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Sind Ehren­amt­li­che über die Pri­vat­haft­pflicht versichert?

Sind Ehren­amt­li­che über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung versichert?

Ja, Ehren­amt­li­che kön­nen unter bestimm­ten Umstän­den über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert sein. Aller­dings hängt dies stark von der Art des Ehren­am­tes und den spe­zi­fi­schen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. Ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten wer­den oft als pri­va­te Hand­lun­gen ange­se­hen und sind daher in vie­len Tari­fen der Pri­vat­haft­pflicht ein­ge­schlos­sen. Es gibt jedoch Aus­nah­men, ins­be­son­de­re wenn es sich um Tätig­kei­ten han­delt, die im Auf­trag von Orga­ni­sa­tio­nen oder Ver­ei­nen aus­ge­führt werden.

1. Pri­va­tes Ehrenamt

In vie­len Fäl­len deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den ab, die im Rah­men von ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten ent­ste­hen, ins­be­son­de­re wenn die­se nicht beruf­li­cher Natur sind und im pri­va­ten Umfeld statt­fin­den. Sol­che ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten könn­ten bei­spiels­wei­se Nach­bar­schafts­hil­fe, die Mit­hil­fe bei gemein­nüt­zi­gen Pro­jek­ten oder Frei­wil­li­gen­ar­beit in der Frei­zeit sein.

  • Bei­spiel: Du hilfst bei einem ehren­amt­li­chen Pro­jekt, wie dem Bau eines Spiel­plat­zes, und ver­ur­sachst dabei ver­se­hent­lich einen Sach­scha­den. In die­sem Fall kann dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Scha­den auf­kom­men, solan­ge die Tätig­keit als pri­va­te Hilfs­ar­beit ange­se­hen wird.

2. Ehren­amt­li­che Tätig­keit im Auf­trag eines Ver­eins oder einer Organisation

Wenn du dein Ehren­amt im Auf­trag eines Ver­eins, einer Orga­ni­sa­ti­on oder einer gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tung aus­übst, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se nicht auto­ma­tisch. In sol­chen Fäl­len bist du oft über eine spe­zi­el­le Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Orga­ni­sa­ti­on abgesichert.

  • Bei­spiel: Du arbei­test ehren­amt­lich als Betreu­er bei einer gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­ti­on und ver­ur­sachst dabei einen Scha­den. Hier greift oft die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­eins, da dei­ne Tätig­keit im Auf­trag der Orga­ni­sa­ti­on aus­ge­führt wurde.

3. Spe­zi­el­le Ver­si­che­rung für Ehrenamtliche

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Ehren­amts­ver­si­che­run­gen an, die umfas­sen­de­ren Schutz bie­ten als eine Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se Ehren­amts­ver­si­che­run­gen decken alle Schä­den ab, die im Zusam­men­hang mit ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten ent­ste­hen, sowohl im pri­va­ten als auch im ver­eins­be­zo­ge­nen Bereich.

4. Was ist versichert?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel die glei­chen Arten von Schä­den ab, die auch im pri­va­ten Umfeld abge­si­chert sind:

  1. Per­so­nen­schä­den: Wenn du im Rah­men dei­ner ehren­amt­li­chen Tätig­keit eine ande­re Per­son ver­se­hent­lich ver­letzt, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und even­tu­ell Ren­ten­zah­lun­gen bei schwer­wie­gen­den Verletzungen. 
    • Bei­spiel: Du lei­test eine Grup­pe bei einer gemein­nüt­zi­gen Akti­on, und ein Teil­neh­mer ver­letzt sich durch dei­ne Anwei­sun­gen. Die Pri­vat­haft­pflicht kann die Behand­lungs­kos­ten und das Schmer­zens­geld übernehmen.
  2. Sach­schä­den: Wenn du frem­des Eigen­tum beschä­digst, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder den Ersatz des beschä­dig­ten Gegenstands. 
    • Bei­spiel: Du beschä­digst bei einer ehren­amt­li­chen Ver­an­stal­tung ver­se­hent­lich tech­ni­sches Equip­ment. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht kann die Repa­ra­tur­kos­ten übernehmen.
  3. Ver­mö­gens­schä­den: Wenn durch dei­ne ehren­amt­li­che Tätig­keit ein finan­zi­el­ler Ver­lust ent­steht, ohne dass ein direk­ter Sach- oder Per­so­nen­scha­den vor­liegt, kann die Ver­si­che­rung auch für Ver­mö­gens­schä­den aufkommen.

5. Was ist nicht versichert?

Es gibt eini­ge Fäl­le, in denen die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung im Zusam­men­hang mit ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten nicht greift:

  1. Beruf­li­che oder gewerb­li­che Tätig­kei­ten: Wenn du für eine Orga­ni­sa­ti­on tätig bist und die Tätig­keit in einem eher beruf­li­chen Kon­text aus­ge­übt wird, z. B. wenn du für dei­ne ehren­amt­li­che Arbeit eine Auf­wands­ent­schä­di­gung erhältst, kann die Pri­vat­haft­pflicht dies als beruf­li­che Tätig­keit anse­hen und nicht über­neh­men. In die­sem Fall ist eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung des Ver­eins notwendig.
  2. Gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz: Wie bei ande­ren Scha­dens­fäl­len auch, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kei­ne Schä­den, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­ches Han­deln entstehen.

6. Absi­che­rung durch den Ver­ein oder die Organisation

Vie­le Ver­ei­ne und Orga­ni­sa­tio­nen, die auf ehren­amt­li­che Hel­fer ange­wie­sen sind, haben eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen abge­schlos­sen, die die Risi­ken von Ehren­amt­li­chen abde­cken. Wenn du für eine sol­che Orga­ni­sa­ti­on tätig bist, soll­test du prü­fen, ob du über die Ver­si­che­rung des Ver­eins abge­si­chert bist, und wel­che Art von Schä­den die­se Ver­si­che­rung übernimmt.

  • Bei­spiel: Ein Sport­ver­ein könn­te eine Ver­eins-Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben, die ehren­amt­li­che Hel­fer bei Ver­an­stal­tun­gen absi­chert. Im Scha­dens­fall über­nimmt die­se Ver­si­che­rung die Haf­tung und deckt die Kosten.

Fazit

Ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten kön­nen oft über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert sein, wenn es sich um pri­va­te Hilfs­tä­tig­kei­ten han­delt. Bei ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten im Auf­trag eines Ver­eins oder einer Orga­ni­sa­ti­on greift häu­fig die Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Orga­ni­sa­ti­on. Es ist rat­sam, die genau­en Bedin­gun­gen dei­ner Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu prü­fen und bei Bedarf auf eine spe­zi­el­le Ehren­amts­ver­si­che­rung zurück­zu­grei­fen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, den rich­ti­gen Tarif mit Absi­che­rung für ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten zu finden.

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