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Sind ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten mitversichert?

Ja, ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten kön­nen in vie­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen mit­ver­si­chert sein, aller­dings hängt dies von den jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. Nicht alle Ver­si­che­run­gen decken ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten auto­ma­tisch ab, daher soll­test du die­sen Punkt bei der Wahl dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung genau prü­fen. Hier sind die wich­tigs­ten Aspek­te dazu:

1. Ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten im Standardtarif

  • Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen schlie­ßen bestimm­te ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten bereits im Stan­dard­ta­rif mit ein, ins­be­son­de­re wenn die­se als unent­gelt­li­che oder frei­wil­li­ge Tätig­keit aus­ge­übt wer­den. Dies gilt oft für Tätig­kei­ten in Ver­ei­nen, Kir­chen­ge­mein­den oder ande­ren gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen.
  • Bei­spiel: Wenn du als Trai­ner in einem Sport­ver­ein arbei­test oder bei einer Wohl­tä­tig­keits­ver­an­stal­tung mit­hilfst, kann dies unter den Ver­si­che­rungs­schutz fallen.

2. Erwei­ter­ter Versicherungsschutz

  • Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten einen erwei­ter­ten Tarif an, der expli­zit ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten abdeckt. In sol­chen Fäl­len ist der Ver­si­che­rungs­schutz brei­ter gefasst und umfasst auch Tätig­kei­ten, die außer­halb des direk­ten pri­va­ten Bereichs stattfinden.
  • Tipp: Prü­fe genau, ob du eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes benö­tigst, wenn du ehren­amt­lich in ver­ant­wor­tungs­vol­len Posi­tio­nen tätig bist.

3. Ehren­amt und Vereinsarbeit

  • Ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten in Ver­ei­nen oder als Frei­wil­li­ger bei Orga­ni­sa­tio­nen fal­len oft unter den Ver­si­che­rungs­schutz, wenn es sich um gemein­nüt­zi­ge Tätig­kei­ten han­delt. Dabei ist zu beach­ten, dass Schä­den, die du wäh­rend der Ver­eins­ar­beit ver­ur­sachst, teil­wei­se auch durch eine sepa­ra­te Ver­eins­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein können.
  • Tipp: Klä­re mit dem Ver­ein, ob du über deren Ver­si­che­rung geschützt bist oder ob du zusätz­lich auf dei­ne eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ange­wie­sen bist.

4. Aus­schlüs­se und Grenzen

  • Nicht alle Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken alle Arten von ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten ab. Beson­ders bei Tätig­kei­ten, die einer gewis­sen beruf­li­chen Ver­ant­wor­tung oder gesetz­li­chen Rege­lun­gen unter­lie­gen (z. B. ehren­amt­li­che Auf­sichts­funk­tio­nen), kön­nen spe­zi­el­le Tari­fe erfor­der­lich sein.
  • Bei­spiel: Wenn du als ehren­amt­li­cher Auf­sichts­per­son in einem Ver­ein tätig bist, prü­fe, ob die­se Tätig­kei­ten auch im Ver­si­che­rungs­schutz dei­ner Pri­vat­haft­pflicht ent­hal­ten sind.

5. Ergän­zung durch Berufshaftpflicht

  • Falls du im Rah­men einer beruf­li­chen Tätig­keit ehren­amt­lich arbei­test (z. B. als Rechts­be­ra­ter in einer gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­ti­on), könn­te es not­wen­dig sein, eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder einen erwei­ter­ten Schutz abzu­schlie­ßen. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel nur pri­va­te und unent­gelt­li­che Tätig­kei­ten ab.
  • Tipp: Infor­mie­re dich bei dei­nem Ver­si­che­rer, ob dein ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment durch eine zusätz­li­che Ver­si­che­rung ergänzt wer­den sollte.

Fazit

Ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten kön­nen in vie­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen mit­ver­si­chert sein, ins­be­son­de­re wenn sie im pri­va­ten Rah­men statt­fin­den. Wenn du regel­mä­ßig ehren­amt­lich tätig bist, beson­ders in ver­ant­wor­tungs­vol­len Posi­tio­nen, soll­test du jedoch über­prü­fen, ob dein Ver­si­che­rungs­schutz aus­rei­chend ist oder ob eine Erwei­te­rung not­wen­dig ist. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der dei­ne ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten mit abdeckt.

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