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Sind gelie­he­ne Gegen­stän­de durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt?

Nach einer Schei­dung oder Tren­nung gibt es eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die du im Zusam­men­hang mit dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung beach­ten soll­test. Oft ändert sich durch die Auf­lö­sung der Ehe oder Part­ner­schaft auch der Ver­si­che­rungs­sta­tus, da vie­le Ver­trä­ge die Mit­ver­si­che­rung des Part­ners und even­tu­ell auch der Kin­der regeln. Hier ist, was du tun musst, um sicher­zu­stel­len, dass dein Ver­si­che­rungs­schutz wei­ter­hin passt:

1. Prü­fung des Versicherungsschutzes

  • Wenn ihr als Ehe­paar oder ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner über einen gemein­sa­men Ver­trag ver­si­chert wart, ändert sich nach der Schei­dung der Ver­si­che­rungs­sta­tus. Nach der Tren­nung ist dein Ex-Part­ner in der Regel nicht mehr auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, es sei denn, ihr lebt wei­ter­hin im glei­chen Haushalt.
  • Tipp: Über­prü­fe die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, um fest­zu­stel­len, ob der Part­ner wei­ter­hin mit­ver­si­chert ist, und infor­mie­re den Ver­si­che­rer über die geän­der­te Wohn- oder Lebenssituation.

2. Mel­dung der Schei­dung beim Versicherer

  • Nach der Schei­dung soll­test du dei­ne Ver­si­che­rung unver­züg­lich infor­mie­ren, damit sie die erfor­der­li­chen Anpas­sun­gen vor­neh­men kann. In vie­len Fäl­len endet die Mit­ver­si­che­rung des Ex-Part­ners auto­ma­tisch, sobald ihr nicht mehr zusam­men­lebt. Eini­ge Ver­si­che­run­gen ver­lan­gen jedoch eine offi­zi­el­le Mit­tei­lung, um den Ver­trag ent­spre­chend anzupassen.
  • Tipp: Mel­de die Ände­rung schrift­lich oder tele­fo­nisch, um sicher­zu­stel­len, dass der Ex-Part­ner nicht mehr im Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten ist, wenn ihr getrenn­te Haus­hal­te habt.

3. Eige­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag abschließen

  • Nach der Tren­nung oder Schei­dung muss der Part­ner, der aus dem gemein­sa­men Pri­vat­haft­pflicht­ver­trag her­aus­fällt, eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um wei­ter­hin ver­si­chert zu sein. Dies gilt beson­ders, wenn der Ex-Part­ner vor­her über den gemein­sa­men Ver­trag abge­si­chert war.
  • Bei­spiel: Dein Ex-Part­ner war über dei­nen Ver­trag mit­ver­si­chert. Nach der Tren­nung muss er einen eige­nen Ver­trag abschlie­ßen, um sich selbst und even­tu­el­le Kin­der, die bei ihm leben, abzusichern.

4. Ver­si­che­rungs­schutz für Kinder

  • Falls ihr gemein­sa­me Kin­der habt, ist es wich­tig zu klä­ren, wie der Ver­si­che­rungs­schutz für sie nach der Tren­nung gere­gelt ist. In der Regel blei­ben min­der­jäh­ri­ge Kin­der über den Haus­halt des Eltern­teils ver­si­chert, bei dem sie haupt­säch­lich leben. Man­che Ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch auch die Mög­lich­keit, Kin­der in bei­den Haus­hal­ten zu versichern.
  • Tipp: Infor­mie­re dich bei dei­nem Ver­si­che­rer, wie der Ver­si­che­rungs­schutz für Kin­der nach der Tren­nung gere­gelt ist und ob es beson­de­re Rege­lun­gen für getrennt leben­de Eltern gibt.

5. Tarif­an­pas­sun­gen nach der Scheidung

  • Wenn du nach der Schei­dung als Sin­gle wei­ter­lebst, soll­test du prü­fen, ob du dei­nen Tarif anpas­sen kannst. Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten Sin­gle-Tari­fe an, die oft güns­ti­ger sind als Fami­li­en- oder Paar-Tarife.
  • Tipp: Fra­ge bei dei­nem Ver­si­che­rer nach einem Sin­gle-Tarif oder Ein­zel­ta­rif, um nach der Schei­dung die Kos­ten zu sen­ken und dei­nen Ver­trag ent­spre­chend anzupassen.

6. Son­der­kün­di­gungs­recht

  • In eini­gen Fäl­len hast du nach einer Schei­dung die Mög­lich­keit, den Ver­trag zu kün­di­gen und einen neu­en abzu­schlie­ßen. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten bei wesent­li­chen Ände­run­gen in der Lebens­si­tua­ti­on, wie einer Schei­dung, ein Son­der­kün­di­gungs­recht an. Dies erlaubt es dir, den bestehen­den Ver­trag zu been­den und eine neue Ver­si­che­rung zu bes­se­ren Kon­di­tio­nen abzuschließen.
  • Tipp: Prü­fe, ob du nach der Schei­dung ein Son­der­kün­di­gungs­recht hast und ob es sich lohnt, den bestehen­den Ver­trag zu wechseln.

7. Wech­sel der Versicherung

  • Nach der Schei­dung kann es sinn­voll sein, den Anbie­ter oder den Tarif zu wech­seln, um bes­se­re Kon­di­tio­nen zu erhal­ten oder den Ver­si­che­rungs­schutz an dei­ne neue Lebens­si­tua­ti­on anzu­pas­sen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir dabei, den bes­ten Ver­trag für dei­ne aktu­el­len Bedürf­nis­se zu finden.
  • Tipp: Ver­glei­che ver­schie­de­ne Tari­fe und prü­fe, wel­che Ver­si­che­rung am bes­ten zu dei­nem neu­en Lebens­ab­schnitt passt.

8. Mit­ver­si­che­rung für den Ex-Partner

  • Man­che Ver­si­che­rer bie­ten an, den Ex-Part­ner für einen begrenz­ten Zeit­raum nach der Schei­dung oder Tren­nung wei­ter­hin mit­zu­ver­si­chern, z. B. bis zur end­gül­ti­gen Schei­dung oder bis der Ex-Part­ner einen eige­nen Ver­trag abschließt. Die­ser Schutz ist jedoch meist nur vor­über­ge­hend und muss klar mit dem Ver­si­che­rer ver­ein­bart werden.
  • Bei­spiel: Wenn dein Ex-Part­ner noch kei­nen eige­nen Ver­trag hat und ihr gera­de frisch getrennt seid, kann es eine Über­gangs­lö­sung geben, bis er sich selbst versichert.

Fazit

Nach einer Schei­dung oder Tren­nung soll­test du unbe­dingt dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz über­prü­fen und gege­be­nen­falls anpas­sen. Dein Ex-Part­ner ist in der Regel nicht mehr mit­ver­si­chert, sobald ihr getrenn­te Haus­hal­te habt. Du soll­test den Ver­si­che­rer infor­mie­ren und klä­ren, wie der Schutz für Kin­der gere­gelt ist. Ein neu­er Ver­trag oder ein Sin­gle-Tarif könn­te nach der Schei­dung sinn­voll sein, um die Kos­ten zu sen­ken und den Ver­si­che­rungs­schutz zu opti­mie­ren. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir dabei, die bes­te Lösung für dei­ne neue Lebens­si­tua­ti­on zu finden.

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