Sind E‑Scooter mit Sitz anders versichert als Modelle ohne Sitz?
Wenn Du einen e‑scooter mit Sitz fährst, fragst Du Dich wahrscheinlich, ob sich dadurch bei der Versicherung etwas ändert. Tatsächlich unterscheiden Versicherer und der Gesetzgeber in Deutschland deutlich zwischen klassischen E‑Scootern ohne Sitz und Modellen, die über eine Sitzmöglichkeit verfügen. Denn die Zulassung, Versicherungspflicht und rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich.
Versicherungspflicht und Zulassung: Sitz macht den Unterschied
E‑Scooter ohne Sitz werden als Elektrokleinstfahrzeuge gemäß eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) behandelt. Diese sind für Geschwindigkeiten bis 20 km/h zugelassen und benötigen eine entsprechende e scooter versicherung sowie ein Versicherungskennzeichen.
Anders sieht es bei E‑Scootern mit Sitz aus:
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Zulassungspflichtige Fahrzeuge: Ein E‑Scooter mit Sitz wird nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug, sondern als „Leichtmofa“ oder „Elektrokleinkraftrad“ eingestuft. Damit unterliegt er rechtlich denselben Vorschriften wie Mofas oder Roller mit Elektroantrieb.
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Andere Versicherungskennzeichen: Diese Modelle benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen, allerdings eines, das für Mofas und Kleinkrafträder vorgesehen ist, nicht für klassische E‑Scooter.
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Helmpflicht: Anders als bei Sitz-losen Scootern besteht bei Modellen mit Sitz eine Helmpflicht.
Unterschiede in der Versicherung
Für E‑Scooter mit Sitz gelten dieselben Versicherungsvorgaben wie für Mopeds oder Elektrokleinkrafträder:
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Haftpflichtversicherung: Du benötigst zwingend eine spezielle Moped- oder Rollerversicherung mit einem eigenen Versicherungskennzeichen.
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Kasko-Optionen: Auch Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherungen sind verfügbar, um Deinen Scooter umfassend abzusichern.
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Höhere Beiträge möglich: Aufgrund der höheren Einstufung (als motorisiertes Zweirad statt Elektrokleinstfahrzeug) können die Beiträge bei Scootern mit Sitz etwas höher ausfallen.
Was passiert bei falscher Versicherung?
Versicherst Du einen E‑Scooter mit Sitz falsch – beispielsweise über eine normale e‑scooter versicherung ohne Berücksichtigung des Sitzes – gilt Dein Fahrzeug als nicht korrekt versichert. Dies führt im Schadensfall zur Leistungsverweigerung und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen, da Du ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs bist.
Tipps für die richtige Versicherung von Scootern mit Sitz
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Prüfe genau, ob Dein Modell offiziell als Elektrokleinstfahrzeug oder Leichtmofa eingestuft ist. Dies steht in der Betriebserlaubnis (ABE).
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Schließe Deine Versicherung unbedingt bei einem Anbieter ab, der Mofa- bzw. Rollerversicherungen anbietet, falls Dein Scooter als Zweirad mit Sitz eingestuft ist.
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Vergleiche regelmäßig die Angebote, um den günstigsten Tarif mit den besten Leistungen zu finden.
Fazit
E‑Scooter mit Sitz unterscheiden sich hinsichtlich Versicherungspflicht und Zulassung erheblich von Sitz-losen Modellen. Während klassische e scooter versicherungen für Scooter ohne Sitz ausreichen, benötigen Sitz-Scooter eine Mofa- bzw. Roller-Haftpflichtversicherung inklusive eigenem Versicherungskennzeichen. Achte bei der Auswahl Deiner versicherung e‑scooter unbedingt auf die richtige Einstufung, um rechtlich abgesichert und optimal geschützt unterwegs zu sein.