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Muss ich eine Selbst­be­tei­li­gung bei jedem Scha­dens­fall zahlen?

Ob du eine Selbst­be­tei­li­gung bei jedem Scha­dens­fall zah­len musst, hängt von den Bedin­gun­gen dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab. Die Selbst­be­tei­li­gung ist der Betrag, den du im Scha­den­fall aus eige­ner Tasche zahlst, bevor die Ver­si­che­rung die rest­li­chen Kos­ten über­nimmt. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du beach­ten solltest:

1. Selbst­be­tei­li­gung im Vertrag

  • In vie­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kannst du eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­ba­ren. Die­se wird oft genutzt, um die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en zu sen­ken, da eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung in der Regel zu nied­ri­ge­ren monat­li­chen oder jähr­li­chen Bei­trä­gen führt.
  • Bei­spiel: Du hast eine Selbst­be­tei­li­gung von 150 Euro ver­ein­bart. Wenn du einen Scha­den ver­ur­sachst, der 500 Euro kos­tet, über­nimmt die Ver­si­che­rung 350 Euro, und du zahlst die 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung selbst.

2. Bei jedem Schadensfall

  • Wenn in dei­nem Ver­trag eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart wur­de, musst du die­se in der Regel bei jedem Scha­dens­fall zah­len. Das bedeu­tet, dass für jeden Scha­den, den du mel­dest und der von der Ver­si­che­rung über­nom­men wird, die Selbst­be­tei­li­gung abge­zo­gen wird.
  • Bei­spiel: Wenn du in einem Jahr meh­re­re Schä­den ver­ur­sachst, z. B. zwei­mal frem­des Eigen­tum beschä­digst, wird die Selbst­be­tei­li­gung bei jedem die­ser Schä­den fällig.

3. Unter­schied­li­che Selbst­be­tei­li­gung für ver­schie­de­ne Schäden

  • In eini­gen Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen kann die Selbst­be­tei­li­gung für ver­schie­de­ne Scha­dens­ar­ten unter­schied­lich aus­fal­len. Zum Bei­spiel könn­te für Miet­sach­schä­den eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung gel­ten als für all­ge­mei­ne Sach­schä­den oder Per­so­nen­schä­den.
  • Tipp: Prü­fe die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, um zu ver­ste­hen, ob für bestimm­te Scha­dens­ar­ten eine ande­re Selbst­be­tei­li­gung fest­ge­legt ist.

4. Kei­ne Selbstbeteiligung

  • Es gibt auch Tari­fe, bei denen kei­ne Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart ist. In die­sem Fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die vol­len Kos­ten des Scha­dens, ohne dass du dich finan­zi­ell betei­li­gen musst. Dies führt oft zu höhe­ren Prä­mi­en, kann sich aber loh­nen, wenn du dir kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten im Scha­den­fall leis­ten möchtest.
  • Tipp: Ein Tarif ohne Selbst­be­tei­li­gung ist beson­ders sinn­voll, wenn du das finan­zi­el­le Risi­ko im Scha­den­fall mini­mie­ren möchtest.

5. Wahl der Selbstbeteiligung

  • Bei vie­len Ver­si­che­run­gen hast du die Wahl, ob du eine Selbst­be­tei­li­gung in dei­nen Ver­trag auf­neh­men möch­test oder nicht. Höhe­re Selbst­be­tei­li­gun­gen sen­ken in der Regel die Ver­si­che­rungs­prä­mie, wäh­rend eine gerin­ge­re oder gar kei­ne Selbst­be­tei­li­gung zu höhe­ren Prä­mi­en füh­ren kann.
  • Tipp: Über­le­ge, wie oft du denkst, dass du einen Scha­den ver­ur­sachst, und wäge ab, ob eine Selbst­be­tei­li­gung für dich sinn­voll ist. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung lohnt sich vor allem, wenn du davon aus­gehst, dass du sel­ten Schä­den meldest.

6. Aus­wir­kun­gen auf den Schadensbetrag

  • Wenn die Kos­ten des Scha­dens nied­ri­ger sind als die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung, zahlt die Ver­si­che­rung nichts und du musst den Scha­den kom­plett selbst übernehmen.
  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Selbst­be­tei­li­gung 200 Euro beträgt und der Scha­den 150 Euro aus­macht, zahlst du die 150 Euro selbst, und die Ver­si­che­rung über­nimmt nichts.

7. Selbst­be­tei­li­gung bei klei­nen Schäden

  • Bei klei­ne­ren Schä­den, die die Selbst­be­tei­li­gung nur knapp über­stei­gen, kann es sich loh­nen, den Scha­den nicht der Ver­si­che­rung zu mel­den, um zu ver­hin­dern, dass sich dei­ne Ver­si­che­rungs­prä­mi­en in Zukunft erhöhen.
  • Bei­spiel: Wenn du einen Scha­den von 300 Euro ver­ur­sachst und dei­ne Selbst­be­tei­li­gung 200 Euro beträgt, könn­te es sinn­voll sein, den Scha­den selbst zu bezah­len, um zu ver­mei­den, dass die Ver­si­che­rung den Scha­den als gemel­det führt und dei­ne Prä­mi­en anpasst.

8. Wech­sel des Versicherungsvertrags

  • Wenn du fest­stellst, dass die Selbst­be­tei­li­gung in dei­nem aktu­el­len Ver­trag zu hoch ist oder du dir kei­ne Selbst­be­tei­li­gung bei jedem Scha­den­fall leis­ten möch­test, kannst du in der Regel zu einem ande­ren Tarif wech­seln. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten fle­xi­ble Optio­nen an, die es dir ermög­li­chen, den Selbst­be­halt anzu­pas­sen oder ganz dar­auf zu verzichten.
  • Tipp: Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, einen Tarif zu fin­den, der zu dei­nen Bedürf­nis­sen passt, sei es mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Fazit

Wenn in dei­nem Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rungs­ver­trag eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart wur­de, musst du die­se in der Regel bei jedem Scha­dens­fall zah­len. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung beein­flusst die Ver­si­che­rungs­prä­mie: Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, des­to gerin­ger die Prä­mie. Es ist wich­tig, die genau­en Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu ken­nen, um zu wis­sen, wann und in wel­cher Höhe eine Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig wird. Wenn du kei­ne Selbst­be­tei­li­gung möch­test, gibt es auch Tari­fe ohne Selbst­be­halt, aller­dings sind die­se meist teu­rer. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den rich­ti­gen Tarif mit oder ohne Selbst­be­tei­li­gung zu finden.

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