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Sind Foh­len bei der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auto­ma­tisch mitversichert?

Sind Foh­len bei der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auto­ma­tisch mitversichert?

Die Fra­ge, ob Foh­len auto­ma­tisch in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind, hängt von den Bedin­gun­gen des jewei­li­gen Ver­si­che­rers und Tarifs ab. Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten eine auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung von Foh­len an, ins­be­son­de­re in den ers­ten Lebens­mo­na­ten. Die­ser Ver­si­che­rungs­schutz kann kos­ten­los sein, oder es wird nur eine gerin­ge zusätz­li­che Prä­mie erho­ben. Im Fol­gen­den fin­dest du eine detail­lier­te Über­sicht, wie die Mit­ver­si­che­rung von Foh­len in der Regel funktioniert:

1. Kos­ten­lo­se Mit­ver­si­che­rung von Foh­len in den ers­ten Monaten

Bei vie­len Anbie­tern der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Foh­len für eine bestimm­te Zeit nach der Geburt auto­ma­tisch über die Poli­ce der Mut­ter­stu­te mit­ver­si­chert. Die­ser Schutz gilt in der Regel für die ers­ten 6 bis 12 Mona­te und deckt alle typi­schen Risi­ken ab, die auch bei aus­ge­wach­se­nen Pfer­den abge­si­chert sind.

  • Bei­spiel: Ver­si­che­run­gen wie die Uelz­e­ner oder GVO bie­ten an, Foh­len bis zum Alter von 12 Mona­ten ohne zusätz­li­che Kos­ten in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Mut­ter zu ver­si­chern. Dies bedeu­tet, dass das Foh­len wäh­rend die­ses Zeit­raums den vol­len Schutz genießt, ohne dass du eine sepa­ra­te Poli­ce abschlie­ßen musst.

2. Ver­si­che­rungs­schutz nach den ers­ten 12 Monaten

Nach Ablauf der kos­ten­lo­sen Mit­ver­si­che­rungs­frist – in der Regel nach 6 oder 12 Mona­ten – ver­lan­gen vie­le Ver­si­che­rer, dass das Foh­len sepa­rat ver­si­chert wird. Hier bie­ten die meis­ten Ver­si­che­rer ver­güns­tig­te Tari­fe für jun­ge Pfer­de an, sodass die Kos­ten für die Pfer­de­haft­pflicht über­schau­bar blei­ben. Sobald das Foh­len älter wird (z. B. 2 bis 3 Jah­re), gel­ten dann die nor­ma­len Tari­fe für aus­ge­wach­se­ne Pfer­de.

  • Bei­spiel: Nach Ablauf der auto­ma­ti­schen Mit­ver­si­che­rung (z. B. nach 12 Mona­ten) bie­tet die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung einen güns­ti­gen Tarif an, bei dem du für das Foh­len eine sepa­ra­te Prä­mie zah­len kannst. Die­ser Tarif ist oft güns­ti­ger als der für aus­ge­wach­se­ne Pferde.

3. Wel­che Schä­den sind durch die Mit­ver­si­che­rung des Foh­lens abgedeckt?

Die Mit­ver­si­che­rung von Foh­len in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel die glei­chen Schä­den ab wie bei einem aus­ge­wach­se­nen Pferd. Dazu gehören:

  • Per­so­nen­schä­den: Wenn das Foh­len eine Per­son ver­letzt, z. B. durch Tre­ten oder Beißen.
  • Sach­schä­den: Wenn das Foh­len Gegen­stän­de wie Zäu­ne, Autos oder land­wirt­schaft­li­che Maschi­nen beschädigt.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Indi­rek­te finan­zi­el­le Schä­den, z. B. wenn durch die Ver­let­zung eines Drit­ten oder eines ande­ren Tie­res Fol­ge­kos­ten entstehen.
  • Bei­spiel: Dein Foh­len bricht aus der Kop­pel aus und rennt auf ein benach­bar­tes Grund­stück, wo es einen Gar­ten­zaun und ein Auto beschä­digt. In die­sem Fall über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur von Zaun und Auto, sofern das Foh­len noch in der kos­ten­lo­sen Mit­ver­si­che­rung der Mut­ter­stu­te oder durch eine eige­ne Ver­si­che­rung abge­deckt ist.

4. Unter­schie­de zwi­schen den Versicherern

Die Rege­lun­gen zur Mit­ver­si­che­rung von Foh­len kön­nen von Ver­si­che­rer zu Ver­si­che­rer unter­schied­lich aus­fal­len. Eini­ge Anbie­ter bie­ten län­ge­re Pha­sen der kos­ten­lo­sen Mit­ver­si­che­rung an (z. B. bis zu 18 Mona­te), wäh­rend ande­re bereits nach 6 Mona­ten eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung für das Foh­len ver­lan­gen. Es gibt auch Ver­si­che­rer, die nach Ablauf der kos­ten­lo­sen Mit­ver­si­che­rung sofort auf den vol­len Tarif umstel­len, wäh­rend ande­re ver­güns­tig­te Tari­fe für jun­ge Pfer­de anbieten.

  • Tipp: Wenn du vor­hast, ein Foh­len zu ver­si­chern, lohnt es sich, die Bedin­gun­gen der ver­schie­de­nen Anbie­ter genau zu prü­fen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir dabei hel­fen, den bes­ten Tarif für die Mit­ver­si­che­rung dei­nes Foh­lens zu finden.

5. Miet­sach­schä­den und Flurschäden

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt der Mit­ver­si­che­rung von Foh­len in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung betrifft Miet­sach­schä­den und Flur­schä­den. Die­se Schä­den tre­ten auf, wenn das Foh­len bei­spiels­wei­se eine gemie­te­te Box oder Wei­de beschä­digt oder land­wirt­schaft­li­che Flä­chen zer­stört. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch für Foh­len eine Deckung die­ser Schä­den an, wäh­rend ande­re spe­zi­el­le Zusatz­op­tio­nen benötigen.

  • Bei­spiel: Dein Foh­len beschä­digt eine gemie­te­te Wei­de oder einen Zaun. Sol­che Schä­den wer­den in der Regel durch die Miet­sach­scha­den­klau­sel der Ver­si­che­rung abge­deckt, wenn die­se in der Poli­ce ent­hal­ten ist.

Fazit:

Foh­len sind in vie­len Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen auto­ma­tisch und kos­ten­frei bis zu einem Alter von 6 bis 12 Mona­ten mit­ver­si­chert. Danach bie­ten die meis­ten Ver­si­che­rer ver­güns­tig­te Tari­fe an, um den Ver­si­che­rungs­schutz für das Foh­len fort­zu­set­zen. Es ist wich­tig, die Bedin­gun­gen der jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­po­li­ce genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass dein Foh­len von Anfang an den nöti­gen Schutz genießt. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif für die Mit­ver­si­che­rung von Foh­len zu fin­den und gleich­zei­tig alle wich­ti­gen Scha­dens­ar­ten wie Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den abzudecken.

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