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Muss man eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für The­ra­pie­pfer­de haben?

Ja, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für The­ra­pie­pfer­de ist nicht nur sinn­voll, son­dern in vie­len Fäl­len sogar uner­läss­lich. The­ra­pie­pfer­de wer­den in spe­zi­el­len Situa­tio­nen ein­ge­setzt, bei denen oft ver­letz­li­che Grup­pen wie Kin­der, älte­re Men­schen oder Per­so­nen mit Behin­de­run­gen invol­viert sind. Die Ver­ant­wor­tung des Pfer­de­hal­ters ist dabei beson­ders hoch, da auch ein gut aus­ge­bil­de­tes The­ra­pie­pferd in uner­war­te­ten Situa­tio­nen Schä­den ver­ur­sa­chen kann. Daher ist eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung drin­gend zu emp­feh­len, um dich und die betei­lig­ten Per­so­nen vor finan­zi­el­len Risi­ken zu schützen.

1. Gesetz­li­che Haf­tung bei Therapiepferden

Auch bei The­ra­pie­pfer­den greift die gesetz­li­che Tier­hal­ter­haf­tung nach § 833 BGB. Als Hal­ter haf­test du grund­sätz­lich für Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob du dein Pferd als Frei­zeit­tier hältst oder es pro­fes­sio­nell für The­ra­pie­zwe­cke nutzt. Das bedeu­tet, dass du auch für alle Schä­den haf­test, die wäh­rend der The­ra­pie­sit­zun­gen pas­sie­ren, selbst wenn das Pferd sorg­fäl­tig aus­ge­bil­det und kon­trol­liert wird.

  • Bei­spiel: Ein The­ra­pie­pferd erschrickt wäh­rend einer The­ra­pie­sit­zung und ver­letzt einen Teil­neh­mer. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung sowie mög­li­che Schmer­zens­geld­for­de­run­gen übernehmen.

2. Spe­zi­el­le Risi­ken bei Therapiepferden

Bei der Arbeit mit The­ra­pie­pfer­den besteht ein erhöh­tes Risi­ko, da die Pfer­de oft mit Men­schen in Kon­takt kom­men, die weni­ger Erfah­rung im Umgang mit Tie­ren haben. Dies erhöht das Risi­ko von Unfäl­len oder Ver­let­zun­gen. Auch wenn das Pferd gut aus­ge­bil­det ist, kön­nen plötz­li­che Bewe­gun­gen oder unvor­her­seh­ba­re Ver­hal­tens­wei­sen zu Unfäl­len führen.

  • Bei­spiel: Dein The­ra­pie­pferd schubst ver­se­hent­lich eine Per­son mit Gleich­ge­wichts­stö­run­gen, die dabei stürzt und sich ver­letzt. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift in sol­chen Fäl­len und über­nimmt die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behandlung.

3. Gewerb­li­che Nut­zung und erwei­ter­ter Versicherungsschutz

Da The­ra­pie­pfer­de häu­fig gewerb­lich oder pro­fes­sio­nell genutzt wer­den, wird oft eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung benö­tigt, die spe­zi­ell auf die Risi­ken und Anfor­de­run­gen der the­ra­peu­ti­schen Arbeit aus­ge­legt ist. Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten in der Regel einen erwei­ter­ten Schutz, der auch Ansprü­che deckt, die aus der beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen, etwa wenn das Pferd wäh­rend einer bezahl­ten The­ra­pie ein­ge­setzt wird.

  • Bei­spiel: Du betreibst eine The­ra­pie­ein­rich­tung und nutzt regel­mä­ßig Pfer­de für the­ra­peu­ti­sche Zwe­cke. Hier kann eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich sein, um die Risi­ken umfas­send abzusichern.

4. Deckung von Per­so­nen­schä­den und Sachschäden

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für The­ra­pie­pfer­de deckt sowohl Per­so­nen­schä­den als auch Sach­schä­den, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den. Das ist beson­ders wich­tig, da The­ra­pie­pfer­de in direk­tem Kon­takt mit Men­schen ste­hen und auch Gegen­stän­de oder Aus­rüs­tun­gen beschä­di­gen könn­ten, die für die The­ra­pie genutzt werden.

  • Bei­spiel: Dein The­ra­pie­pferd beschä­digt wäh­rend einer Sit­zung eine teu­re The­ra­pie­vor­rich­tung oder ein Gerät. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur- oder Ersatzkosten.

5. Fremd­rei­ter­schutz

Falls ande­re Per­so­nen, wie The­ra­peu­ten oder Pfle­ge­kräf­te, das Pferd wäh­rend der The­ra­pie rei­ten oder füh­ren, ist es wich­tig, dass der Fremd­rei­ter­schutz in der Ver­si­che­rung ent­hal­ten ist. Die­ser deckt Schä­den ab, die wäh­rend des Umgangs mit dem Pferd durch die­se Per­so­nen ver­ur­sacht werden.

Fazit:

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für The­ra­pie­pfer­de drin­gend not­wen­dig, um die Haf­tung des Hal­ters für Per­so­nen- und Sach­schä­den abzu­de­cken, die wäh­rend der The­ra­pie­ar­beit ent­ste­hen kön­nen. Bei gewerb­li­chen oder pro­fes­sio­nel­len Ein­sät­zen kann eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht erfor­der­lich sein, um auch alle Risi­ken im Rah­men der the­ra­peu­ti­schen Nut­zung abzu­de­cken. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Schutz für dei­ne The­ra­pie­pfer­de zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass du opti­mal abge­si­chert bist.

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