Ja, Aquarien und Wasserbetten sind in der Regel durch die Hausratversicherung mitversichert, da sie als Teil des Hausrats gelten. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen und Einschränkungen, die zu beachten sind, insbesondere in Bezug auf die verursachten Wasserschäden durch diese Objekte.
Aquarien in der Hausratversicherung
Aquarien sind durch die Hausratversicherung gegen verschiedene Risiken wie Feuer, Diebstahl, Sturm oder Leitungswasserschäden versichert. Zudem deckt die Versicherung auch Schäden am Hausrat ab, die durch das Auslaufen eines Aquariums entstehen.
- Leitungswasserschäden durch Aquarien: Wenn ein Aquarium undicht wird oder zerbricht und Wasser austritt, das den Hausrat oder die Wohnungseinrichtung beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel den entstandenen Schaden. Der Schaden muss in der Regel als Leitungswasserschaden deklariert werden.
- Was ist nicht abgedeckt?:
- Das Aquarium selbst sowie Fische und Pflanzen sind nicht immer versichert. Die Hausratversicherung kommt in der Regel nur für die Schäden am Hausrat auf, die durch das austretende Wasser verursacht werden, nicht aber für den Ersatz des Aquariums oder den Verlust von Tieren.
Wasserbetten in der Hausratversicherung
Auch Wasserbetten sind in der Hausratversicherung enthalten und können ebenfalls Wasserschäden verursachen, die durch die Hausratversicherung abgedeckt sind. Wenn das Wasserbett beispielsweise undicht wird und das austretende Wasser Möbel, Teppiche oder elektronische Geräte beschädigt, wird der Schaden in der Regel als Leitungswasserschaden von der Versicherung übernommen.
- Leitungswasserschäden durch Wasserbetten: Wie bei einem Aquarium sind auch hier die Folgeschäden durch austretendes Wasser am Hausrat versichert.
- Was ist nicht abgedeckt?:
- Das Wasserbett selbst, d. h. die Matratze und andere Bestandteile des Bettes, sind meist nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt, sondern nur die Schäden, die am Hausrat durch das Wasser entstehen.
Wichtige Punkte zur Absicherung von Aquarien und Wasserbetten
- Vorsorge gegen Wasserschäden:
- Um die Wahrscheinlichkeit eines Wasserschadens zu verringern, sollten Aquarien und Wasserbetten regelmäßig überprüft und gewartet werden.
- Erweiterung des Versicherungsschutzes:
- Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, den Schutz speziell für Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten zu erweitern, insbesondere wenn teure Fische, Pflanzen oder teure Betten mitversichert werden sollen.
- Schadensmeldung:
- Wenn ein Wasserschaden durch ein Aquarium oder Wasserbett entsteht, sollten Sie den Schaden schnellstmöglich der Hausratversicherung melden und alle notwendigen Unterlagen, wie Fotos und Kaufbelege, einreichen.
Fazit
Aquarien und Wasserbetten sind in der Hausratversicherung mitversichert, insbesondere in Bezug auf Wasserschäden, die sie verursachen können. Der Schaden, den austretendes Wasser an Möbeln, Teppichen und anderen Haushaltsgegenständen verursacht, wird in der Regel als Leitungswasserschaden reguliert. Allerdings sind die Objekte selbst (Aquarium oder Wasserbett) nicht immer im Schutz enthalten, es sei denn, Sie erweitern den Versicherungsschutz entsprechend. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, den passenden Schutz zu finden und die Hausratversicherung Kosten zu optimieren.