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Muss ich meine Versicherung über eine Airbnb-Vermietung informieren?

Aktualisiert: 19. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 19. Juni 2026
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Sie sollten Ihren Versicherer informieren, bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus über Airbnb oder ähnliche Plattformen vermieten – andernfalls riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Standardpolicen für Hausrat und Wohngebäude sind auf die private Nutzung ausgelegt. Die Kurzzeitvermietung gilt häufig als erweiterte oder gewerbliche Nutzung, die in vielen Verträgen ausgeschlossen ist.

Ja, Sie soll­ten Ihren Ver­si­che­rer infor­mie­ren, bevor Sie Ihre Woh­nung oder Ihr Haus über Airbnb oder ähn­li­che Platt­for­men ver­mie­ten – andern­falls ris­kie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schutz. Stan­dard­po­li­cen für Haus­rat und Wohn­ge­bäu­de sind auf die pri­va­te Nut­zung aus­ge­legt. Die Kurz­zeit­ver­mie­tung gilt häu­fig als erwei­ter­te oder gewerb­li­che Nut­zung, die in vie­len Ver­trä­gen aus­ge­schlos­sen ist. Wer das ver­schweigt, ris­kiert im Scha­dens­fall eine Leis­tungs­kür­zung oder ‑ver­wei­ge­rung.

War­um die Kurz­zeit­ver­mie­tung ein Pro­blem sein kann

Platt­for­men wie Airbnb, FeWo-direkt oder Booking.com machen es ein­fach, die eige­ne Immo­bi­lie gele­gent­lich zu ver­mie­ten. Ver­si­che­rungs­recht­lich ändert sich dadurch jedoch die Risikolage:

  • Erwei­ter­te Nut­zung: Frem­de Gäs­te im Haus bedeu­ten ein höhe­res Risi­ko für Dieb­stahl, Was­ser­schä­den oder Brän­de als bei rei­ner Eigennutzung.
  • Aus­schluss in den Bedin­gun­gen: Vie­le Stan­dard-Haus­rat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen schlie­ßen gewerb­li­che oder kurz­zei­ti­ge Ver­mie­tung aus­drück­lich aus.
  • Schä­den durch Gäs­te: Beschä­digt ein Gast Ihr Eigen­tum oder das von Nach­barn, springt die Pri­vat­haft­pflicht bei gewerb­li­cher Nut­zung oft nicht ein.

So sichern Sie die Ver­mie­tung rich­tig ab

Der ent­schei­den­de Schritt ist die recht­zei­ti­ge Anzei­ge beim Ver­si­che­rer. Tei­len Sie Ihrem Ver­si­che­rer vor der ers­ten Buchung mit, dass Sie kurz­zei­tig ver­mie­ten möch­ten. So lässt sich prü­fen, ob und wie der Schutz erwei­tert wer­den kann. Mög­li­che Lösun­gen sind:

  • Erwei­te­rung der bestehen­den Poli­ce um den Bau­stein Kurz­zeit- oder Ferienvermietung
  • Abschluss einer geson­der­ten Ver­mie­ter- oder Gewerbeversicherung
  • Ergän­zen­der Schutz über die Platt­form (z. B. Airbnb Air­Co­ver), der aber nicht alle Risi­ken abdeckt und kei­nen voll­wer­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz ersetzt

Wel­che Vari­an­te passt, hängt von Häu­fig­keit und Umfang der Ver­mie­tung ab. Einen Über­blick über die zugrun­de lie­gen­den Ver­si­che­run­gen fin­den Sie auf unse­rer Sei­te Haus­rat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung.

Was pas­siert bei ver­schwie­ge­ner Vermietung?

Wird ein Scha­den wäh­rend einer nicht ange­zeig­ten Ver­mie­tung gemel­det, kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung kür­zen oder ganz ver­wei­gern – im schlimms­ten Fall droht sogar die Kün­di­gung des Ver­trags wegen Ver­let­zung der Anzei­ge­pflicht. Der ver­meint­lich gespar­te Auf­wand kann so sehr teu­er werden.

Pra­xis­tipp: Holen Sie die Zustim­mung des Ver­si­che­rers immer schrift­lich ein und bewah­ren Sie sie auf. Klä­ren Sie bei ver­mie­te­ten Eigen­tums­woh­nun­gen zusätz­lich, ob die Haus­ord­nung oder Tei­lungs­er­klä­rung die Kurz­zeit­ver­mie­tung über­haupt erlaubt.

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