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Nein, zwei identische Privathaftpflichtversicherungen sind rechtlich unwirksam und wirtschaftlich sinnlos. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) untersagt die gleichzeitige Versicherung desselben Risikos bei mehreren Anbietern. Im Schadensfall zahlt maximal eine Police – eine Doppelentschädigung ist ausgeschlossen.
Nein, zwei identische Privathaftpflichtversicherungen sind rechtlich unwirksam und wirtschaftlich sinnlos. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) untersagt die gleichzeitige Versicherung desselben Risikos bei mehreren Anbietern. Im Schadensfall zahlt maximal eine Police – eine Doppelentschädigung ist ausgeschlossen. Versicherer lehnen solche Konstellationen ab oder erkennen sie nicht an.
Das deutsche Versicherungsrecht basiert auf dem Äquivalenzprinzip: Eine Versicherung darf keinen finanziellen Gewinn aus einem Schadensfall generieren. Eine Privathaftpflichtversicherung ist bereits eine Vollversicherung – sie deckt das gesamte persönliche Haftungsrisiko ab, von Personenschäden über Sachschäden bis zu Vermögensschäden innerhalb der vereinbarten Deckungssumme.
Kritisch ist die Anzeigepflicht: Beim Abschluss einer zweiten Police müssen Sie alle bestehenden Versicherungen offenbaren. Das Verschweigen einer bereits bestehenden Police führt zur Leistungsverweigerung im Schadensfall und kann beidseitige Kündigungen nach sich ziehen. Versicherer prüfen dies systematisch durch Rückfragen und Maklerangaben – Doppelbelegungen werden zuverlässig erkannt.
Es gibt mehrere legale Wege, Ihren Versicherungsschutz zu erweitern:
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