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Muss ich eine Selbst­be­tei­li­gung in der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung vereinbaren?

Ob du eine Selbst­be­tei­li­gung in der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­ein­barst, hängt von dei­nen indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Prä­fe­ren­zen ab. Eine Selbst­be­tei­li­gung bedeu­tet, dass du im Scha­dens­fall einen fest­ge­leg­ten Betrag selbst trägst, bevor die Ver­si­che­rung die rest­li­chen Kos­ten über­nimmt. Die Ent­schei­dung, ob eine Selbst­be­tei­li­gung sinn­voll ist, hat Vor- und Nach­tei­le und hängt davon ab, wel­che Art von Kos­ten­ri­si­ko du tra­gen möch­test und wel­che Prä­mi­en­hö­he für dich akzep­ta­bel ist.

Hier sind die wich­tigs­ten Über­le­gun­gen, ob und wann eine Selbst­be­tei­li­gung sinn­voll ist:

Vor­tei­le einer Selbstbeteiligung:

  1. Gerin­ge­re Versicherungsprämien
    • Wenn du eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­barst, redu­ziert sich in der Regel die Ver­si­che­rungs­prä­mie. Dies liegt dar­an, dass du im Scha­dens­fall einen Teil der Kos­ten selbst über­nimmst, wodurch das Risi­ko für den Ver­si­che­rer sinkt.
    • Die Erspar­nis bei den Prä­mi­en kann erheb­lich sein, beson­ders wenn du dich für eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung entscheidest.

    Bei­spiel:

    • Ohne Selbst­be­tei­li­gung kos­tet die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung 1.000 Euro pro Jahr. Mit einer Selbst­be­tei­li­gung von 500 Euro redu­ziert sich die Prä­mie auf 700 Euro pro Jahr. Damit sparst du 300 Euro an Prä­mi­en­kos­ten jährlich.
  2. Gerin­ge­re Nut­zung von Versicherungsleistungen
    • Eine Selbst­be­tei­li­gung kann dazu bei­tra­gen, dass du nur bei grö­ße­ren Fäl­len oder wenn es wirk­lich not­wen­dig ist, die Ver­si­che­rung in Anspruch nimmst. Klei­ne­re Fäl­le, die unter die Selbst­be­tei­li­gung fal­len, kannst du selbst über­neh­men, was dem Ver­si­che­rer hilft, sei­ne Kos­ten zu kon­trol­lie­ren. Dies kann lang­fris­tig zu sta­bi­le­ren Prä­mi­en führen.

    Vor­teil:

    • Du über­legst genau, wann du die Ver­si­che­rung in Anspruch nimmst, was sich posi­tiv auf die Scha­den­quo­te aus­wir­ken kann. Dies könn­te dei­ne Prä­mi­en­sta­bi­li­tät über die Jah­re verbessern.
  3. Fle­xi­bi­li­tät bei der Wahl der Selbstbeteiligungshöhe
    • Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung fle­xi­bel zu wäh­len. Du kannst die Selbst­be­tei­li­gung je nach dei­nem Risi­ko­ap­pe­tit und dei­nen Bud­get­an­for­de­run­gen anpas­sen. Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, des­to nied­ri­ger sind die jähr­li­chen Prämien.

    Bei­spiel:

    • Du kannst zwi­schen 250 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro Selbst­be­tei­li­gung wäh­len. Je höher der Betrag, den du im Scha­dens­fall selbst trägst, des­to güns­ti­ger ist dei­ne monat­li­che oder jähr­li­che Prämie.

Nach­tei­le einer Selbstbeteiligung:

  1. Höhe­re Kos­ten im Schadensfall
    • Der größ­te Nach­teil einer Selbst­be­tei­li­gung besteht dar­in, dass du im Scha­dens­fall die ver­ein­bar­te Sum­me selbst tra­gen musst. Dies kann uner­war­tet hohe Kos­ten mit sich brin­gen, ins­be­son­de­re wenn du häu­fig recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen hast.

    Bei­spiel:

    • Wenn du eine Selbst­be­tei­li­gung von 1.000 Euro ver­ein­bart hast und ein Rechts­streit Kos­ten von 3.000 Euro ver­ur­sacht, musst du die ers­ten 1.000 Euro selbst zah­len, bevor die Ver­si­che­rung die rest­li­chen 2.000 Euro übernimmt.
  2. Erspar­nis bei sel­te­nen Scha­dens­fäl­len fraglich
    • Wenn du nur sel­ten Rechts­strei­tig­kei­ten hast, könn­te eine Selbst­be­tei­li­gung weni­ger sinn­voll sein, da du unter Umstän­den nur wenig von der Prä­mi­en­er­spar­nis pro­fi­tierst, wäh­rend du im Scha­dens­fall immer die Selbst­be­tei­li­gung zah­len musst.

