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Muss die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei einer Reit­be­tei­li­gung abge­schlos­sen werden?

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung muss in der Regel nicht zwin­gend bei einer Reit­be­tei­li­gung abge­schlos­sen wer­den, aber sie ist drin­gend emp­foh­len, um den Pfer­de­hal­ter und die Reit­be­tei­li­gung vor mög­li­chen finan­zi­el­len Risi­ken abzu­si­chern. Pfer­de kön­nen unvor­her­seh­ba­re Schä­den anrich­ten, und bei einer Reit­be­tei­li­gung erhöht sich das Risi­ko, da eine wei­te­re Per­son das Pferd regel­mä­ßig nutzt.

War­um ist eine Pfer­de­haft­pflicht bei einer Reit­be­tei­li­gung sinnvoll?

  1. Schutz für den Pfer­de­hal­ter: Der Pfer­de­hal­ter bleibt auch dann für alle Schä­den haft­bar, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, wenn die Reit­be­tei­li­gung rei­tet. Daher bie­tet eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schutz vor Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Drit­ter, wenn das Pferd im Rah­men der Reit­be­tei­li­gung Per­so­nen- oder Sach­schä­den verursacht. 
    • Bei­spiel: Wenn die Reit­be­tei­li­gung wäh­rend eines Aus­ritts einen Unfall ver­ur­sacht, bei dem ein Pas­sant ver­letzt wird oder ein Sach­scha­den ent­steht, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­se Schä­den ab.
  2. Fremd­rei­ter­schutz: Vie­le Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten einen Fremd­rei­ter­schutz, der spe­zi­ell für Situa­tio­nen vor­ge­se­hen ist, in denen Drit­te – wie eine Reit­be­tei­li­gung – das Pferd nut­zen. Die­ser Schutz stellt sicher, dass die Reit­be­tei­li­gung eben­falls abge­si­chert ist, falls wäh­rend der Nut­zung des Pfer­des ein Scha­den ver­ur­sacht wird. 
    • Bei­spiel: Dei­ne Reit­be­tei­li­gung rei­tet dein Pferd und ver­ur­sacht einen Sach­scha­den, etwa indem das Pferd ein par­ken­des Auto beschä­digt. Mit einer Pfer­de­haft­pflicht inklu­si­ve Fremd­rei­ter­schutz sind die­se Schä­den gedeckt.

Muss die Reit­be­tei­li­gung eine eige­ne Ver­si­che­rung abschließen?

In den meis­ten Fäl­len muss die Reit­be­tei­li­gung kei­ne eige­ne Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, wenn der Pfer­de­hal­ter bereits eine sol­che Ver­si­che­rung mit Fremd­rei­ter­schutz hat. Es ist jedoch wich­tig, dass im Ver­si­che­rungs­ver­trag klar gere­gelt ist, dass die Reit­be­tei­li­gung mit­ver­si­chert ist. Eini­ge Pfer­de­hal­ter for­dern von der Reit­be­tei­li­gung, eine eige­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die Schä­den abdeckt, die nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht abge­deckt sind.

  • Tipp: Es kann hilf­reich sein, vor­ab zu klä­ren, ob die Reit­be­tei­li­gung in der bestehen­den Pfer­de­haft­pflicht mit­ver­si­chert ist, und gege­be­nen­falls über einen Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich sicher­zu­stel­len, dass ein umfas­sen­der Schutz besteht.

Fazit

Auch wenn es gesetz­lich nicht vor­ge­schrie­ben ist, ist es sehr rat­sam, dass der Pfer­de­hal­ter eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit Fremd­rei­ter­schutz abschließt, um sowohl sich selbst als auch die Reit­be­tei­li­gung abzu­si­chern. Die Ver­si­che­rung schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die durch das Pferd ent­ste­hen, wenn es von der Reit­be­tei­li­gung genutzt wird. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dabei, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der die­se Risi­ken umfas­send abdeckt.

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