Suche

Sind Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen versichert?

Ja, Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen sind in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, aller­dings unter bestimm­ten Bedin­gun­gen. Sie gehö­ren zu den fest instal­lier­ten Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den eines Hau­ses oder einer Woh­nung, und Schä­den dar­an sind meist im Rah­men eines ver­si­cher­ten Scha­dens­falls gedeckt. Hier sind die Details, die du wis­sen solltest:

1. Abde­ckung durch die Hausratversicherung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den an Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen ab, wenn sie im Zusam­men­hang mit einem ver­si­cher­ten Scha­den ste­hen. Zu den typi­schen Scha­dens­fäl­len, bei denen Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen betrof­fen sein kön­nen, gehören:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn bei einem Ein­bruch die Fens­ter- oder Tür­ver­rie­ge­lun­gen beschä­digt oder auf­ge­bro­chen wer­den, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz die­ser Ver­rie­ge­lun­gen. Dies gilt für Türen und Fens­ter, die Teil der Woh­nung oder des Hau­ses sind.
  • Van­da­lis­mus nach Ein­bruch: Soll­te es nach einem Ein­bruch zu Van­da­lis­mus kom­men, bei dem Tür- oder Fens­ter­ver­schlüs­se zer­stört wer­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Reparaturkosten.
  • Feu­er- oder Was­ser­schä­den: Wenn die Ver­rie­ge­lun­gen von Fens­tern oder Türen durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder ande­re ver­si­cher­te Gefah­ren beschä­digt wer­den, ist dies eben­falls durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt.

2. Abgren­zung zur Wohngebäudeversicherung

Es gibt eine Abgren­zung zwi­schen der Haus­rat­ver­si­che­rung und der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, da letz­te­re für die Bau­sub­stanz und fes­te Bestand­tei­le des Gebäu­des zustän­dig ist.

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen sind häu­fig als Teil des Gebäu­des anzu­se­hen. In vie­len Fäl­len fällt die Repa­ra­tur oder der Ersatz von Fens­tern und Türen (inklu­si­ve Ver­rie­ge­lun­gen) daher in den Bereich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn die Schä­den am Fens­ter­rah­men oder an der Tür selbst auftreten.
  • Haus­rat­ver­si­che­rung: Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift dann, wenn der Haus­rat oder Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, die nicht zur Bau­sub­stanz gehö­ren, betrof­fen sind. Bei einem Ein­bruch­dieb­stahl wird oft sowohl die Haus­rat- als auch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bean­sprucht, um den Gesamt­scha­den zu regulieren.

3. Beson­de­re Verriegelungssysteme

Wenn du beson­ders hoch­wer­ti­ge Sicher­heits­ver­rie­ge­lun­gen oder ein Alarm­sys­tem an Fens­tern und Türen instal­liert hast, soll­test du die­se even­tu­ell in dei­ner Ver­si­che­rungs­po­li­ce ange­ben, um sicher­zu­stel­len, dass sie im Scha­dens­fall voll­stän­dig abge­si­chert sind.

  • Sicher­heits­schlös­ser und Schließ­sys­te­me: Hoch­wer­ti­ge Tür­schlös­ser oder Schließ­sys­te­me mit zusätz­li­chen Sicher­heits­funk­tio­nen (z. B. elek­tro­ni­sche Schlös­ser oder Sicher­heits­schlös­ser) kön­nen durch spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne in der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen dar­auf­hin zu prüfen.

4. Selbst­be­tei­li­gung und Entschädigungsgrenzen

Die Ent­schä­di­gung für Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen hängt von dei­ner gewähl­ten Selbst­be­tei­li­gung ab und davon, ob es spe­zi­el­le Ent­schä­di­gungs­gren­zen gibt. In den meis­ten Fäl­len gel­ten kei­ne beson­de­ren Begren­zun­gen für Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen, es sei denn, es han­delt sich um sehr teu­re oder unge­wöhn­li­che Schließsysteme.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Falls du eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart hast, wird der Scha­den an den Ver­rie­ge­lun­gen ent­spre­chend dei­ner Poli­ce gekürzt.

5. Was ist nicht versichert?

Es gibt bestimm­te Fäl­le, in denen Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen mög­li­cher­wei­se nicht von der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind:

  • Ein­fa­che Abnut­zung: Schä­den, die durch Ver­schleiß oder nor­ma­le Abnut­zung ent­ste­hen, sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt. Dies umfasst zum Bei­spiel eine Ver­rie­ge­lung, die durch jah­re­lan­gen Gebrauch nicht mehr rich­tig funktioniert.
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl ohne Ein­bruch: Wenn es sich um einen ein­fa­chen Dieb­stahl ohne Ein­bruch han­delt, bei dem kei­ne Ver­rie­ge­lun­gen auf­ge­bro­chen oder beschä­digt wur­den, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung oft nicht.

Fazit

Ja, Fens­ter- und Tür­ver­rie­ge­lun­gen sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn sie durch einen ver­si­cher­ten Scha­den wie Ein­bruch, Van­da­lis­mus oder Feu­er beschä­digt wer­den. In vie­len Fäl­len fällt jedoch die Repa­ra­tur von fest instal­lier­ten Fens­tern und Türen unter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Wenn du beson­de­re Ver­rie­ge­lungs­sys­te­me hast, soll­test du prü­fen, ob sie voll­stän­dig abge­si­chert sind. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce für dei­ne Bedürf­nis­se zu fin­den und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal anzupassen.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen