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Muss ich für einen ver­ur­sach­ten Scha­den selbst in Vor­leis­tung treten?

In der Regel musst du nicht in Vor­leis­tung tre­ten, wenn du einen Scha­den ver­ur­sachst, der durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt ist. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Scha­dens­re­gu­lie­rung direkt, sofern der Scha­den berech­tigt und ange­mes­sen ist. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te dazu:

1. Kei­ne Vor­leis­tung bei gedeck­ten Schäden

  • Wenn der Scha­den durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Scha­dens­re­gu­lie­rung. Du musst nicht selbst für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des beschä­dig­ten Gegen­stands zah­len, solan­ge die Ver­si­che­rung den Scha­den anerkennt.
  • Bei­spiel: Du beschä­digst ver­se­hent­lich das Smart­phone eines Freun­des. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung prüft den Scha­den und zahlt direkt an den Geschä­dig­ten, ohne dass du vor­ab Geld aus­le­gen musst.

2. Selbst­be­tei­li­gung

  • Wenn du eine Selbst­be­tei­li­gung in dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­ein­bart hast, musst du den ver­ein­bar­ten Betrag selbst tra­gen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dann nur den Teil des Scha­dens, der über die Selbst­be­tei­li­gung hinausgeht.
  • Bei­spiel: Dei­ne Selbst­be­tei­li­gung beträgt 150 Euro. Ver­ur­sachst du einen Scha­den in Höhe von 500 Euro, zahlst du die ers­ten 150 Euro, wäh­rend die Ver­si­che­rung die rest­li­chen 350 Euro übernimmt.

3. Unbe­rech­tig­te Forderungen

  • Wenn der Geschä­dig­te über­zo­ge­ne oder unbe­rech­tig­te For­de­run­gen stellt, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Abwehr die­ser Ansprü­che. Du musst also kei­ne Zah­lun­gen leis­ten, solan­ge die Ver­si­che­rung den Fall prüft und ent­schei­det, ob der Anspruch gerecht­fer­tigt ist.
  • Bei­spiel: Der Geschä­dig­te ver­langt eine über­höh­te Ent­schä­di­gung für eine klei­ne Beschä­di­gung. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wehrt die unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen ab, sodass du nicht in Vor­leis­tung tre­ten musst.

4. Aus­nah­men bei nicht gedeck­ten Schäden

  • Es gibt Fäl­le, in denen der Scha­den nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt ist, z. B. wenn der Scha­den unter eine Aus­schluss­klau­sel fällt. In sol­chen Fäl­len musst du mög­li­cher­wei­se selbst für den Scha­den auf­kom­men. Die Ver­si­che­rung über­nimmt nur Schä­den, die durch den Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­deckt sind.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Scha­den am Fahr­zeug eines Freun­des, wäh­rend du es fährst. Da dies in der Regel nicht von der Pri­vat­haft­pflicht abge­deckt ist, müss­test du in die­sem Fall selbst zahlen.

5. Kein Schuld­ein­ge­ständ­nis

  • Es ist wich­tig, dass du nicht eigen­stän­dig Zah­lun­gen leis­test oder ein Schuld­ein­ge­ständ­nis abgibst, bevor dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den geprüft hat. Über­las­se die Klä­rung der Schuld­fra­ge und die Scha­dens­re­gu­lie­rung dei­ner Versicherung.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Scha­den an einem frem­den Gegen­stand. Mel­de den Scha­den der Ver­si­che­rung und las­se die­se die Regu­lie­rung über­neh­men, anstatt direkt dem Geschä­dig­ten Geld zu zahlen.

6. Direk­te Abwick­lung durch die Versicherung

  • In den meis­ten Fäl­len wickelt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den gesam­ten Scha­den direkt mit dem Geschä­dig­ten ab. Sobald der Scha­den gemel­det und geprüft wur­de, zahlt die Ver­si­che­rung den erfor­der­li­chen Betrag an den Geschädigten.
  • Bei­spiel: Dei­ne Ver­si­che­rung regelt den Scha­dens­er­satz für das beschä­dig­te Eigen­tum des Geschä­dig­ten direkt und du musst nicht selbst tätig werden.

Fazit

In der Regel musst du nicht in Vor­leis­tung tre­ten, wenn ein Scha­den durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt ist. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Scha­dens­re­gu­lie­rung direkt, solan­ge der Scha­den aner­kannt ist und kei­ne Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart wur­de. Ach­te dar­auf, kei­ne Zah­lun­gen zu leis­ten oder Schuld­ein­ge­ständ­nis­se zu machen, bevor der Scha­den von der Ver­si­che­rung geprüft wur­de. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den bes­ten Schutz zu fin­den, der auch in schwie­ri­gen Fäl­len opti­mal absichert.

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