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Sind E‑Scooter mit Sitz anders ver­si­chert als Model­le ohne Sitz?

Sind E‑Scooter mit Sitz anders ver­si­chert als Model­le ohne Sitz?

Wenn Du einen e‑scooter mit Sitz fährst, fragst Du Dich wahr­schein­lich, ob sich dadurch bei der Ver­si­che­rung etwas ändert. Tat­säch­lich unter­schei­den Ver­si­che­rer und der Gesetz­ge­ber in Deutsch­land deut­lich zwi­schen klas­si­schen E‑Scootern ohne Sitz und Model­len, die über eine Sitz­mög­lich­keit ver­fü­gen. Denn die Zulas­sung, Ver­si­che­rungs­pflicht und recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen unter­schei­den sich erheblich.

Ver­si­che­rungs­pflicht und Zulas­sung: Sitz macht den Unterschied

E‑Scooter ohne Sitz wer­den als Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge gemäß eKFV (Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung) behan­delt. Die­se sind für Geschwin­dig­kei­ten bis 20 km/h zuge­las­sen und benö­ti­gen eine ent­spre­chen­de e scoo­ter ver­si­che­rung sowie ein Versicherungskennzeichen.

Anders sieht es bei E‑Scootern mit Sitz aus:

  • Zulas­sungs­pflich­ti­ge Fahr­zeu­ge: Ein E‑Scooter mit Sitz wird nicht mehr als Elek­tro­kleinst­fahr­zeug, son­dern als „Leicht­mo­fa“ oder „Elek­tro­klein­kraft­rad“ ein­ge­stuft. Damit unter­liegt er recht­lich den­sel­ben Vor­schrif­ten wie Mofas oder Rol­ler mit Elektroantrieb.

  • Ande­re Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen: Die­se Model­le benö­ti­gen eben­falls ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, aller­dings eines, das für Mofas und Klein­kraft­rä­der vor­ge­se­hen ist, nicht für klas­si­sche E‑Scooter.

  • Helm­pflicht: Anders als bei Sitz-losen Scoo­tern besteht bei Model­len mit Sitz eine Helmpflicht.

Unter­schie­de in der Versicherung

Für E‑Scooter mit Sitz gel­ten die­sel­ben Ver­si­che­rungs­vor­ga­ben wie für Mopeds oder Elektrokleinkrafträder:

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Du benö­tigst zwin­gend eine spe­zi­el­le Moped- oder Rol­ler­ver­si­che­rung mit einem eige­nen Versicherungskennzeichen.

  • Kas­ko-Optio­nen: Auch Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko-Ver­si­che­run­gen sind ver­füg­bar, um Dei­nen Scoo­ter umfas­send abzusichern.

  • Höhe­re Bei­trä­ge mög­lich: Auf­grund der höhe­ren Ein­stu­fung (als moto­ri­sier­tes Zwei­rad statt Elek­tro­kleinst­fahr­zeug) kön­nen die Bei­trä­ge bei Scoo­tern mit Sitz etwas höher ausfallen.

Was pas­siert bei fal­scher Versicherung?

Ver­si­cherst Du einen E‑Scooter mit Sitz falsch – bei­spiels­wei­se über eine nor­ma­le e‑scooter ver­si­che­rung ohne Berück­sich­ti­gung des Sit­zes – gilt Dein Fahr­zeug als nicht kor­rekt ver­si­chert. Dies führt im Scha­dens­fall zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung und im schlimms­ten Fall zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen, da Du ohne gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz unter­wegs bist.

Tipps für die rich­ti­ge Ver­si­che­rung von Scoo­tern mit Sitz

  • Prü­fe genau, ob Dein Modell offi­zi­ell als Elek­tro­kleinst­fahr­zeug oder Leicht­mo­fa ein­ge­stuft ist. Dies steht in der Betriebs­er­laub­nis (ABE).

  • Schlie­ße Dei­ne Ver­si­che­rung unbe­dingt bei einem Anbie­ter ab, der Mofa- bzw. Rol­ler­ver­si­che­run­gen anbie­tet, falls Dein Scoo­ter als Zwei­rad mit Sitz ein­ge­stuft ist.

  • Ver­glei­che regel­mä­ßig die Ange­bo­te, um den güns­tigs­ten Tarif mit den bes­ten Leis­tun­gen zu finden.

Fazit

E‑Scooter mit Sitz unter­schei­den sich hin­sicht­lich Ver­si­che­rungs­pflicht und Zulas­sung erheb­lich von Sitz-losen Model­len. Wäh­rend klas­si­sche e scoo­ter ver­si­che­run­gen für Scoo­ter ohne Sitz aus­rei­chen, benö­ti­gen Sitz-Scoo­ter eine Mofa- bzw. Rol­ler-Haft­pflicht­ver­si­che­rung inklu­si­ve eige­nem Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Ach­te bei der Aus­wahl Dei­ner ver­si­che­rung e‑scooter unbe­dingt auf die rich­ti­ge Ein­stu­fung, um recht­lich abge­si­chert und opti­mal geschützt unter­wegs zu sein.

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