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Muss ich den Scha­den zah­len, wenn die Ver­si­che­rung nicht greift?

Ja, wenn die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den nicht über­nimmt, bist du als Schä­di­ger grund­sätz­lich ver­pflich­tet, den Scha­den selbst zu zah­len. Die Haf­tung für ver­ur­sach­te Schä­den ist im deut­schen Recht fest ver­an­kert, und du musst für die ent­stan­de­nen Kos­ten auf­kom­men, sofern die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht regu­liert. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du beach­ten solltest:

1. Gesetz­li­che Haftung

  • Gemäß § 823 BGB (Bür­ger­li­ches Gesetz­buch) bist du für Schä­den haft­bar, die du durch Vor­satz oder Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sachst. Das bedeu­tet, dass du grund­sätz­lich für die Kos­ten auf­kom­men musst, wenn du das Eigen­tum eines Drit­ten beschä­digst oder jeman­den ver­letzt. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel die­se Kos­ten, es sei denn, der Scha­den fällt unter einen Aus­schluss oder die Ver­si­che­rung greift aus ande­ren Grün­den nicht.
  • Bei­spiel: Wenn du ver­se­hent­lich das Han­dy eines Freun­des beschä­digst und die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht über­nimmt, musst du die Repa­ra­tur oder den Ersatz des Han­dys aus eige­ner Tasche bezahlen.

2. Aus­schluss­grün­de bei der Privathaftpflicht

  • Es gibt meh­re­re Grün­de, war­um die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung einen Scha­den mög­li­cher­wei­se nicht über­nimmt. Zu den häu­figs­ten Aus­schluss­grün­den gehören: 
    • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den: Wenn du absicht­lich einen Scha­den her­bei­führst, wird die Ver­si­che­rung die Kos­ten nicht übernehmen.
    • Schä­den, die unter den Aus­schlüs­sen im Ver­trag fal­len: Dies kön­nen z. B. Schä­den durch bestimm­te Akti­vi­tä­ten, beruf­li­che Tätig­kei­ten oder beson­de­re Risi­ken (wie extre­me Sport­ar­ten) sein.
    • Gro­ber Fahr­läs­sig­keit: In man­chen Fäl­len, etwa bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit, könn­te die Ver­si­che­rung eben­falls die Zah­lung verweigern.
    • Ver­si­che­rungs­be­trug oder fal­sche Anga­ben: Wenn du der Ver­si­che­rung fal­sche Infor­ma­tio­nen zum Scha­dens­her­gang gibst oder ver­sucht hast, einen Betrug zu bege­hen, wird der Scha­den nicht reguliert.
  • Tipp: Lies die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig durch, um zu wis­sen, wel­che Aus­schlüs­se es gibt und in wel­chen Fäl­len du selbst für den Scha­den auf­kom­men musst.

3. Selbst zah­len, wenn die Ver­si­che­rung nicht greift

  • Wenn die Ver­si­che­rung den Scha­den ablehnt oder der Scha­den nicht durch den Ver­si­che­rungs­schutz gedeckt ist, musst du als Schä­di­ger die Kos­ten selbst tra­gen. Das bedeu­tet, dass du für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des beschä­dig­ten Gegen­stands sowie für Schmer­zens­geld oder medi­zi­ni­sche Behand­lungs­kos­ten bei Per­so­nen­schä­den auf­kom­men musst.
  • Bei­spiel: Wenn du aus Ver­se­hen einen Was­ser­scha­den in der Woh­nung dei­nes Nach­barn ver­ur­sachst und die Ver­si­che­rung den Scha­den nicht über­nimmt, bist du ver­pflich­tet, die Kos­ten für die Repa­ra­tu­ren zu tragen.

4. Höhe des Schadens

  • Die Höhe des Scha­dens, den du selbst zah­len musst, hängt von der Art des Scha­dens ab. Beson­ders bei Per­so­nen­schä­den oder hohen Sach­schä­den (z. B. Ver­kehrs­un­fäl­le oder grö­ße­re Gebäu­de­schä­den) kön­nen die Kos­ten schnell sehr hoch wer­den. Ohne eine funk­tio­nie­ren­de Ver­si­che­rung kann dies zu einer erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tung führen.
  • Bei­spiel: Ein Per­so­nen­scha­den, bei dem du für Arzt­kos­ten oder Schmer­zens­geld auf­kom­men musst, kann schnell meh­re­re tau­send Euro kosten.

