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Wie kann ich mei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen?

Die Kün­di­gung dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in der Regel unkom­pli­ziert, es gibt jedoch eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beach­ten. Hier sind die Schrit­te, die du befol­gen soll­test, sowie rele­van­te Kün­di­gungs­fris­ten und Sonderkündigungsrechte:

1. Ordent­li­che Kündigung

  • Die meis­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen haben eine Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Das bedeu­tet, du kannst den Ver­trag regu­lär kün­di­gen, indem du die Frist von drei Mona­ten einhältst.
  • Bei­spiel: Läuft dei­ne Ver­si­che­rung bis zum 31. Dezem­ber, musst du spä­tes­tens bis zum 30. Sep­tem­ber kündigen.

Schrit­te zur ordent­li­chen Kündigung:

  1. Kün­di­gungs­schrei­ben auf­set­zen: Das Schrei­ben soll­te dei­ne Ver­si­che­rungs­num­mer, dei­ne per­sön­li­chen Daten und den gewünsch­ten Kün­di­gungs­ter­min enthalten.
  2. Kün­di­gungs­form: Ver­sen­de die Kün­di­gung am bes­ten schrift­lich per Ein­schrei­ben oder E‑Mail, damit du einen Nach­weis über die Zustel­lung hast.
  3. Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung anfor­dern: For­de­re in dei­nem Schrei­ben eine Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung vom Ver­si­che­rer an.

2. Son­der­kün­di­gungs­recht

  • In bestimm­ten Fäl­len hast du das Recht, die Ver­si­che­rung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen, ohne die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten zu müs­sen. Dies wird als Son­der­kün­di­gungs­recht bezeich­net und kann in fol­gen­den Fäl­len gelten: 
    1. Bei­trags­er­hö­hung: Erhöht der Ver­si­che­rer den Bei­trag, ohne dass sich der Leis­tungs­um­fang ändert, kannst du den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung kündigen.
    2. Scha­den­fall: Nach einem Scha­den­fall kannst du den Ver­trag inner­halb eines Monats kün­di­gen, ent­we­der direkt nach der Scha­den­re­gu­lie­rung oder falls der Ver­si­che­rer die Regu­lie­rung ablehnt.
    3. Ver­trags­lauf­zeit­än­de­run­gen: Falls der Ver­si­che­rer die Ver­trags­be­din­gun­gen ändert (z. B. Ver­län­ge­rung der Ver­trags­lauf­zeit), hast du eben­falls ein Sonderkündigungsrecht.

3. Kün­di­gung nach Vertragsende

  • Wenn die Min­dest­lauf­zeit dei­nes Ver­trags (meis­tens ein oder drei Jah­re) erreicht ist, kannst du dei­nen Ver­trag regu­lär zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res kün­di­gen. Hal­te dabei die drei Mona­te Frist ein.

4. Online-Kün­di­gung

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, den Ver­trag online zu kün­di­gen. Dies ist oft über das Kun­den­por­tal der Ver­si­che­rung mög­lich. Du kannst die Kün­di­gung dann elek­tro­nisch ein­rei­chen und bekommst eine Bestä­ti­gung per E‑Mail.

5. Wech­sel zu einem neu­en Versicherer

  • Wenn du die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kün­di­gen möch­test, weil du zu einem ande­ren Anbie­ter wech­seln willst, soll­test du dar­auf ach­ten, dass kei­ne Ver­si­che­rungs­lü­cke ent­steht. Am bes­ten schließt du den neu­en Ver­trag ab, bevor du den alten kün­digst, sodass der Ver­si­che­rungs­schutz naht­los fort­ge­setzt wird.
  • Bei­spiel: Wenn du einen bes­se­ren Tarif bei einem ande­ren Anbie­ter gefun­den hast, ach­te dar­auf, dass der Wech­sel zum Ablauf­da­tum des alten Ver­trags erfolgt.

Fazit

Um dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu kün­di­gen, musst du in der Regel eine Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Ver­trags­en­de ein­hal­ten. In spe­zi­el­len Fäl­len, wie einer Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem Scha­den­fall, kannst du von einem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen. Es ist wich­tig, die Kün­di­gung schrift­lich und nach­weis­bar zu ver­sen­den und eine Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung anzu­for­dern. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, bei Bedarf einen bes­se­ren Tarif zu finden.

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