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Sind Kin­der auto­ma­tisch unfallversichert?

Kin­der sind in der Regel auto­ma­tisch unfall­ver­si­chert. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung bie­tet Schutz bei Unfäl­len, die im Zusam­men­hang mit dem Schul­be­such oder dem Weg zur Schu­le ent­ste­hen. Das bedeu­tet, dass ein Kind auf dem Schul­weg oder wäh­rend der Schul­zeit bei einem Unfall durch die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung abge­si­chert ist.

Aller­dings bie­tet die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung kei­nen Schutz bei Unfäl­len in der Frei­zeit oder bei Sport­ver­an­stal­tun­gen außer­halb der Schu­le. Hier kann eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um eine umfas­sen­de Absi­che­rung zu gewährleisten.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung in der Regel nur bei schwe­ren oder dau­er­haf­ten Ver­let­zun­gen eine Inva­li­di­täts­leis­tung erbringt. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann hier eine ergän­zen­de Absi­che­rung bie­ten und im Fal­le eines Unfalls zusätz­li­che finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bieten.

Es emp­fiehlt sich, die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on zu berück­sich­ti­gen und abzu­wä­gen, ob eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung für das Kind sinn­voll ist. Es ist wich­tig, die Ver­trags­be­din­gun­gen und Leis­tun­gen genau zu prü­fen um eine pas­sen­de Ver­si­che­rung zu finden.

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