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Schließt die Ver­si­che­rung auch Schä­den an Bord­stein­kan­ten ein?

Schä­den durch Bord­stein­kan­ten – was Dei­ne e scoo­ter ver­si­che­rung wirk­lich zahlt

Haft­pflicht ver­sus Kaskoschutz

Eine e‑scooter ver­si­che­rung in der Basis‑Haftpflicht springt nur dann ein, wenn Du mit Dei­nem Rol­ler Drit­te schä­digst. Prallst Du selbst gegen eine Bord­stein­kan­te und ver­beulst den Rah­men oder beschä­digst die Fel­ge, ersetzt die Haft­pflicht nichts – denn es han­delt sich um Eigenschäden.

Hier greift nur eine erwei­ter­te e rol­ler ver­si­che­rung mit Teil‑ oder Vollkasko:

  • Teil­kas­ko hilft bei Brand, Dieb­stahl oder Sturm, nicht bei Fahrfehlern.

  • Voll­kas­ko deckt Kollisions‑ und Sturz­schä­den am eige­nen Fahr­zeug – inklu­si­ve Bordstein­rempler – ab, sofern kei­ne gro­be Fahr­läs­sig­keit nach­ge­wie­sen wird.

Wann Bordstein­schäden aus­ge­schlos­sen sind

Vie­le Kas­ko­ta­ri­fe schlie­ßen Abnutzungs‑ und Ver­schleiß­tei­le aus. Ist nur der Rei­fen leicht beschä­digt oder die Fel­ge ver­kratzt, kann der Ver­si­che­rer argu­men­tie­ren, dass es sich um nor­ma­len Ver­schleiß han­delt. Ein Total­scha­den am Akku­ge­häu­se oder ein ver­bo­ge­nes Lenk­rohr wird dage­gen meist ersetzt, solan­ge Du Dein e‑scooter kenn­zei­chen kor­rekt ange­bracht hast und das Fahr­zeug nicht getunt war.

Tricks für eine rei­bungs­lo­se Regulierung

  • Doku­men­tie­re den Scha­den sofort mit Fotos und mel­de ihn bin­nen 48 Stun­den Dei­ner ver­si­che­rung e‑scooter.

  • Bewah­re Werkstatt‑ oder Gutachter­berichte auf, um zu zei­gen, dass kein vor­an­ge­gan­ge­ner Ver­schleiß vorlag.

  • Ver­mei­de gro­be Fahr­läs­sig­keit: rasan­ter Bordstein‑Jump ohne Helm oder nachts ohne Licht kann zu Leis­tungs­kür­zun­gen führen.

So wählst Du den pas­sen­den Tarif

Wer täg­lich in der City unter­wegs ist, soll­te beim scoo­ter ver­si­chern unbe­dingt Voll­kas­ko wäh­len. Pend­ler pro­fi­tie­ren von nied­ri­ger Selbst­be­tei­li­gung, Frei­zeit­fah­rer kön­nen eine höhe­re Eigen­be­tei­li­gung akzep­tie­ren und spa­ren Prä­mie. Wich­tig: Prü­fe im Bedin­gungs­werk, dass e‑scooter‑typi­sche Kol­li­si­ons­schä­den aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen sind.


Fazit
Schä­den durch das Ansto­ßen an Bord­stein­kan­ten sind nur dann gedeckt, wenn Dei­ne e scoo­ter ver­si­che­rung einen Kasko‑Baustein ent­hält. Die rei­ne Haft­pflicht kommt nicht für Eigen­schä­den auf. Mit einer Vollkasko‑Option Dei­ner e‑scooter ver­si­che­rung bist Du auf der siche­ren Sei­te – selbst wenn der Bord­stein plötz­lich höher war als gedacht.

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