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Schließt die Versicherung auch Schäden an Bordsteinkanten ein?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, die Standard-Haftpflicht einer E-Scooter-Versicherung deckt Schäden an Bordsteinkanten nicht ab – da es sich um Eigenschäden am eigenen Fahrzeug handelt. Nur mit einem Kasko-Baustein (Teil- oder Vollkasko) werden Bordstein-Kollisionen ersetzt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Nein, die Stan­dard-Haft­pflicht einer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung deckt Schä­den an Bord­stein­kan­ten nicht ab – da es sich um Eigen­schä­den am eige­nen Fahr­zeug han­delt. Nur mit einem Kas­ko-Bau­stein (Teil- oder Voll­kas­ko) wer­den Bord­stein-Kol­li­sio­nen ersetzt, sofern kei­ne gro­be Fahr­läs­sig­keit vorliegt.

Haft­pflicht vs. Kas­ko: Der ent­schei­den­de Unterschied

Die Basis-Haft­pflicht einer E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung schützt aus­schließ­lich vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen von Drit­ten. Ver­ur­sachst Du einen Unfall, bei dem eine ande­re Per­son oder deren Eigen­tum zu Scha­den kommt, greift die Haft­pflicht ein. Beschä­digst Du dage­gen nur Dei­nen eige­nen E‑Scooter – etwa durch einen Fehl­tritt gegen eine Bord­stein­kan­te – ist dies kein Fremd­scha­den, son­dern ein Eigen­scha­den.

Um sol­che Schä­den zu decken, benö­tigst Du einen zusätz­li­chen Kas­ko-Schutz. Die Teil­kas­ko zahlt nur bei Brand, Dieb­stahl oder Natur­ge­wal­ten, nicht aber bei Kol­li­sio­nen. Die Voll­kas­ko hin­ge­gen deckt Sturz- und Kol­li­si­ons­schä­den am eige­nen Rol­ler ab – ein­schließ­lich Bord­stein-Remp­ler, Schlag­lö­cher und Treppenstürze.

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se und Bedin­gun­gen bei Bordsteinschäden

Auch mit Voll­kas­ko gibt es Fall­stri­cke: Vie­le Ver­si­che­rer unter­schei­den zwi­schen Ver­schleiß­tei­len und ech­ten Scha­dens­er­satz­fäl­len. Ein leicht zer­kratz­ter Rei­fen oder eine ver­bo­ge­ne Fel­ge könn­te als Abnut­zung klas­si­fi­ziert wer­den und nicht erstat­tet wer­den. Ein ver­bo­ge­nes Lenk­rohr, ein beschä­dig­tes Akku­ge­häu­se oder ein Rah­men­scha­den wer­den dage­gen meist reguliert.

Wich­tig ist zudem: Gro­be Fahr­läs­sig­keit führt zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder zum kom­plet­ten Aus­schluss. Bei­spie­le sind Bord­stein-Sprün­ge ohne Helm, Fahr­ten unter Alko­hol­ein­fluss oder bei man­gel­haf­ter Ver­kehrs­taug­lich­keit des Rol­lers. Über­prü­fe daher im Bedin­gungs­werk des Tarifs, wel­che Kol­li­si­ons­schä­den kon­kret ein­ge­schlos­sen sind und wo die Gren­ze zur Fahr­läs­sig­keit liegt.

Prak­ti­sche Tipps für die Schadenmeldung

  • Foto­gra­fie­re sofort: Doku­men­tie­re den Scha­den mit meh­re­ren Bil­dern aus ver­schie­de­nen Win­keln, bevor Du den Rol­ler wei­ter benutzt.
  • Mel­de inner­halb von 48 Stun­den: Infor­mie­re Dei­nen Ver­si­che­rer schnellst­mög­lich schrift­lich (per E‑Mail oder Online-Por­tal) über den Schaden.
  • Samm­le Nach­wei­se: Bewah­re Werk­statt-Rech­nun­gen, Gut­ach­ter-Berich­te oder Fotos auf, um zu bewei­sen, dass kein vor­he­ri­ger Ver­schleiß vorlag.
  • Selbst­be­tei­li­gung prü­fen: Ach­te dar­auf, dass die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung (ca. 50–150 Euro je nach Tarif) im Scha­dens­fall wirt­schaft­lich bleibt.
  • Bedin­gun­gen lesen: Vor Ver­trags­ab­schluss die genau­en Leis­tun­gen und Aus­schlüs­se für Kol­li­si­ons­schä­den überprüfen.

Der rich­ti­ge Tarif für Dei­nen Fahrstil

Wer regel­mä­ßig in der Stadt unter­wegs ist oder auf unebe­nen Wegen fährt, soll­te eine Voll­kas­ko mit nied­ri­ger Selbst­be­tei­li­gung wäh­len. Gele­gen­heits­fah­rer kön­nen eine höhe­re Eigen­be­tei­li­gung (z. B. 150 Euro) akzep­tie­ren und spa­ren damit ca. 30–50 % der Prä­mie. Über­prü­fe vor Abschluss, ob E‑S­coo­ter-spe­zi­fi­sche Kol­li­si­ons­schä­den aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen sind – nicht alle Ver­si­che­rer bie­ten das an.

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