Ja!
Der Rechtsschutzvertrag kann von beiden Seiten ordentlich zum jeweiligen Vertragsablauf gekündigt werden.
Darüber hinaus kann der Versicherer die Rechtsschutzversicherung auch außerordentlich kündigen. Von dem recht einer außerordentlichen Kündigung macht der Rechtsschutz Versicherer üblicherweise dann Gebrauch, wenn sich die Schadensfälle zu sehr häufen.