Ein Rechtsschutzkunde ist wiederholt zu schnell gefahren und es soll ihm der Führerschein entzogen werden. Der Kunde hält dies für unberechtigt, da seiner Meinung nach einige Punkte im Verkehrszentralregister nicht ordnungsgemäß gelöscht wurden. Er zieht vor das Verwaltungsgericht, verliert dort aber. Die Kosten werden von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ein Rechtsschutzkunde kauft bei einem Gebrauchtwagenhändler ein 5 Jahre altes Fahrzeug zu einem vermeintlichen Schnäppchenpreis und ist auch zunächst mit dem Fahrzeug zufrieden. Einige Wochen nach dem Kauf stellen sich allerdings gravierende Mängel an dem Fahrzeug heraus und der Kunde möchte den Vertrag rückabwickeln. Der Verkäufer verweigert die Rückabwicklung und verweist auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss unter Privatleuten. Da der Kunde der Meinung ist, einen gewerblichen Kaufvertrag mit entsprechender Gewährleistung bei dem Händler abgeschlossen zu haben, zieht er vor Gericht, wo er letztendlich auch Recht bekommt. Hätte er den Prozess verloren, so hätte sein Rechtsschutzversicherer die gesamten angefallenen Kosten übernommen.
Bei der Kündigung Ihres Arbeitgebers kommt es zu Streitigkeiten über noch nicht genommene Urlaubstage und Ihr Arbeitszeugnis. Die Kosten für den Rechtsstreit mit dem Ex-Arbeitgeber werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.