    Bei­spiel:

    • Du hast in zehn Jah­ren nur einen ein­zi­gen Rechts­streit, bei dem du die vol­le Selbst­be­tei­li­gung zah­len musst. In einem sol­chen Fall hät­test du mög­li­cher­wei­se ins­ge­samt nicht viel gespart, da die Selbst­be­tei­li­gung die Prä­mi­en­er­spar­nis über die Jah­re ausgleicht.
  3. Klei­ne­re Fäl­le loh­nen sich nicht
    • Wenn du oft mit klei­ne­ren Strei­tig­kei­ten zu tun hast, bei denen die Kos­ten gering sind und unter oder knapp über der Höhe der Selbst­be­tei­li­gung lie­gen, lohnt sich die Inan­spruch­nah­me der Ver­si­che­rung oft nicht, da du den Groß­teil der Kos­ten selbst tra­gen musst.

    Bei­spiel:

    • Ein Kon­flikt mit einem Lie­fe­ran­ten ver­ur­sacht Anwalts­kos­ten von 600 Euro. Wenn dei­ne Selbst­be­tei­li­gung 500 Euro beträgt, über­nimmt die Ver­si­che­rung nur 100 Euro der Kos­ten. Die Erspar­nis ist in die­sem Fall minimal.

Wann ist eine Selbst­be­tei­li­gung sinnvoll?

  • Wenn du die Prä­mi­en sen­ken möch­test: Eine Selbst­be­tei­li­gung ist sinn­voll, wenn du die lau­fen­den Kos­ten für die Ver­si­che­rung redu­zie­ren möch­test und gleich­zei­tig bereit bist, im Scha­dens­fall einen Teil der Kos­ten zu übernehmen.
  • Bei sel­te­nen oder grö­ße­ren Rechts­strei­tig­kei­ten: Wenn du davon aus­gehst, dass du nur sel­ten Rechts­strei­tig­kei­ten hast oder wenn es zu einem Fall kommt, die­ser wahr­schein­lich mit höhe­ren Kos­ten ver­bun­den ist, kann eine Selbst­be­tei­li­gung die bes­se­re Opti­on sein.
  • Wenn dein Unter­neh­men über finan­zi­el­le Rück­la­gen ver­fügt: Wenn du genü­gend Rück­la­gen hast, um die Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall zu tra­gen, kann es sinn­voll sein, eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung zu wäh­len, um die Prä­mi­en zu senken.

Wann soll­test du auf eine Selbst­be­tei­li­gung verzichten?

  • Wenn du häu­fig klei­ne­re Rechts­strei­tig­kei­ten erwar­test: Wenn du häu­fig recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen hast, bei denen die Kos­ten nicht beson­ders hoch sind, kann es sinn­vol­ler sein, kei­ne oder nur eine gerin­ge Selbst­be­tei­li­gung zu wäh­len, um nicht jedes Mal einen Eigen­an­teil zah­len zu müssen.
  • Wenn du finan­zi­el­le Sicher­heit im Scha­dens­fall bevor­zugst: Wenn du sicher­stel­len möch­test, dass die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall mög­lichst alle Kos­ten über­nimmt und du kei­ne finan­zi­el­len Belas­tun­gen hast, soll­test du auf eine Selbst­be­tei­li­gung ver­zich­ten oder die­se mög­lichst nied­rig halten.

Fazit: Selbst­be­tei­li­gung in der Firmenrechtsschutzversicherung

Ob du eine Selbst­be­tei­li­gung in dei­ner Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­ein­barst, hängt von dei­ner Risi­ko­be­reit­schaft, den Prä­mi­en­kos­ten und dei­ner finan­zi­el­len Lage ab. Eine Selbst­be­tei­li­gung kann die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en sen­ken und ist vor allem dann sinn­voll, wenn du davon aus­gehst, dass du nur sel­ten grö­ße­re Rechts­strei­tig­kei­ten haben wirst. Wenn du jedoch häu­fi­ge­re oder klei­ne­re Fäl­le erwar­test oder die finan­zi­el­le Belas­tung im Scha­dens­fall ver­mei­den möch­test, soll­test du auf eine Selbst­be­tei­li­gung ver­zich­ten oder eine nied­ri­ge Selbst­be­tei­li­gung wählen.

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