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Kann man zwei private Haftpflichtversicherungen haben?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, zwei identische Privathaftpflichtversicherungen sind rechtlich unwirksam und wirtschaftlich sinnlos. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) untersagt die gleichzeitige Versicherung desselben Risikos bei mehreren Anbietern. Im Schadensfall zahlt maximal eine Police – eine Doppelentschädigung ist ausgeschlossen.

Nein, zwei iden­ti­sche Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind recht­lich unwirk­sam und wirt­schaft­lich sinn­los. Das Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) unter­sagt die gleich­zei­ti­ge Ver­si­che­rung des­sel­ben Risi­kos bei meh­re­ren Anbie­tern. Im Scha­dens­fall zahlt maxi­mal eine Poli­ce – eine Dop­pel­ent­schä­di­gung ist aus­ge­schlos­sen. Ver­si­che­rer leh­nen sol­che Kon­stel­la­tio­nen ab oder erken­nen sie nicht an.

Recht­li­che Grund­la­gen: Das Äqui­va­lenz­prin­zip und Offenbarungspflicht

Das deut­sche Ver­si­che­rungs­recht basiert auf dem Äqui­va­lenz­prin­zip: Eine Ver­si­che­rung darf kei­nen finan­zi­el­len Gewinn aus einem Scha­dens­fall gene­rie­ren. Eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist bereits eine Voll­ver­si­che­rung – sie deckt das gesam­te per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ko ab, von Per­so­nen­schä­den über Sach­schä­den bis zu Ver­mö­gens­schä­den inner­halb der ver­ein­bar­ten Deckungssumme.

Kri­tisch ist die Anzei­ge­pflicht: Beim Abschluss einer zwei­ten Poli­ce müs­sen Sie alle bestehen­den Ver­si­che­run­gen offen­ba­ren. Das Ver­schwei­gen einer bereits bestehen­den Poli­ce führt zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung im Scha­dens­fall und kann beid­sei­ti­ge Kün­di­gun­gen nach sich zie­hen. Ver­si­che­rer prü­fen dies sys­te­ma­tisch durch Rück­fra­gen und Mak­ler­an­ga­ben – Dop­pel­be­le­gun­gen wer­den zuver­läs­sig erkannt.

Legi­ti­me Alter­na­ti­ven statt Doppelversicherung

Es gibt meh­re­re lega­le Wege, Ihren Ver­si­che­rungs­schutz zu erweitern:

  • Zusatz­de­ckun­gen nut­zen: Erwei­tern Sie Ihren bestehen­den Tarif um höhe­re Deckungs­sum­men (bis ca. 50 Mil­lio­nen Euro), Aus­lands­schutz oder Neben­kos­ten statt neue Poli­cen abzuschließen
  • Berufs­haft­pflicht und Betriebs­haft­pflicht: Die­se sind recht­lich eigen­stän­dig und not­wen­dig für Hand­wer­ker, Ärz­te, Mak­ler, Ver­mie­ter oder Gewer­be­trei­ben­de – sie kon­kur­rie­ren nicht mit der pri­va­ten Haftung
  • Ver­mie­ter-Haft­pflicht: Ver­mie­tern emp­feh­len wir zusätz­lich eine spe­zi­el­le Ver­mie­ter-Haft­pflicht für das Risi­ko ver­mie­te­ter Immobilien
  • Tarif­wech­sel statt Dupli­ka­ti­on: Ein bes­se­rer Tarif mit opti­ma­len Leis­tun­gen ist wirt­schaft­li­cher als zwei gleich­wer­ti­ge Policen

Prak­ti­sche Check­lis­te für den rich­ti­gen Versicherungsschutz

  • Wäh­len Sie eine Deckungs­sum­me von min­des­tens ca. 10 Mil­lio­nen Euro für Privatpersonen
  • Prü­fen Sie gezielt Leis­tungs­merk­ma­le: Aus­lands­schutz, Neben­kos­ten, Kulanzleistungen
  • Offen­ba­ren Sie alle bestehen­den Ver­si­che­run­gen beim Neu­ab­schluss transparent
  • Bei Berufs­aus­übung: Ergän­zen Sie um bran­chen­spe­zi­fi­sche Berufs­haf­tung, nicht um eine zwei­te pri­va­te Haftung
  • Nut­zen Sie Ver­si­che­rungs­ver­glei­che, um einen opti­ma­len Tarif zu fin­den – ein Wech­sel ist sinn­vol­ler als eine zwei­te Police
  • Doku­men­tie­ren Sie alle Ver­si­che­run­gen über­sicht­lich für den Schadensfall
  • Las­sen Sie sich von einem Mak­ler bera­ten, um Dop­pel­be­le­gun­gen und recht­li­che Feh­ler sicher zu vermeiden
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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