Sind Fohlen bei der Pferdehaftpflichtversicherung automatisch mitversichert?
Die Frage, ob Fohlen automatisch in der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sind, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers und Tarifs ab. Viele Versicherungen bieten eine automatische Mitversicherung von Fohlen an, insbesondere in den ersten Lebensmonaten. Dieser Versicherungsschutz kann kostenlos sein, oder es wird nur eine geringe zusätzliche Prämie erhoben. Im Folgenden findest du eine detaillierte Übersicht, wie die Mitversicherung von Fohlen in der Regel funktioniert:
1. Kostenlose Mitversicherung von Fohlen in den ersten Monaten
Bei vielen Anbietern der Pferdehaftpflichtversicherung sind Fohlen für eine bestimmte Zeit nach der Geburt automatisch über die Police der Mutterstute mitversichert. Dieser Schutz gilt in der Regel für die ersten 6 bis 12 Monate und deckt alle typischen Risiken ab, die auch bei ausgewachsenen Pferden abgesichert sind.
- Beispiel: Versicherungen wie die Uelzener oder GVO bieten an, Fohlen bis zum Alter von 12 Monaten ohne zusätzliche Kosten in der Pferdehaftpflichtversicherung der Mutter zu versichern. Dies bedeutet, dass das Fohlen während dieses Zeitraums den vollen Schutz genießt, ohne dass du eine separate Police abschließen musst.
2. Versicherungsschutz nach den ersten 12 Monaten
Nach Ablauf der kostenlosen Mitversicherungsfrist – in der Regel nach 6 oder 12 Monaten – verlangen viele Versicherer, dass das Fohlen separat versichert wird. Hier bieten die meisten Versicherer vergünstigte Tarife für junge Pferde an, sodass die Kosten für die Pferdehaftpflicht überschaubar bleiben. Sobald das Fohlen älter wird (z. B. 2 bis 3 Jahre), gelten dann die normalen Tarife für ausgewachsene Pferde.
- Beispiel: Nach Ablauf der automatischen Mitversicherung (z. B. nach 12 Monaten) bietet die Pferdehaftpflichtversicherung einen günstigen Tarif an, bei dem du für das Fohlen eine separate Prämie zahlen kannst. Dieser Tarif ist oft günstiger als der für ausgewachsene Pferde.
3. Welche Schäden sind durch die Mitversicherung des Fohlens abgedeckt?
Die Mitversicherung von Fohlen in der Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel die gleichen Schäden ab wie bei einem ausgewachsenen Pferd. Dazu gehören:
- Personenschäden: Wenn das Fohlen eine Person verletzt, z. B. durch Treten oder Beißen.
- Sachschäden: Wenn das Fohlen Gegenstände wie Zäune, Autos oder landwirtschaftliche Maschinen beschädigt.
- Vermögensschäden: Indirekte finanzielle Schäden, z. B. wenn durch die Verletzung eines Dritten oder eines anderen Tieres Folgekosten entstehen.
- Beispiel: Dein Fohlen bricht aus der Koppel aus und rennt auf ein benachbartes Grundstück, wo es einen Gartenzaun und ein Auto beschädigt. In diesem Fall übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur von Zaun und Auto, sofern das Fohlen noch in der kostenlosen Mitversicherung der Mutterstute oder durch eine eigene Versicherung abgedeckt ist.
4. Unterschiede zwischen den Versicherern
Die Regelungen zur Mitversicherung von Fohlen können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen. Einige Anbieter bieten längere Phasen der kostenlosen Mitversicherung an (z. B. bis zu 18 Monate), während andere bereits nach 6 Monaten eine separate Versicherung für das Fohlen verlangen. Es gibt auch Versicherer, die nach Ablauf der kostenlosen Mitversicherung sofort auf den vollen Tarif umstellen, während andere vergünstigte Tarife für junge Pferde anbieten.
- Tipp: Wenn du vorhast, ein Fohlen zu versichern, lohnt es sich, die Bedingungen der verschiedenen Anbieter genau zu prüfen. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich kann dir dabei helfen, den besten Tarif für die Mitversicherung deines Fohlens zu finden.
5. Mietsachschäden und Flurschäden
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Mitversicherung von Fohlen in der Pferdehaftpflichtversicherung betrifft Mietsachschäden und Flurschäden. Diese Schäden treten auf, wenn das Fohlen beispielsweise eine gemietete Box oder Weide beschädigt oder landwirtschaftliche Flächen zerstört. Einige Versicherer bieten auch für Fohlen eine Deckung dieser Schäden an, während andere spezielle Zusatzoptionen benötigen.
- Beispiel: Dein Fohlen beschädigt eine gemietete Weide oder einen Zaun. Solche Schäden werden in der Regel durch die Mietsachschadenklausel der Versicherung abgedeckt, wenn diese in der Police enthalten ist.
Fazit:
Fohlen sind in vielen Pferdehaftpflichtversicherungen automatisch und kostenfrei bis zu einem Alter von 6 bis 12 Monaten mitversichert. Danach bieten die meisten Versicherer vergünstigte Tarife an, um den Versicherungsschutz für das Fohlen fortzusetzen. Es ist wichtig, die Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass dein Fohlen von Anfang an den nötigen Schutz genießt. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich hilft dir, den besten Tarif für die Mitversicherung von Fohlen zu finden und gleichzeitig alle wichtigen Schadensarten wie Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abzudecken.