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Sind Gara­gen in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mitversichert?

Gara­gen kön­nen in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sein, müs­sen jedoch in der Regel sepa­rat in die Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf­ge­nom­men wer­den. Ob eine Gara­ge in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert ist, hängt von den indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­sen der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ab.

Wenn die Gara­ge mit­ver­si­chert ist, ist sie in der Regel gegen die glei­chen Risi­ken abge­si­chert wie das Wohn­ge­bäu­de selbst, wie z.B. Feuer‑, Sturm‑, Hagel‑, Leitungswasser‑, sowie Ele­men­tar­schä­den (sofern mitversichert).

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