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Sind Aqua­ri­en und Was­ser­bet­ten in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert?

Ja, Aqua­ri­en und Was­ser­bet­ten sind in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, da sie als Teil des Haus­rats gel­ten. Aller­dings gibt es bestimm­te Bedin­gun­gen und Ein­schrän­kun­gen, die zu beach­ten sind, ins­be­son­de­re in Bezug auf die ver­ur­sach­ten Was­ser­schä­den durch die­se Objekte.

Aqua­ri­en in der Hausratversicherung

Aqua­ri­en sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gegen ver­schie­de­ne Risi­ken wie Feu­er, Dieb­stahl, Sturm oder Lei­tungs­was­ser­schä­den ver­si­chert. Zudem deckt die Ver­si­che­rung auch Schä­den am Haus­rat ab, die durch das Aus­lau­fen eines Aqua­ri­ums entstehen.

  • Lei­tungs­was­ser­schä­den durch Aqua­ri­en: Wenn ein Aqua­ri­um undicht wird oder zer­bricht und Was­ser aus­tritt, das den Haus­rat oder die Woh­nungs­ein­rich­tung beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel den ent­stan­de­nen Scha­den. Der Scha­den muss in der Regel als Lei­tungs­was­ser­scha­den dekla­riert werden.
  • Was ist nicht abge­deckt?:
    • Das Aqua­ri­um selbst sowie Fische und Pflan­zen sind nicht immer ver­si­chert. Die Haus­rat­ver­si­che­rung kommt in der Regel nur für die Schä­den am Haus­rat auf, die durch das aus­tre­ten­de Was­ser ver­ur­sacht wer­den, nicht aber für den Ersatz des Aqua­ri­ums oder den Ver­lust von Tieren.

Was­ser­bet­ten in der Hausratversicherung

Auch Was­ser­bet­ten sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten und kön­nen eben­falls Was­ser­schä­den ver­ur­sa­chen, die durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Wenn das Was­ser­bett bei­spiels­wei­se undicht wird und das aus­tre­ten­de Was­ser Möbel, Tep­pi­che oder elek­tro­ni­sche Gerä­te beschä­digt, wird der Scha­den in der Regel als Lei­tungs­was­ser­scha­den von der Ver­si­che­rung übernommen.

  • Lei­tungs­was­ser­schä­den durch Was­ser­bet­ten: Wie bei einem Aqua­ri­um sind auch hier die Fol­ge­schä­den durch aus­tre­ten­des Was­ser am Haus­rat versichert.
  • Was ist nicht abge­deckt?:
    • Das Was­ser­bett selbst, d. h. die Matrat­ze und ande­re Bestand­tei­le des Bet­tes, sind meist nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, son­dern nur die Schä­den, die am Haus­rat durch das Was­ser entstehen.

Wich­ti­ge Punk­te zur Absi­che­rung von Aqua­ri­en und Wasserbetten

  1. Vor­sor­ge gegen Was­ser­schä­den:
    • Um die Wahr­schein­lich­keit eines Was­ser­scha­dens zu ver­rin­gern, soll­ten Aqua­ri­en und Was­ser­bet­ten regel­mä­ßig über­prüft und gewar­tet werden.
  2. Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes:
    • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, den Schutz spe­zi­ell für Was­ser­schä­den durch Aqua­ri­en oder Was­ser­bet­ten zu erwei­tern, ins­be­son­de­re wenn teu­re Fische, Pflan­zen oder teu­re Bet­ten mit­ver­si­chert wer­den sollen.
  3. Scha­dens­mel­dung:
    • Wenn ein Was­ser­scha­den durch ein Aqua­ri­um oder Was­ser­bett ent­steht, soll­ten Sie den Scha­den schnellst­mög­lich der Haus­rat­ver­si­che­rung mel­den und alle not­wen­di­gen Unter­la­gen, wie Fotos und Kauf­be­le­ge, einreichen.

Fazit

Aqua­ri­en und Was­ser­bet­ten sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, ins­be­son­de­re in Bezug auf Was­ser­schä­den, die sie ver­ur­sa­chen kön­nen. Der Scha­den, den aus­tre­ten­des Was­ser an Möbeln, Tep­pi­chen und ande­ren Haus­halts­ge­gen­stän­den ver­ur­sacht, wird in der Regel als Lei­tungs­was­ser­scha­den regu­liert. Aller­dings sind die Objek­te selbst (Aqua­ri­um oder Was­ser­bett) nicht immer im Schutz ent­hal­ten, es sei denn, Sie erwei­tern den Ver­si­che­rungs­schutz ent­spre­chend. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den pas­sen­den Schutz zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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