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Können Versicherer eine bestimmte E‑Scooter-Marke oder ein bestimmtes Modell ablehnen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 07. Juni 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Versicherer können bestimmte E-Scooter-Marken und Modelle ablehnen. Auch wenn eine E-Scooter-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, entscheidet jeder Anbieter selbst, welche Fahrzeuge er akzeptiert. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende ABE-Zulassung, technische Mängel, unsichere Importmodelle oder eine hohe Schadenshistorie bei bestimmten Serien.

Ja, Ver­si­che­rer kön­nen bestimm­te E‑S­coo­ter-Mar­ken und Model­le ableh­nen. Auch wenn eine E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, ent­schei­det jeder Anbie­ter selbst, wel­che Fahr­zeu­ge er akzep­tiert. Häu­fi­ge Ableh­nungs­grün­de sind feh­len­de ABE-Zulas­sung, tech­ni­sche Män­gel, unsi­che­re Import­mo­del­le oder eine hohe Scha­dens­his­to­rie bei bestimm­ten Serien.

Wann leh­nen Ver­si­che­rer E‑Scooter ab?

Die wich­tigs­te Vor­aus­set­zung für jede E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung ist die All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) des Kraft­fahrt-Bun­des­am­tes (KBA). Ohne die­se offi­zi­el­le Zulas­sung darf das Fahr­zeug nicht im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr genutzt wer­den – und kei­ne lega­le Ver­si­che­rung ist möglich.

Ver­si­che­rer leh­nen Model­le typi­scher­wei­se in fol­gen­den Fäl­len ab:

  • Graue Import­mo­del­le: E‑Scooter aus dem Aus­land ohne KBA-Zulas­sung, oft bil­li­ger aber tech­nisch nicht geprüft
  • Tech­nisch ver­än­der­te oder getun­ter Scoo­ter: Erhöh­te Geschwin­dig­keit, ver­stärk­te Moto­ren oder ande­re Umbau­ten machen das Fahr­zeug versicherungsunfähig
  • Bekann­te Män­gel­se­ri­en: Model­le mit häu­fi­gen tech­ni­schen Defek­ten oder Sicher­heits­män­geln in der Vergangenheit
  • Sehr alte oder aus­ge­lau­fe­ne Model­le: Man­che Ver­si­che­rer aktua­li­sie­ren ihre Modell­lis­ten nicht regelmäßig
  • Bil­lig­mo­del­le ohne Zer­ti­fi­zie­rung: Fahr­zeu­ge, die kei­ne unab­hän­gi­gen Sicher­heits­tests bestan­den haben

Wie prü­fen Ver­si­che­rer dein E‑S­coo­ter-Modell?

Bei der Antrag­stel­lung gibst du Her­stel­ler, Modell­be­zeich­nung und – falls vor­han­den – die Fahr­ge­stell­num­mer an. Der Ver­si­che­rer prüft dann:

  • Ob das Modell auf der aktu­el­len KBA-Lis­te ein­ge­tra­ge­ner Fahr­zeu­ge steht
  • Ob es bekann­te Rück­ru­fe, tech­ni­sche Män­gel oder Unfall­häu­fun­gen bei die­sem Modell gibt
  • Ob das Fahr­zeug ori­gi­nal und unver­än­dert ist
  • Wel­che maxi­ma­le Geschwin­dig­keit und Leis­tung das Modell hat

Wird eines die­ser Kri­te­ri­en nicht erfüllt, kann der Ver­si­che­rer die Ver­si­che­rung ableh­nen – unab­hän­gig davon, ob du bereits ein Kenn­zei­chen bean­tragt hast.

Lösun­gen bei Ableh­nun­gen: Das kannst du tun

  • ABE über­prü­fen: Kon­tak­tie­re den Her­stel­ler oder Ver­käu­fer und for­de­re die gül­ti­ge Betriebs­er­laub­nis an – manch­mal fehlt sie nur in den Unterlagen
  • Ver­si­che­rer ver­glei­chen: Nut­ze einen E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rungs­ver­gleich – unter­schied­li­che Anbie­ter haben ver­schie­de­ne Modell­lis­ten und akzep­tie­ren oft auch älte­re oder weni­ger bekann­te Marken
  • Mit dem Ver­si­che­rer kom­mu­ni­zie­ren: Eini­ge Anbie­ter akzep­tie­ren bestimm­te Model­le auf Anfra­ge und mit zusätz­li­cher Dokumentation
  • Tech­ni­sche Unver­sehrt­heit nach­wei­sen: Falls dein Scoo­ter modi­fi­ziert wur­de, stel­le sicher, dass alle Ände­run­gen rück­gän­gig gemacht sind
  • Alter­na­ti­ves Modell erwer­ben: Als letz­tes Mit­tel: Wech­sel zu einem popu­lä­ren und gut ver­si­cher­ba­ren Modell wie eta­blier­te Mar­ken von Her­stel­lern mit KBA-Zulassung

Wich­tig: Fah­re mit einem nicht ver­si­cher­ten E‑Scooter im öffent­li­chen Raum ist ille­gal und kann zu Buß­gel­dern bis ca. 70 Euro füh­ren – plus Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen im Unfallfall.

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