5. Ver­gleich mit dem Geschädigten

  • Wenn du den Scha­den selbst zah­len musst, kann es hilf­reich sein, mit dem Geschä­dig­ten eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu fin­den. Das kann bedeu­ten, dass du den Scha­den in Raten zahlst oder gemein­sam eine güns­ti­ge­re Lösung für die Scha­dens­be­he­bung findest.
  • Tipp: Ein direk­ter Ver­gleich mit dem Geschä­dig­ten kann auch recht­li­che Schrit­te ver­mei­den und den Kon­flikt schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger lösen.

6. Recht­li­che Schrit­te gegen die Versicherung

  • Wenn du der Mei­nung bist, dass die Ableh­nung der Ver­si­che­rung unge­recht­fer­tigt ist, kannst du gegen die Ent­schei­dung der Ver­si­che­rung recht­lich vor­ge­hen. In die­sem Fall ist es rat­sam, einen Anwalt für Ver­si­che­rungs­recht ein­zu­schal­ten, der dei­ne Ansprü­che prüft und dir hilft, den Scha­den mög­li­cher­wei­se doch noch regu­lie­ren zu lassen.
  • Tipp: Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann dir hel­fen, die Kos­ten für den Rechts­streit gegen die Ver­si­che­rung zu decken.

7. Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen des Geschädigten

  • Wenn die Ver­si­che­rung nicht zahlt und du den Scha­den nicht aus eige­ner Tasche beglei­chen kannst, könn­te der Geschä­dig­te recht­li­che Schrit­te gegen dich ein­lei­ten. Er kann einen Scha­dens­er­satz­an­spruch gel­tend machen, der gericht­lich durch­ge­setzt wer­den kann. Das bedeu­tet, dass du ver­pflich­tet wirst, den Scha­den zu zah­len, und im schlimms­ten Fall könn­ten dei­ne Ein­künf­te oder Besitz­tü­mer gepfän­det werden.
  • Tipp: Ver­mei­de es, die Scha­dens­er­satz­for­de­rung zu igno­rie­ren, da dies zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren kann. Suche statt­des­sen das Gespräch mit dem Geschä­dig­ten oder einem Anwalt, um eine Lösung zu finden.

8. Schutz vor zukünf­ti­gen Schäden

  • Wenn du fest­stellst, dass die Ableh­nung des Scha­dens durch die Ver­si­che­rung auf feh­len­dem Ver­si­che­rungs­schutz basiert, soll­test du in Erwä­gung zie­hen, dei­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag zu über­prü­fen und ggf. zu erwei­tern. So kannst du sicher­stel­len, dass zukünf­ti­ge Schä­den abge­deckt sind und du nicht erneut in eine Situa­ti­on kommst, in der du den Scha­den selbst zah­len musst.
  • Tipp: Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, eine Ver­si­che­rung mit umfas­sen­dem Schutz zu fin­den, die dei­ne indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se abdeckt.

Fazit

Wenn die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den nicht regu­liert, musst du als Schä­di­ger den Scha­den in der Regel selbst bezah­len. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn der Scha­den durch Vor­satz, gro­be Fahr­läs­sig­keit oder ver­trag­li­che Aus­schlüs­se nicht abge­deckt ist. In sol­chen Fäl­len bist du gesetz­lich ver­pflich­tet, die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren, Schmer­zens­geld oder medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen zu über­neh­men. Soll­te die Ableh­nung unge­recht­fer­tigt sein, kannst du recht­li­che Schrit­te gegen die Ver­si­che­rung ein­lei­ten. Um zukünf­ti­ge finan­zi­el­le Belas­tun­gen zu ver­mei­den, lohnt es sich, den Ver­si­che­rungs­schutz zu über­prü­fen und ggf. zu erwei­tern. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den bes­ten Schutz zu finden.

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