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Garagen sind in der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert – sie müssen explizit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Ob eine Garage versichert ist, hängt vom Versicherer, der Bauweise und einer individuellen Deklaration ab. Viele moderne Policen bieten eine Mitversicherung als optionale oder sogar automatische Ergänzung an.
Garagen sind in der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert – sie müssen explizit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Ob eine Garage versichert ist, hängt vom Versicherer, der Bauweise und einer individuellen Deklaration ab. Viele moderne Policen bieten eine Mitversicherung als optionale oder sogar automatische Ergänzung an.
Die Versicherung von Garagen ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich geregelt. Während einige Anbieter freistehende, massiv gemauerte Garagen automatisch in die Wohngebäudeversicherung einbeziehen, verlangen andere eine separate Deklaration oder eine kostenpflichtige Zusatzoption. Entscheidend ist die Bauweise: Massiv errichtete Garagen werden oft pauschal berücksichtigt, während Fertiggaragen, Fertigbeton-Systeme oder Carports explizit angemeldet und häufig höher prämiert werden müssen.
Bei der Antragsstellung sind genaue Angaben zur Konstruktion, Größe und Ausstattung erforderlich. Die Versicherungssumme wird üblicherweise nach Kubatur (m³) oder Quadratmeter-Pauschalen berechnet. Dies ist besonders wichtig: Informieren Sie Ihren Versicherer bei Abschluss und bei nachträglichen Änderungen – das Verschweigen von Garagen oder deren Eigenschaften kann zur Leistungsverweigerung führen.
Sind Garagen versichert, gelten standardmäßig die klassischen Wohngebäudeversicherungsrisiken: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden. Der genaue Leistungsumfang ist tarifabhängig – Basis‑, Komfort- oder Premium-Varianten bieten unterschiedliche Abdeckungen und Selbstbeteiligungen.
Elementarschäden wie Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen sind in Standard-Policen nicht enthalten und müssen als zusätzliche Elementarschadenversicherung hinzugewählt werden. Dies ist 2026 besonders relevant: Aufgrund von Klimaveränderungen sind Garagen in hochwassergefährdeten Gebieten erheblich stärker gefährdet.
Wichtige Klarstellung: Schäden am geparkten Fahrzeug selbst fallen nicht unter die Wohngebäudeversicherung, sondern sind Aufgabe der Kfz-Versicherung. Die Wohngebäudeversicherung deckt ausschließlich die Garage als Gebäudestruktur ab – also das Mauerwerk, Dach, Fenster und fest installierte Einbauten.
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