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Kann mein Arbeit­ge­ber eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen?

Betrieb­li­che Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung – so kann dein Arbeit­ge­ber dich absichern

Wie das Modell funktioniert

Immer mehr Fir­men schlie­ßen eine Grup­pen-Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für ihre Mit­ar­bei­ten­den ab. Der Arbeit­ge­ber wird Ver­si­che­rungs­neh­mer, die Beleg­schaft ist ver­si­cher­te Per­son – ver­gleich­bar mit einer betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge, nur viel flexibler:

  • Kol­lek­tiv­ta­rif: ein Ver­trag, ein Bei­trag, kein Einzelantrag.

  • Kei­ne Gesund­heits­fra­gen: alle Beschäf­tig­ten erhal­ten ­sofort Schutz, selbst bei bestehen­den Zahnlücken.

  • Meist ohne War­te­zeit: der Grup­pen­ver­trag star­tet oft direkt mit vol­lem Leistungsumfang.

Vor­tei­le für dich als Arbeitnehmer

Mehr­wert Nut­zen in der Praxis
Bei­trag kom­plett vom Chef gezahlt net­to mehr Geld im Portemonnaie
Hohe Staffel­budgets häu­fig 1 500 €–2 000 € schon im 1. Jahr
Sofort­leis­tung bei Implantaten ide­al bei aku­tem Zahnersatzbedarf
Fami­li­en­op­ti­on Part­ner oder Kids kön­nen mit Rabatt mit­ver­si­chert werden

Was dein Chef davon hat

  • Steu­er­frei­er Sach­be­zug bis 50 € pro Monat und Mitarbeiter.

  • Mit­ar­bei­ter­bin­dung durch attrak­ti­ven Benefit.

  • Gerin­ger Ver­wal­tungs­auf­wand dank Rah­men­ver­trag und digi­ta­ler Schadenabwicklung.

Typi­sche Tarif­bau­stei­ne im Firmenpaket

  • 80 – 100 % Zahnersatzquote

  • Zwei bis vier pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gun­gen jährlich

  • Offe­ne Mate­ri­al­lis­ten für voll­ke­ra­mi­sche Kronen

  • Kie­fer­or­tho­pä­die bis 18 J. – per­fekt als Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Kinder

  • Unfall-Sofort­schutz ohne Budgetlimit

Steu­er- und Sozi­al­ab­ga­ben kurz erklärt

  • Zahlt der Arbeit­ge­ber den Bei­trag zusätz­lich zum Lohn, ist er bis 50 € monat­lich steu­er- und abga­ben­frei (Sach­be­zugs­frei­gren­ze).

  • Bei Gehalts­um­wand­lung fällt der Bei­trag brut­to aus dei­nem Lohn – dafür sparst du Lohn­steu­er und Sozialabgaben.

  • Im Leis­tungs­fall blei­ben Erstat­tun­gen wegen § 3 Nr. 1 a EStG steuerfrei.

So kommst du an den betrieb­li­chen Zahnschutz

  1. Per­so­nal­ab­tei­lung fra­gen – vie­le Fir­men bie­ten bereits ein Bene­fit-Bud­get an.

  2. Ver­gleichs­vor­schlag machen – nut­ze Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che und zei­ge güns­ti­ge Gruppentarife.

  3. Betriebs­rat ein­bin­den – gemein­sa­mes Inter­es­se an Mitarbeitergesundheit.

  4. Rah­men­ver­trag abschlie­ßen – Ver­si­che­rer stellt Online­portal für An- und Abmeldungen.

  5. Mit­ver­si­cher­te anmel­den – Part­ner und Kin­der pro­fi­tie­ren oft von 10 – 20 % Rabatt.

Was, wenn du das Unter­neh­men verlässt?

Du kannst den Ver­trag meist pri­vat fort­füh­ren. Bei­trag und Bedin­gun­gen blei­ben iden­tisch, nur der Zah­ler wech­selt – so ver­lierst du kei­nen Versicherungsschutz.

Fazit – betrieb­li­cher Zahn­schutz als Win-win

Ein Arbeit­ge­ber-finan­zier­ter Den­tal­ta­rif bie­tet dir sofor­ti­ge Leis­tun­gen ohne War­te­zeit, hohe Bud­gets und spart net­to bares Geld. Dein Chef pro­fi­tiert von steu­er­frei­en Bene­fits und gestei­ger­ter Mit­ar­bei­ter­bin­dung. Prü­fe, ob dei­ne Fir­ma schon eine Grup­pen-Zahn Ersatz Ver­si­che­rung anbie­tet – oder bring das The­ma aktiv ins Gespräch. Dank digi­ta­ler Tools lässt sich die bes­te Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit heu­te inner­halb weni­ger Tage ein­rich­ten. Dein Lächeln freut sich – und dein Geld­beu­tel ebenfalls.

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