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Muss man eine Pfer­de­haft­pflicht für Frei­zeit­pfer­de abschließen?

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist auch für Frei­zeit­pfer­de zwar nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, wird aber drin­gend emp­foh­len. Auch wenn dein Pferd haupt­säch­lich für Frei­zeit­zwe­cke genutzt wird, bist du als Hal­ter nach deut­schem Recht (§ 833 BGB) für alle Schä­den ver­ant­wort­lich, die dein Pferd ver­ur­sacht. Dies schließt sowohl Per­so­nen- als auch Sach­schä­den ein, die poten­zi­ell hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen kön­nen. Selbst bei Frei­zeit­pfer­den besteht das Risi­ko, dass sie in unvor­her­seh­ba­ren Situa­tio­nen Schä­den anrich­ten, unab­hän­gig davon, ob das Pferd oft oder sel­ten gerit­ten wird.

War­um eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­zeit­pfer­de sinn­voll ist:

  1. Gefähr­dungs­haf­tung: Als Hal­ter haf­test du nach dem Prin­zip der Gefähr­dungs­haf­tung. Das bedeu­tet, dass du unab­hän­gig von dei­nem Ver­schul­den für Schä­den haf­test, die dein Pferd ver­ur­sacht. Selbst gut erzo­ge­ne Frei­zeit­pfer­de kön­nen in uner­war­te­ten Situa­tio­nen unbe­re­chen­bar reagie­ren und Schä­den anrichten. 
    • Bei­spiel: Dein Pferd bricht beim Wei­de­gang aus und ver­ur­sacht einen Unfall auf der Stra­ße. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die ent­stan­de­nen Schä­den am Fahr­zeug und mög­li­che medi­zi­ni­sche Behandlungskosten.
  2. Per­so­nen­schä­den: Auch Frei­zeit­pfer­de kön­nen Men­schen ver­let­zen, bei­spiels­wei­se durch einen Tritt oder einen Unfall beim Füh­ren. Die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld oder sogar Ver­dienst­aus­fäl­le bei schwe­re­ren Ver­let­zun­gen kön­nen schnell sehr hoch werden. 
    • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt bei einem Aus­ritt und ver­letzt einen Pas­san­ten. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und mög­li­che Schmerzensgeldforderungen.
  3. Sach­schä­den: Selbst wenn dein Pferd nur auf der Wei­de steht oder sel­ten gerit­ten wird, besteht die Mög­lich­keit, dass es Sach­schä­den ver­ur­sacht. Dies kann bei­spiels­wei­se ein beschä­dig­ter Zaun, ein Auto oder ande­re Gegen­stän­de sein. 
    • Bei­spiel: Dein Pferd bricht aus der Kop­pel aus und beschä­digt den Zaun sowie das Auto eines Nach­barn. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Reparaturkosten.
  4. Gerin­ge Kos­ten bei hohem Risi­ko: Die Kos­ten für eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind rela­tiv gering, ver­gli­chen mit den poten­zi­el­len Schä­den, die ein Frei­zeit­pferd ver­ur­sa­chen kann. Ver­si­che­run­gen bie­ten Tari­fe ab etwa 60 bis 150 Euro pro Jahr an, abhän­gig von der Deckungs­sum­me und den gewähl­ten Zusatzoptionen. 
    • Tipp: Es ist sinn­voll, Tari­fe zu ver­glei­chen und dar­auf zu ach­ten, dass die Deckungs­sum­men aus­rei­chend hoch sind, um sowohl Per­so­nen- als auch Sach­schä­den abzudecken.

Fazit:

Auch wenn eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Frei­zeit­pfer­de nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, wird sie drin­gend emp­foh­len. Als Hal­ter haf­test du für alle durch dein Pferd ver­ur­sach­ten Schä­den, und eine sol­che Ver­si­che­rung schützt dich vor hohen Kos­ten bei Per­so­nen- oder Sach­schä­den. Ein Pfer­de­haft­pflicht Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für dein Frei­zeit­pferd zu finden.

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