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Kann mir die Rechts­schutz­ver­si­che­rung kündigen?

Ja!

Der Rechts­schutz­ver­trag kann von bei­den Sei­ten ordent­lich zum jewei­li­gen Ver­trags­ab­lauf gekün­digt werden.

Dar­über hin­aus kann der Ver­si­che­rer die Rechts­schutz­ver­si­che­rung auch außer­or­dent­lich kün­di­gen. Von dem recht einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung macht der Rechts­schutz Ver­si­che­rer übli­cher­wei­se dann Gebrauch, wenn sich die Scha­dens­fäl­le zu sehr häufen.

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