Marderschäden am Haus können in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, wenn das versicherte Ereignis in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt ist.
In der Regel werden Schäden durch Tiere in der Wohngebäudeversicherung als Schäden durch Leitungswasser betrachtet, wenn sie durch beschädigte oder angeknabberte Rohre oder Leitungen verursacht werden. In diesem Fall kann die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Marderbisse oder andere Tierbisse an Rohren oder Leitungen abdecken.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Versicherungspolice unterschiedliche Bedingungen und Ausschlüsse hat und dass es je nach Versicherer und Region unterschiedlich sein kann, ob und in welchem Umfang Marderschäden abgedeckt sind. Es ist daher ratsam, die genauen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung sorgfältig zu prüfen oder den Versicherer zu kontaktieren, um die Details zu klären.