In der Regel sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, solange sie minderjährig sind und im Haushalt der Eltern leben. Die Mitversicherung der Kinder ist oft Bestandteil des Familienhaftpflicht-Vertrags der Eltern.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die Mitversicherung von Kindern nur während der Zeit gilt, in der sie minderjährig sind und im Haushalt der Eltern leben. Sobald Kinder volljährig werden oder aus dem Haushalt der Eltern ausziehen, müssen sie sich in der Regel selbst um eine eigene Private Haftpflichtversicherung kümmern.