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Sind Marderschäden am Haus versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Marderschäden am Haus sind in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht versichert. Der direkte Schaden durch Marder – wie angenagte Dämmung, Holz oder Stromleitungen – zählt zu den ausgeschlossenen Leistungen. Nur wenn ein Marderbiss Leitungen beschädigt und dies zu einem Wasserschaden führt, können Folgeschäden teilweise über die Elementarschadenversicherung oder Leitungswasserversicherung gedeckt sein – allerdings nicht die Reparatur der angenaagten Leitung selbst.

Mar­der­schä­den am Haus sind in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht ver­si­chert. Der direk­te Scha­den durch Mar­der – wie ange­nag­te Däm­mung, Holz oder Strom­lei­tun­gen – zählt zu den aus­ge­schlos­se­nen Leis­tun­gen. Nur wenn ein Mar­der­biss Lei­tun­gen beschä­digt und dies zu einem Was­ser­scha­den führt, kön­nen Fol­ge­schä­den teil­wei­se über die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung oder Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung gedeckt sein – aller­dings nicht die Repa­ra­tur der angen­aag­ten Lei­tung selbst.

Direkt­schä­den vs. Fol­ge­schä­den: Das ent­schei­den­de Unterscheidungsmerkmal

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unter­schei­det streng zwi­schen dem pri­mä­ren Mar­der­scha­den und mög­li­chen Fol­ge­schä­den. Nagt ein Mar­der bei­spiels­wei­se eine Was­ser­lei­tung an und es ent­ste­hen Was­ser­schä­den in Wän­den oder an der Däm­mung, kann die Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung für den rei­nen Was­ser­scha­den auf­kom­men – nicht aber für die Lei­tungs­re­pa­ra­tur. Vie­le moder­ne Poli­cen schlie­ßen Tier­schä­den jedoch aus­drück­lich aus, auch bei indi­rek­ten Fol­gen. Ent­schei­dend ist die genaue For­mu­lie­rung in Ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen: Man­che Ver­si­che­rer defi­nie­ren Aus­schlüs­se eng, ande­re bie­ten optio­nal erwei­ter­ten Schutz. Beson­ders wich­tig: Fahr­zeug­schä­den durch Mar­der (z.B. an Zünd­ka­beln im Auto) fal­len unter die Kas­ko­ver­si­che­rung und nicht unter die Wohngebäudeversicherung.

Typisch aus­ge­schlos­se­ne Mar­der­schä­den und Kosten

Fol­gen­de Schä­den trägt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht: beschä­dig­te Dämm­stof­fe und Wär­me­däm­mun­gen, ange­nag­te Holz­kon­struk­tio­nen und Bal­ken­werk, zer­stör­te Dach­zie­gel oder Dach­rin­nen, durch­ge­bis­se­ne Strom­lei­tun­gen und Elek­tro­in­stal­la­tio­nen, beschä­dig­te Roh­re und Kabel­ka­nä­le (ohne Was­ser­scha­den). Die Kos­ten für die Besei­ti­gung von Mar­der­schä­den lie­gen je nach Umfang zwi­schen ca. 500 und 3.000 Euro. Eine pro­fes­sio­nel­le Schäd­lings­be­kämp­fung kos­tet ca. 150–400 Euro. Spe­zi­el­le Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men wie Draht­git­ter oder Mar­der­ab­wehr betra­gen ca. 200–800 Euro, amor­ti­sie­ren sich aber durch Schadenvermeidung.

Prak­ti­sche Maß­nah­men und Versicherungsoptionen

  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sofort prü­fen: Fra­gen Sie Ihren Ver­si­che­rer nach expli­zi­ten Aus­schlüs­sen und ver­füg­ba­ren Zusatz­bau­stei­nen für Wildtierschäden
  • Prä­ven­tiv­maß­nah­men durch­füh­ren: Anbrin­gung von Draht­git­tern, Metall­ble­chen und Sperr­vor­rich­tun­gen an Lüf­tungs­schäch­ten, Rohr­durch­füh­run­gen und Kabel­ka­nä­len redu­ziert das Risi­ko deutlich
  • Zer­ti­fi­zier­ten Kam­mer­jä­ger beauf­tra­gen: Las­sen Sie einen aner­kann­ten Schäd­lings­be­kämp­fer tätig wer­den und for­dern Sie eine schrift­li­che Doku­men­ta­ti­on und Kos­ten­schät­zung an
  • Sofort­mel­dung an den Ver­si­che­rer: Benach­rich­ti­gen Sie Ihre Ver­si­che­rung unver­züg­lich – Ver­zö­ge­run­gen kön­nen zum Leis­tungs­ver­wei­ge­rungs­grund werden
  • Voll­stän­di­ge Scha­den­do­ku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­ren Sie alle beschä­dig­ten Stel­len aus meh­re­ren Win­keln, sam­meln Sie Kos­ten­vor­anschlä­ge und Handwerkernachweise
  • Gezielt nach Zusatz­schutz recher­chie­ren: Spe­zia­li­sier­te Wild­tier­scha­den-Zusät­ze oder Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­run­gen bie­ten teil­wei­se bes­se­ren Schutz – nut­zen Sie Versicherungsvergleiche
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