert ermit­teln: Sum­mie­ren Sie den heu­ti­gen Neu­wert Ihrer gesam­ten Ein­rich­tung – die­se Sum­me ist Ihre not­wen­di­ge Versicherungssumme
  • Wert­sa­chen-Inven­tar erstel­len: Notie­ren Sie alle Gegen­stän­de, deren Ein­zel­wert 500 Euro über­steigt oder die Ihre Deckungs­gren­zen sprengen
  • Tarif­ver­gleich durch­füh­ren: Nut­zen Sie Ver­gleichs­por­ta­le, um Leis­tungs­um­fang, Aus­schlüs­se und Prä­mi­en trans­pa­rent zu bewerten
  • Offen­ba­rungs­pflich­ten erfül­len: Nen­nen Sie dem Ver­si­che­rer alle bestehen­den Poli­cen und Ver­si­che­rungs­sum­men – auch unvollständige
  • Bund­ling-Rabat­te ver­han­deln: Fra­gen Sie nach Kom­bi­na­ti­ons­an­ge­bo­ten, wenn Sie meh­re­re Ver­si­che­run­gen (Haft­pflicht, Haus­rat, Wohn­ge­bäu­de) beim sel­ben Anbie­ter abschließen
  • Doku­men­ta­ti­on sichern: Foto­gra­fie­ren oder fil­men Sie Ihre Ein­rich­tung, bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge auf – das beschleu­nigt Regu­lie­rung erheblich
  • Jähr­lich über­prü­fen: Pas­sen Sie Ver­si­che­rungs­sum­men und Modu­le an, wenn sich Ihr Ver­mö­gen, Ihre Lebens­si­tua­ti­on oder Ihre Wohn­grö­ße ändert
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