Probefahrt auf öffentlichen Wegen – gilt die Versicherungspflicht?
Hast du vor, einen neuen E‑Scooter in einem Fachgeschäft auszuprobieren, stellt sich schnell die Frage, ob du für diese kurze Ausfahrt bereits eine eigene e‑scooter versicherung abschließen musst. Die Antwort hängt davon ab, wer der Halter des Fahrzeugs ist und wo die Probefahrt stattfindet.
Probefahrt beim Händler
In aller Regel bleibt der Scooter während der Testfahrt Eigentum des Händlers. Der Verkäufer sorgt dabei für einen gültigen Haftpflichtschutz – oft über eine Flotten‑ oder e roller versicherung.
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Du benötigst keine eigene Police, solange du den Roller ausschließlich im Rahmen der erlaubten Teststrecke fährst.
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Das Fahrzeug trägt bereits ein gültiges e‑scooter kennzeichen, das den Versicherungsschutz des Händlers nachweist.
Privatkauf von einer Drittperson
Probierst du einen gebrauchten Scooter von einer Privatperson aus, sieht die Lage anders aus:
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Hat der Vorbesitzer das alte e scooter kennzeichen abgemeldet, besteht kein aktiver Haftpflichtschutz – die Probefahrt wäre illegal.
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Für eine kurze Testfahrt auf rein privatem Gelände (z. B. Hof, Garten) ist keine Versicherungspflicht vorgeschrieben.
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Soll die Probefahrt im öffentlichen Straßenraum stattfinden, musst du zuvor selbst eine e scooter versichern‑Police abschließen und das neue Kennzeichen anbringen – vergleichbar mit einem Fahrzeugwechsel bei der versicherung e‑scooter.
Tipps für eine sichere Testfahrt
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Vertragliche Klarheit: Lass dir vom Händler oder Verkäufer schriftlich bestätigen, dass der Roller für Probefahrten versichert ist.
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Kurzer Test auf Privatgrund: Willst du nur die Bremsen oder Beschleunigung checken, genügt oft eine Runde auf dem privaten Parkplatz – ganz ohne Haftpflichtrisiko.
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Eigene Police sofort online buchen: Entscheidest du dich spontan für den Kauf, lässt sich das neue scooter versichern‑Kennzeichen in wenigen Minuten online bestellen. So kannst du legal heimfahren.
Fazit
Für Probefahrten auf öffentlichen Wegen muss grundsätzlich ein gültiger Haftpflichtschutz bestehen. Beim Händler ist dieser via e‑scooter versicherung bereits abgedeckt, bei einem privaten Verkauf jedoch nicht automatisch. Lässt du dir den gebrauchten Scooter zeigen, achte unbedingt auf ein aktives e‑scooter kennzeichen. Ansonsten darfst du nur auf Privatgrund testen oder vorab selbst eine kurzfristige elektroroller versicherung abschließen. So vermeidest du Bußgelder – und bist vom ersten Meter an legal unterwegs.