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Sind Fenster in der Hausratversicherung versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 03. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Fenster sind in der Hausratversicherung nicht versichert. Die Hausratversicherung deckt ausschließlich bewegliche Gegenstände wie Möbel, Elektronik oder Kleidung. Fenster gehören zur Gebäudesubstanz und werden entweder durch die Wohngebäudeversicherung oder eine spezialisierte Glasversicherung geschützt.

Fens­ter sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ver­si­chert. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, Elek­tro­nik oder Klei­dung. Fens­ter gehö­ren zur Gebäu­de­sub­stanz und wer­den ent­we­der durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder eine spe­zia­li­sier­te Glas­ver­si­che­rung geschützt.

Fens­ter­ver­si­che­rung in der Wohngebäudeversicherung

Fens­ter gel­ten als fes­ter Gebäu­de­be­stand­teil und fal­len daher in den Zustän­dig­keits­be­reich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die­se Poli­ce schützt Ihre Fens­ter gegen Schä­den durch Feu­er, Sturm, Hagel, Lei­tungs­was­ser oder Van­da­lis­mus – aller­dings nur, wenn die­se Risi­ken expli­zit ver­si­chert sind. Hier liegt die kri­ti­sche Lücke: Die meis­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen decken ein­fa­chen Glas­bruch nicht ab. Das bedeu­tet, dass Fens­ter­schei­ben bei Ball­spie­len, Unfäl­len, Stein­wür­fen oder Ver­schleiß nicht auto­ma­tisch bezahlt wer­den. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten Glas­bruch als optio­na­len Zusatz­bau­stein an, der die Deckung erwei­tert. Es ist essen­ti­ell, Ihre Poli­ce zu über­prü­fen und den genau­en Leis­tungs­um­fang zu klären.

Spe­zia­li­sier­te Glas­ver­si­che­rung für voll­stän­di­gen Schutz

Eine eigen­stän­di­ge Glas­bruch­ver­si­che­rung (auch Ganz­glas­ver­si­che­rung genannt) bie­tet umfas­sen­den Schutz für alle Glas­ele­men­te in Ihrem Heim. Die­se Poli­ce deckt nicht nur Fens­ter und Glas­tü­ren ab, son­dern auch Glas­ti­sche, Spie­gel, Vitri­nen, Dach­fens­ter und wei­te­re Glas­ge­gen­stän­de – unab­hän­gig von der Scha­dens­ur­sa­che. Egal ob Bruch durch äuße­re Gewalt, Feu­er, Sturm oder Ver­schleiß: Die Glas­ver­si­che­rung zahlt. Die Kos­ten lie­gen ca. zwi­schen 40–150 Euro jähr­lich, abhän­gig von Wohn­flä­che, Glas­flä­che und gewähl­tem Umfang. Beson­ders loh­nend ist die­se Zusatz­ver­si­che­rung in Haus­hal­ten mit Kin­dern, in dicht besie­del­ten Gebie­ten oder bei groß­flä­chi­ger Verglasung.

Prak­ti­sche Check­lis­te für opti­ma­len Schutz

  • Über­prü­fen Sie Ihren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ver­trag auf vor­han­de­ne Glasbruch-Optionen
  • Fra­gen Sie Ihren Ver­si­che­rer nach Aus­schlüs­sen, Selbst­be­tei­li­gung und Leis­tungs­gren­zen bei Fensterschäden
  • Holen Sie Ange­bo­te für eine sepa­ra­te Glas­ver­si­che­rung ein und ver­glei­chen Sie Prä­mi­en sowie Leistungen
  • Prü­fen Sie, ob Glas­bruch als optio­na­les Add-on zu Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung güns­ti­ger ist
  • Foto­gra­fie­ren Sie alle Glas­ele­men­te und erstel­len Sie eine Bestands­auf­nah­me für Schadensfall-Dokumentation
  • Infor­mie­ren Sie sich über Selbst­be­tei­li­gungs­op­tio­nen – oft gibt es Tari­fe mit 0€ oder 100€ Selbstbeteiligung
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