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Muss man eine Pfer­de­haft­pflicht haben, wenn man das Pferd verleiht?

Ja, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist drin­gend not­wen­dig, wenn du dein Pferd ver­leihst. Sobald dein Pferd von ande­ren Per­so­nen genutzt wird, ob als Reit­be­tei­li­gung oder im Rah­men eines gele­gent­li­chen Ver­leihs, besteht ein erhöh­tes Risi­ko, dass es zu Per­so­nen- oder Sach­schä­den kommt, für die du als Hal­ter haft­bar gemacht wer­den kannst. Auch wenn du dein Pferd nur sel­ten ver­leihst, trägst du als Eigen­tü­mer wei­ter­hin die vol­le Haf­tung für alle Schä­den, die das Pferd ver­ur­sacht. Hier sind die Haupt­grün­de, war­um eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung beson­ders wich­tig ist:

1. Haf­tung des Pfer­de­hal­ters bei Verleih

Wenn du dein Pferd an ande­re Per­so­nen ver­leihst, haf­test du wei­ter­hin für alle Schä­den, die durch das Ver­hal­ten des Pfer­des ent­ste­hen. Selbst wenn du zum Zeit­punkt des Scha­dens nicht anwe­send bist, trägst du die recht­li­che Ver­ant­wor­tung. Das bedeu­tet, dass du für medi­zi­ni­sche Kos­ten, Schmer­zens­geld oder Sach­schä­den auf­kom­men musst, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, unab­hän­gig davon, wer es rei­tet oder führt.

  • Bei­spiel: Du ver­leihst dein Pferd an eine Bekann­te, und das Pferd ver­ur­sacht bei einem Aus­ritt einen Unfall, bei dem ein Fahr­rad­fah­rer ver­letzt wird. Ohne eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­dest du per­sön­lich für die ent­stan­de­nen Kos­ten haften.

2. Fremd­rei­ter­schutz bei Verleih

Um dich vor den Risi­ken abzu­si­chern, bie­ten vie­le Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen den soge­nann­ten Fremd­rei­ter­schutz an. Die­ser Schutz deckt Schä­den ab, die ent­ste­hen, wenn jemand ande­res dein Pferd rei­tet oder führt. Dies gilt auch, wenn du dein Pferd ver­leihst und der Rei­ter einen Unfall verursacht.

  • Bei­spiel: Du ver­leihst dein Pferd an eine Freun­din, die bei einem Aus­ritt einen Fuß­gän­ger ver­letzt. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in die­sem Fall die Haf­tung für den Schaden.

3. Erhöh­tes Risi­ko beim Verleih

Wenn du dein Pferd ver­leihst, steigt das Risi­ko für Unfäl­le, da der Rei­ter mög­li­cher­wei­se nicht so ver­traut mit dem Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ist. Unvor­her­ge­se­he­ne Situa­tio­nen, in denen das Pferd plötz­lich durch­geht oder erschrickt, kön­nen schnel­ler zu Unfäl­len füh­ren. Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich vor den hohen finan­zi­el­len Belas­tun­gen, die durch sol­che Unfäl­le ent­ste­hen können.

  • Tipp: Ach­te bei der Wahl der Ver­si­che­rung dar­auf, dass der Fremd­rei­ter­schutz und auch Miet­sach­schä­den ein­ge­schlos­sen sind, falls das Pferd in frem­den Stäl­len unter­ge­bracht wird.

4. Pflicht bei gewerb­li­chem Verleih

Wenn du dein Pferd gewerb­lich ver­leihst, z. B. im Rah­men eines Reit­be­triebs oder als Teil einer Reit­schu­le, ist der Abschluss einer spe­zi­el­len gewerb­li­chen Haft­pflicht­ver­si­che­rung not­wen­dig. Die­se deckt nicht nur Schä­den ab, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, son­dern auch Risi­ken, die durch den gewerb­li­chen Betrieb entstehen.

  • Bei­spiel: Wenn du regel­mä­ßig Pfer­de für Aus­rit­te ver­mie­test, benö­tigst du eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung, die die gewerb­li­chen Risi­ken abdeckt, da eine nor­ma­le Pfer­de­haft­pflicht in die­sem Fall nicht ausreicht.

Fazit:

Ja, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unbe­dingt not­wen­dig, wenn du dein Pferd ver­leihst, da du wei­ter­hin für alle Schä­den haf­test, die das Pferd ver­ur­sacht. Der Fremd­rei­ter­schutz ist beson­ders wich­tig, da er auch die Nut­zung durch ande­re Per­so­nen absi­chert. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit aus­rei­chen­dem Schutz für dein Pferd und die Situa­tio­nen, in denen es ver­lie­hen wird, zu finden.

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