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Muss ich eine polizeiliche Anzeige erstatten damit die Versicherung bei Diebstahl zahlt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 07. Juni 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, eine polizeiliche Anzeige ist zwingend erforderlich, damit die Versicherung bei E-Scooter-Diebstahl zahlt. Ohne das Aktenzeichen der Polizei lehnen Versicherer die Schadensersatzforderung ab – unabhängig davon, wie umfassend Dein Versicherungsschutz ist. Die Anzeige dokumentiert den Diebstahl offiziell und schützt den Versicherer vor Betrugsfällen.

Ja, eine poli­zei­li­che Anzei­ge ist zwin­gend erfor­der­lich, damit die Ver­si­che­rung bei E‑S­coo­ter-Dieb­stahl zahlt. Ohne das Akten­zei­chen der Poli­zei leh­nen Ver­si­che­rer die Scha­dens­er­satz­for­de­rung ab – unab­hän­gig davon, wie umfas­send Dein Ver­si­che­rungs­schutz ist. Die Anzei­ge doku­men­tiert den Dieb­stahl offi­zi­ell und schützt den Ver­si­che­rer vor Betrugsfällen.

War­um die poli­zei­li­che Anzei­ge unver­zicht­bar ist

Die Anzei­ge bei der Poli­zei ist mehr als eine For­ma­li­tät – sie ist die Grund­vor­aus­set­zung für jede Dieb­stahl­re­gu­lie­rung. Ver­si­che­rer benö­ti­gen die­se offi­zi­el­le Doku­men­ta­ti­on, um:

  • Den tat­säch­li­chen Dieb­stahl nach­zu­wei­sen und Betrugs­fäl­len vorzubeugen
  • Die Iden­ti­tät des E‑Scooters durch Seri­en­num­mer zu bestätigen
  • Den Zeit­punkt und Ort des Dieb­stahls zu dokumentieren
  • Dei­ne Haf­tungs­frei­stel­lung sicherzustellen

Ohne das Akten­zei­chen der Poli­zei­an­zei­ge wird kein Scha­dens­fall aner­kannt – auch nicht, wenn Du eine Dieb­stahl­ab­si­che­rung oder Teil­kas­ko in Dei­ner E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung hast. Das Akten­zei­chen ist das zen­tra­le Doku­ment, das die Ver­si­che­rung fordert.

Das muss die Poli­zei­an­zei­ge enthalten

Damit die Anzei­ge voll­stän­dig ist und die Ver­si­che­rung sie akzep­tiert, soll­te fol­gen­de Infor­ma­ti­on ent­hal­ten sein:

  • Exak­tes Datum, Uhr­zeit und Ort des Diebstahls
  • Mar­ke, Modell und Far­be des E‑Scooters
  • Seri­en­num­mer oder Fahr­zeug-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (FIN) – die­se ist essentiell
  • Detail­lier­te Beschrei­bung, wie der Dieb­stahl statt­ge­fun­den hat
  • Art der Siche­rung (z. B. Zah­len­schloss, Bügel­schloss oder ohne Schloss)
  • Zeu­gen­an­ga­ben, falls vorhanden
  • Fotos oder Kauf­be­le­ge (optio­nal, aber empfohlen)

Nach der Anzei­ge erhältst Du ein Akten­zei­chen – bewah­re die­ses auf und rei­che es sofort bei Dei­ner Ver­si­che­rung ein.

Ablauf nach dem Dieb­stahl: Anzei­ge vor Schadensmeldung

Der rich­ti­ge Ablauf ist entscheidend:

  • Erstat­ten Sie die Anzei­ge bei der Poli­zei (vor Ort oder online, je nach Bundesland)
  • Notie­ren Sie sich das Aktenzeichen
  • Mel­den Sie den Scha­den inner­halb von 24 bis 48 Stun­den bei Ihrer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung
  • Rei­chen Sie die Anzei­ge mit Akten­zei­chen, Ver­si­che­rungs­schein und Kauf­be­leg ein
  • War­ten Sie auf die Scha­den­prü­fung der Versicherung

Die Ver­si­che­rung beginnt erst dann mit der Scha­dens­re­gu­lie­rung, wenn alle Unter­la­gen voll­stän­dig vorliegen.

Wich­tig: Nicht alle Poli­cen decken Dieb­stahl ab

Eine ein­fa­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung für E‑Scooter deckt Dieb­stahl nicht ab. Du brauchst einen Tarif mit Teil­kas­ko, Voll­kas­ko oder einem sepa­ra­ten Dieb­stahl­bau­stein, um die­se Leis­tung zu erhal­ten. Über­prü­fe Dei­ne aktu­el­le Poli­ce oder ver­glei­che ver­füg­ba­re Tari­fe mit Dieb­stahl­schutz, um im Scha­dens­fall wirk­lich geschützt zu sein.

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