Ja, Fenster- und Türverriegelungen sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Sie gehören zu den fest installierten Einrichtungsgegenständen eines Hauses oder einer Wohnung, und Schäden daran sind meist im Rahmen eines versicherten Schadensfalls gedeckt. Hier sind die Details, die du wissen solltest:
1. Abdeckung durch die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden an Fenster- und Türverriegelungen ab, wenn sie im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden stehen. Zu den typischen Schadensfällen, bei denen Fenster- und Türverriegelungen betroffen sein können, gehören:
- Einbruchdiebstahl: Wenn bei einem Einbruch die Fenster- oder Türverriegelungen beschädigt oder aufgebrochen werden, deckt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz dieser Verriegelungen. Dies gilt für Türen und Fenster, die Teil der Wohnung oder des Hauses sind.
- Vandalismus nach Einbruch: Sollte es nach einem Einbruch zu Vandalismus kommen, bei dem Tür- oder Fensterverschlüsse zerstört werden, übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten.
- Feuer- oder Wasserschäden: Wenn die Verriegelungen von Fenstern oder Türen durch Feuer, Leitungswasser oder andere versicherte Gefahren beschädigt werden, ist dies ebenfalls durch die Hausratversicherung gedeckt.
2. Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung
Es gibt eine Abgrenzung zwischen der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung, da letztere für die Bausubstanz und feste Bestandteile des Gebäudes zuständig ist.
- Wohngebäudeversicherung: Fenster- und Türverriegelungen sind häufig als Teil des Gebäudes anzusehen. In vielen Fällen fällt die Reparatur oder der Ersatz von Fenstern und Türen (inklusive Verriegelungen) daher in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Dies gilt insbesondere, wenn die Schäden am Fensterrahmen oder an der Tür selbst auftreten.
- Hausratversicherung: Die Hausratversicherung greift dann, wenn der Hausrat oder Einrichtungsgegenstände, die nicht zur Bausubstanz gehören, betroffen sind. Bei einem Einbruchdiebstahl wird oft sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung beansprucht, um den Gesamtschaden zu regulieren.
3. Besondere Verriegelungssysteme
Wenn du besonders hochwertige Sicherheitsverriegelungen oder ein Alarmsystem an Fenstern und Türen installiert hast, solltest du diese eventuell in deiner Versicherungspolice angeben, um sicherzustellen, dass sie im Schadensfall vollständig abgesichert sind.
- Sicherheitsschlösser und Schließsysteme: Hochwertige Türschlösser oder Schließsysteme mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen (z. B. elektronische Schlösser oder Sicherheitsschlösser) können durch spezielle Zusatzbausteine in der Hausratversicherung abgedeckt werden. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen daraufhin zu prüfen.
4. Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Fenster- und Türverriegelungen hängt von deiner gewählten Selbstbeteiligung ab und davon, ob es spezielle Entschädigungsgrenzen gibt. In den meisten Fällen gelten keine besonderen Begrenzungen für Fenster- und Türverriegelungen, es sei denn, es handelt sich um sehr teure oder ungewöhnliche Schließsysteme.
- Selbstbeteiligung: Falls du eine Selbstbeteiligung vereinbart hast, wird der Schaden an den Verriegelungen entsprechend deiner Police gekürzt.
5. Was ist nicht versichert?
Es gibt bestimmte Fälle, in denen Fenster- und Türverriegelungen möglicherweise nicht von der Hausratversicherung abgedeckt sind:
- Einfache Abnutzung: Schäden, die durch Verschleiß oder normale Abnutzung entstehen, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung gedeckt. Dies umfasst zum Beispiel eine Verriegelung, die durch jahrelangen Gebrauch nicht mehr richtig funktioniert.
- Einfacher Diebstahl ohne Einbruch: Wenn es sich um einen einfachen Diebstahl ohne Einbruch handelt, bei dem keine Verriegelungen aufgebrochen oder beschädigt wurden, greift die Hausratversicherung oft nicht.
Fazit
Ja, Fenster- und Türverriegelungen sind in der Hausratversicherung abgedeckt, wenn sie durch einen versicherten Schaden wie Einbruch, Vandalismus oder Feuer beschädigt werden. In vielen Fällen fällt jedoch die Reparatur von fest installierten Fenstern und Türen unter die Wohngebäudeversicherung. Wenn du besondere Verriegelungssysteme hast, solltest du prüfen, ob sie vollständig abgesichert sind. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, die passende Police für deine Bedürfnisse zu finden und deine Hausratversicherung Kosten optimal anzupassen.