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Sind Mit­fah­rer auf dem E‑Scooter eben­falls versichert?

Sind Mit­fah­rer auf dem E‑Scooter eben­falls versichert?

Gene­rell sind E‑Scooter in Deutsch­land laut Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) aus­schließ­lich für eine ein­zel­ne Per­son zuge­las­sen. Das bedeu­tet, dass es grund­sätz­lich nicht erlaubt ist, zu zweit auf einem E‑Scooter zu fah­ren. Kommt es den­noch zu einem Unfall, wäh­rend eine zwei­te Per­son mit­fährt, stellt sich die Fra­ge, ob die e‑scooter ver­si­che­rung auch den Mit­fah­rer schützt. Hier gilt: Befin­dest Du Dich mit Dei­nem Scoo­ter außer­halb der gel­ten­den Vor­schrif­ten (z. B. durch uner­laub­te Mit­nah­me einer zwei­ten Per­son), kann Dein Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­schränkt oder sogar gänz­lich erlö­schen.

War­um Mit­fah­rer ein Pro­blem darstellen

  1. Recht­li­che Vor­ga­ben
    Die eKFV sieht E‑Scooter ein­deu­tig als Ein-Per­so­nen-Fahr­zeu­ge. Sobald Du gegen die­se Vor­schrift ver­stößt, kann Dir vor­ge­wor­fen wer­den, das Fahr­zeug nicht ent­spre­chend sei­ner Zulas­sung zu benutzen.

  2. Erhöh­tes Unfall­ri­si­ko
    Die Kon­struk­ti­on von E‑Scootern (Gewichts­ver­tei­lung, Platz­an­ge­bot, Grif­fe) ist auf eine ein­zel­ne Per­son aus­ge­rich­tet. Mehr Gewicht und ein zwei­ter Schwer­punkt erhö­hen die Gefahr von Stürzen.

Wie reagie­ren Ver­si­che­rer bei Unfäl­len mit Mitfahrern?

  • Haft­pflicht­de­ckung frag­lich: Fährst Du zu zweit, obwohl Dein E‑Scooter offi­zi­ell nur für eine Per­son zuge­las­sen ist, kann Dei­ne e scoo­ter ver­si­che­rung den Scha­den­er­satz redu­zie­ren oder ver­wei­gern, weil Du fahr­läs­sig oder sogar vor­sätz­lich gegen die Zulas­sungs­be­stim­mun­gen ver­sto­ßen hast.

  • Per­so­nen­schä­den am Mit­fah­rer: Soll­te Dein Mit­fah­rer ver­letzt wer­den, ist unklar, ob die Poli­ce im vol­len Umfang zahlt. Man­che Ver­si­che­rer über­neh­men sol­che Schä­den mög­li­cher­wei­se antei­lig oder prü­fen eine Regress­for­de­rung gegen Dich als Versicherungsnehmer.

  • Kon­se­quen­zen bei Kon­trol­len: Wirst Du mit einem Bei­fah­rer kon­trol­liert, dro­hen Buß­gel­der und even­tu­ell straf­recht­li­che Schrit­te, da Du Dich ord­nungs­wid­rig verhältst.

Was bedeu­tet das für Dich konkret?

Möch­test Du einen Unfall oder recht­li­che Pro­ble­me ver­mei­den, soll­test Du kei­ne wei­te­re Per­son auf Dei­nen E‑Scooter mit­neh­men. Selbst wenn Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter gewis­se Schä­den abde­cken könn­te, ris­kierst Du Ärger mit den Behör­den und einen (Teil-)Verlust Dei­nes Versicherungsschutzes.

  • Nur eine Per­son pro Scoo­ter: Hal­te Dich an die Vor­ga­ben der eKFV, um Dei­nen gül­ti­gen Haft­pflicht­schutz nicht zu gefährden.

  • Alter­na­ti­ve Trans­port­mög­lich­kei­ten: Möch­test Du jeman­den mit­neh­men, nut­ze statt­des­sen ande­re Ver­kehrs­mit­tel wie Fahr­rad, E‑Bike-Tan­dem oder Auto.

Fazit

Mit­fah­rer sind auf dem E‑Scooter in Deutsch­land nicht erlaubt. Sobald Du eine zwei­te Per­son mit­nimmst, ver­stößt Du gegen die eKFV, was Dei­nem e‑scooter ver­si­che­rung-Schutz scha­den kann. Kommt es zu einem Unfall mit einem Bei­fah­rer, dro­hen Buß­gel­der und ein ein­ge­schränk­ter oder gar abge­lehn­ter Ver­si­che­rungs­schutz. Am bes­ten fährst Du allein und hältst Dich strikt an die Zulas­sungs­vor­ga­ben – so bleibst Du recht­lich und ver­si­che­rungs­tech­nisch auf der siche­ren Seite.

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