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Muss man eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Schul­pfer­de haben?

Ja, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Schul­pfer­de ist unbe­dingt erfor­der­lich, vor allem wenn die Pfer­de gewerb­lich genutzt wer­den, bei­spiels­wei­se in einer Reit­schu­le oder bei Reit­un­ter­richt. Da Schul­pfer­de regel­mä­ßig mit ver­schie­de­nen Rei­tern in Kon­takt kom­men und häu­fig für Unter­richt oder Aus­rit­te genutzt wer­den, besteht ein erhöh­tes Risi­ko für Per­so­nen- und Sach­schä­den, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den könn­ten. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt den Pfer­de­hal­ter oder Betriebs­in­ha­ber vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Schäden.

1. Gesetz­li­che Haftung

Gemäß dem deut­schen Haf­tungs­recht (§ 833 BGB) haf­tet der Pfer­de­hal­ter grund­sätz­lich für alle Schä­den, die durch sein Pferd ent­ste­hen. Bei Schul­pfer­den, die regel­mä­ßig von ver­schie­de­nen Rei­tern genutzt wer­den, ist das Risi­ko, dass jemand ver­letzt wird oder frem­des Eigen­tum beschä­digt wird, erhöht. Daher ist es beson­ders wich­tig, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Schul­pfer­de abzuschließen.

  • Bei­spiel: Ein Schul­pferd erschrickt wäh­rend einer Reit­stun­de und tritt einen Reit­schü­ler, der dadurch ver­letzt wird. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die medi­zi­ni­schen Kos­ten und even­tu­el­le Schadensersatzansprüche.

2. Gewerb­li­che Pferdehaftpflichtversicherung

Da Schul­pfer­de im Rah­men einer gewerb­li­chen Tätig­keit ein­ge­setzt wer­den, reicht eine ein­fa­che pri­va­te Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung oft nicht aus. Für Reit­schu­len und gewerb­li­che Reit­be­trie­be ist eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung not­wen­dig, um alle Risi­ken im Rah­men der gewerb­li­chen Nut­zung abzudecken.

  • Gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Pfer­de in einem kom­mer­zi­el­len Umfeld ent­ste­hen, wie bei­spiels­wei­se beim Reit­un­ter­richt, bei Aus­rit­ten oder bei der Ver­mie­tung der Pferde.

3. Schutz vor Per­so­nen- und Sachschäden

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Schul­pfer­de deckt sowohl Per­so­nen­schä­den (z. B. Ver­let­zun­gen von Reit­schü­lern oder Drit­ten) als auch Sach­schä­den ab, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den (z. B. beschä­dig­te Aus­rüs­tung oder ande­re Gegen­stän­de auf dem Hof).

  • Bei­spiel: Ein Schul­pferd beschä­digt wäh­rend des Reit­un­ter­richts den Sat­tel oder eine ande­re Aus­rüs­tung. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der beschä­dig­ten Gegenstände.

Fazit:

Ja, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Schul­pfer­de unbe­dingt not­wen­dig, ins­be­son­de­re wenn die­se gewerb­lich in einer Reit­schu­le oder für Reit­un­ter­richt genutzt wer­den. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Risi­ken, die durch Per­so­nen- und Sach­schä­den ent­ste­hen kön­nen. Eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in sol­chen Fäl­len unver­zicht­bar, um umfas­sen­den Schutz zu gewähr­leis­ten. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­te Absi­che­rung für dei­ne Schul­pfer­de zu finden.

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