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Scha­den­bei­spie­le bzw. Scha­den­fäl­le in der Rechtsschutzversicherung

Ein Rechts­schutz­kun­de ist wie­der­holt zu schnell gefah­ren und es soll ihm der Füh­rer­schein ent­zo­gen wer­den.  Der Kun­de hält dies für unbe­rech­tigt, da sei­ner Mei­nung nach eini­ge Punk­te im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter nicht ord­nungs­ge­mäß gelöscht wur­den. Er zieht vor das Ver­wal­tungs­ge­richt, ver­liert dort aber. Die Kos­ten wer­den von sei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

Ein Rechts­schutz­kun­de kauft bei einem Gebraucht­wa­gen­händ­ler ein 5 Jah­re altes Fahr­zeug zu einem ver­meint­li­chen Schnäpp­chen­preis und ist auch zunächst mit dem Fahr­zeug zufrie­den. Eini­ge Wochen nach dem Kauf stel­len sich aller­dings gra­vie­ren­de Män­gel an dem Fahr­zeug her­aus und der Kun­de möch­te den Ver­trag rück­ab­wi­ckeln. Der Ver­käu­fer ver­wei­gert die Rück­ab­wick­lung und ver­weist auf den ver­ein­bar­ten Gewähr­leis­tungs­aus­schluss unter Pri­vat­leu­ten. Da der Kun­de der Mei­nung ist, einen gewerb­li­chen Kauf­ver­trag mit ent­spre­chen­der Gewähr­leis­tung bei dem Händ­ler abge­schlos­sen zu haben, zieht er vor Gericht, wo er letzt­end­lich auch Recht bekommt. Hät­te er den Pro­zess ver­lo­ren, so hät­te sein Rechts­schutz­ver­si­che­rer die gesam­ten ange­fal­le­nen Kos­ten übernommen.

Bei der Kün­di­gung Ihres Arbeit­ge­bers kommt es zu Strei­tig­kei­ten über noch nicht genom­me­ne Urlaubs­ta­ge und Ihr Arbeits­zeug­nis. Die Kos­ten für den Rechts­streit mit dem Ex-Arbeit­ge­ber wer­den von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

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