Garagen können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, müssen jedoch in der Regel separat in die Versicherungspolice aufgenommen werden. Ob eine Garage in der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist, hängt von den individuellen Bedingungen und Ausschlüssen der Versicherungspolice ab.
Wenn die Garage mitversichert ist, ist sie in der Regel gegen die gleichen Risiken abgesichert wie das Wohngebäude selbst, wie z.B. Feuer‑, Sturm‑, Hagel‑, Leitungswasser‑, sowie Elementarschäden (sofern mitversichert).