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Sind Anti­qui­tä­ten in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert?

Ja, Anti­qui­tä­ten sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel mit­ver­si­chert, aller­dings gibt es eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beach­ten, da Wert­ge­gen­stän­de wie Anti­qui­tä­ten häu­fig nur bis zu einem bestimm­ten Betrag ver­si­chert sind. Wenn der Wert der Anti­qui­tä­ten den fest­ge­leg­ten Betrag über­schrei­tet, kann eine zusätz­li­che Wert­ge­gen­stän­de- oder Kunst­ver­si­che­rung sinn­voll sein.

Ver­si­che­rung von Anti­qui­tä­ten in der Hausratversicherung

In der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung sind Anti­qui­tä­ten wie ande­re Haus­halts­ge­gen­stän­de gegen die übli­chen Risi­ken wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser und Sturm ver­si­chert. Aller­dings gibt es für Wert­ge­gen­stän­de häu­fig Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die bei Anti­qui­tä­ten beson­ders rele­vant sind.

Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Wertgegenstände

Die meis­ten Ver­si­che­rer set­zen für Wert­ge­gen­stän­de wie Anti­qui­tä­ten eine pro­zen­tua­le Begren­zung der Ver­si­che­rungs­sum­me fest. Die­se liegt oft bei 10% bis 20% der gesam­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Das bedeu­tet, dass bei einem Haus­rat­ver­trag mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von bei­spiels­wei­se 100.000 Euro Anti­qui­tä­ten und ande­re wert­vol­le Gegen­stän­de nur bis zu einem Wert von 10.000 bis 20.000 Euro ver­si­chert sind.

  • Bei­spiel: Sie besit­zen Anti­qui­tä­ten im Wert von 30.000 Euro, aber Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Wert­ge­gen­stän­de nur bis zu 20.000 Euro. In die­sem Fall wären Sie für 10.000 Euro unterversichert.

Zusätz­li­che Absi­che­rung für Antiquitäten

Wenn Sie beson­ders wert­vol­le Anti­qui­tä­ten, Kunst­wer­ke oder Sam­mel­ge­gen­stän­de besit­zen, soll­ten Sie in Erwä­gung zie­hen, den Ver­si­che­rungs­schutz zu erweitern:

  1. Erhö­hung der Ent­schä­di­gungs­gren­ze:
    • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, die Deckung für Wert­ge­gen­stän­de in der Haus­rat­ver­si­che­rung zu erhö­hen. Das kann durch eine indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­rung oder einen Zusatz­bau­stein erfol­gen, der spe­zi­ell auf Anti­qui­tä­ten oder Kunst­ob­jek­te aus­ge­rich­tet ist.
  2. Spe­zi­el­le Kunst- oder Wert­sa­chen­ver­si­che­rung:
    • Für beson­ders wert­vol­le Anti­qui­tä­ten und Kunst­ge­gen­stän­de kann eine Kunst­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Die­se bie­tet umfas­sen­den Schutz und berück­sich­tigt auch den spe­zi­el­len Wert die­ser Gegenstände.
  3. Sicher­heits­vor­keh­run­gen:
    • Um den Ver­si­che­rungs­schutz für Anti­qui­tä­ten zu gewähr­leis­ten, ver­lan­gen vie­le Ver­si­che­rer zusätz­li­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen, wie zum Bei­spiel Alarm­an­la­gen, Tre­so­re oder Ver­si­che­run­gen gegen Trans­port- oder Aus­stel­lungs­ri­si­ken.

Was soll­ten Sie im Scha­dens­fall beachten?

Wenn es zu einem Scha­den an Ihren Anti­qui­tä­ten kommt, müs­sen Sie den Wert der Gegen­stän­de nach­wei­sen kön­nen. Fol­gen­de Doku­men­te sind hilfreich:

  • Kauf­be­le­ge oder Zer­ti­fi­ka­te: Die­se bele­gen den Wert und die Echt­heit der Antiquitäten.
  • Gut­ach­ten: Für beson­ders wert­vol­le Stü­cke ist es rat­sam, regel­mä­ßig ein Gut­ach­ten über den Wert der Anti­qui­tä­ten erstel­len zu las­sen. Dies kann den Wie­der­be­schaf­fungs­wert im Scha­dens­fall sichern.

Fazit

Ja, Anti­qui­tä­ten sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert, aller­dings nur bis zu den übli­chen Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Wert­ge­gen­stän­de, die oft bei 10% bis 20% der Ver­si­che­rungs­sum­me lie­gen. Wenn Sie wert­vol­le Anti­qui­tä­ten besit­zen, kann es sinn­voll sein, den Ver­si­che­rungs­schutz zu erwei­tern oder eine spe­zi­el­le Kunst­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Tarif zu fin­den und Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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