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Kön­nen Ver­si­che­rer eine bestimm­te E‑S­coo­ter-Mar­ke oder ein bestimm­tes Modell ablehnen?

Kön­nen Ver­si­che­rer eine bestimm­te E‑S­coo­ter-Mar­ke oder ein bestimm­tes Modell ablehnen?

Wenn der Ver­si­che­rer „Nein“ sagt – was hin­ter Modell­ab­leh­nun­gen steckt

Du hast einen neu­en E‑Scooter gekauft und möch­test ihn jetzt ver­si­chern – aber plötz­lich lehnt der Ver­si­che­rer den Abschluss ab? Das klingt über­ra­schend, ist aber tat­säch­lich mög­lich. Denn auch wenn die e‑scooter ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, kann jeder Ver­si­che­rer selbst ent­schei­den, wel­che Fahr­zeu­ge er akzep­tiert – und wel­che nicht. War­um das so ist, wann Ableh­nun­gen vor­kom­men und wie Du trotz­dem eine pas­sen­de Ver­si­che­rung fin­dest, erfährst Du hier.


Grund­vor­aus­set­zung: Der E‑Scooter muss eine gül­ti­ge ABE besitzen

Bevor ein Ver­si­che­rer über­haupt eine e scoo­ter ver­si­che­rung aus­stellt, prüft er, ob der E‑Scooter eine gül­ti­ge All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) vom Kraft­fahrt-Bun­des­amt (KBA) besitzt. Ohne die­se ABE ist das Fahr­zeug nicht zulas­sungs­fä­hig für den Stra­ßen­ver­kehr – und nicht ver­si­cher­bar. Grün­de für Ableh­nun­gen kön­nen sein:

  • Graue Import­mo­del­le ohne KBA-Listung

  • Bil­lig­mo­del­le mit unsi­che­rer Tech­nik oder feh­len­der Zertifizierung

  • Getun­te oder tech­nisch ver­än­der­te E‑Scooter

  • Mar­ken oder Seri­en, bei denen es in der Ver­gan­gen­heit vie­le Scha­dens­fäl­le gab

Ohne ABE darf der Scoo­ter nur auf pri­va­tem Gelän­de genutzt wer­den – und eine lega­le ver­si­che­rung e‑scooter ist dann ausgeschlossen.


Was prü­fen Ver­si­che­rer genau?

Die meis­ten Anbie­ter füh­ren eine inter­ne Lis­te mit zuge­las­se­nen Model­len. Bei der Bean­tra­gung Dei­ner e rol­ler ver­si­che­rung gibst Du die Fahr­zeug­da­ten an, und das Sys­tem prüft:

  • Ob das Modell auf der offi­zi­el­len KBA-Lis­te steht

  • Ob es bereits Auf­fäl­lig­kei­ten, tech­ni­sche Män­gel oder Rück­ru­fe gab

  • Ob es sich um ein ori­gi­na­les und unver­än­der­tes Fahr­zeug handelt

Wird eines die­ser Kri­te­ri­en nicht erfüllt, kann der Ver­si­che­rer den Antrag ableh­nen – auch wenn Du bereits ein e scoo­ter kenn­zei­chen bean­tragt hast.


Was tun, wenn Dein Modell abge­lehnt wird?

Wird Dein E‑Scooter bei einem Ver­si­che­rer abge­lehnt, heißt das nicht, dass Du völ­lig ohne Schutz blei­ben musst. Es gibt ver­schie­de­ne Lösungsansätze:

  1. ABE prü­fen und ggf. nach­for­dern – Fra­ge beim Her­stel­ler oder Ver­käu­fer nach einer gül­ti­gen Betriebserlaubnis.

  2. Tarif­ver­gleich nut­zen – Über den scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich fin­dest Du Anbie­ter, die auch weni­ger bekann­te Mar­ken oder älte­re Model­le akzeptieren.

  3. Alter­na­tiv­mo­dell wäh­len – Man­che Ver­si­che­run­gen haben schlicht nur eine ein­ge­schränk­te Modell­ba­sis. Ein ande­rer Ver­si­che­rer kann Dein Modell sehr wohl akzeptieren.

  4. Tech­ni­schen Umbau ver­mei­den – Sobald Du Dei­nen Scoo­ter getunt oder tech­nisch ver­än­dert hast, ist eine Ableh­nung sehr wahrscheinlich.


Fazit: Ja – Ver­si­che­rer kön­nen bestimm­te Mar­ken oder Model­le ablehnen

Auch wenn die e‑scooter ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, sind Ver­si­che­rer nicht ver­pflich­tet, jeden Scoo­ter zu akzep­tie­ren. Ohne gül­ti­ge ABE, bei tech­ni­schen Modi­fi­ka­tio­nen oder unsi­che­ren Import­mo­del­len kann die Ver­si­che­rung ver­wei­gert wer­den. Nut­ze des­halb unbe­dingt unse­ren e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich, um Anbie­ter zu fin­den, die genau Dein Modell akzep­tie­ren – und Dir den pas­sen­den Schutz zum bes­ten Preis bieten.

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