In der Regel sind Katzen in der privaten Haftpflichtversicherung des Halters mitversichert. Dies liegt daran, dass Katzen als „zahme Haustiere“ gelten und nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Halter von zahmen Haustieren nicht für Schäden haftet, die das Tier verursacht, es sei denn, er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.
Das bedeutet, wenn Ihre Katze beispielsweise einen Kratzer im Auto Ihres Nachbarn macht oder in der Wohnung eines Freundes einen wertvollen Gegenstand umstößt, würde Ihre private Haftpflichtversicherung normalerweise für die Kosten aufkommen.
Es ist jedoch immer ratsam, die genauen Bedingungen Ihrer spezifischen Haftpflichtversicherung zu prüfen, da es Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern und Tarifen geben kann. Zudem ist zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung nur Schäden abdeckt, die Ihrer Katze anderen zufügt, nicht aber etwaige Kosten für medizinische Behandlungen oder Operationen der Katze selbst. Für solche Fälle könnte eine Katzenkrankenversicherung oder eine Katzen-OP-Versicherung in Betracht gezogen werden. Auf www.versicherungsvergleiche.de können Sie verschiedene Anbieter und Tarife miteinander vergleichen und die passende Versicherung für Ihre Katze finden.