Ja, es wird empfohlen, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen, auch wenn das Pferd nur auf der Weide steht. Das liegt daran, dass Pferde in Deutschland gesetzlich als Fluchttiere gelten, und du als Pferdehalter laut § 833 BGB grundsätzlich für alle Schäden haftbar bist, die dein Pferd verursacht – unabhängig davon, ob das Pferd aktiv genutzt wird oder nur auf der Weide steht. Auch auf der Weide können unvorhersehbare Vorfälle auftreten, die zu Personen- oder Sachschäden führen, für die du haftbar gemacht werden kannst.
Gründe für eine Pferdehaftpflicht auf der Weide:
- Unvorhersehbares Verhalten von Pferden: Selbst wenn dein Pferd nicht geritten wird, kann es durch Fluchtsituationen oder unerwartetes Verhalten auf der Weide Schaden verursachen. Pferde können beispielsweise ausbrechen und dabei Zäune, Autos oder fremdes Eigentum beschädigen.
- Beispiel: Dein Pferd bricht aus der Weide aus und verursacht auf einer nahegelegenen Straße einen Verkehrsunfall. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt in einem solchen Fall die Kosten für Sachschäden und Personenschäden.
- Verletzungen anderer Tiere oder Personen: Auch auf der Weide besteht die Möglichkeit, dass dein Pferd andere Tiere oder Personen verletzt, etwa wenn es ausbricht oder unerwartet aggressiv reagiert. Als Halter bist du für solche Vorfälle haftbar.
- Beispiel: Dein Pferd tritt ein anderes Pferd auf der Nachbarweide oder einen Spaziergänger, der an der Weide vorbeigeht. Die Pferdehaftpflicht deckt die Tierarztkosten oder medizinischen Behandlungen des Verletzten.
Fazit:
Auch wenn dein Pferd nur auf der Weide steht und nicht geritten wird, ist eine Pferdehaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Unfälle und Schäden können jederzeit auftreten, und als Halter haftest du für alle entstehenden Kosten. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich hilft dir, den passenden Tarif für dein Pferd zu finden, um dich vor finanziellen Risiken zu schützen.