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Sind Schäden an Familienangehörigen oder im gleichen Haushalt lebenden Personen versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 29. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, Schäden an Familienangehörigen oder im gleichen Haushalt lebenden Personen sind in der Standard-Hundehaftpflichtversicherung typischerweise nicht versichert. Dies ist ein bewusster Ausschluss der Versicherer, um betrügerische Ansprüche innerhalb von Haushalten zu vermeiden. Allerdings bieten einige moderne Tarife im Jahr 2026 optional erweiterbare Leistungen für diesen Fall an.

Nein, Schä­den an Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder im glei­chen Haus­halt leben­den Per­so­nen sind in der Stan­dard-Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung typi­scher­wei­se nicht ver­si­chert. Dies ist ein bewuss­ter Aus­schluss der Ver­si­che­rer, um betrü­ge­ri­sche Ansprü­che inner­halb von Haus­hal­ten zu ver­mei­den. Aller­dings bie­ten eini­ge moder­ne Tari­fe im Jahr 2026 optio­nal erwei­ter­ba­re Leis­tun­gen für die­sen Fall an.

War­um sind Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge ausgeschlossen?

Der Aus­schluss von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen und Haus­halts­mit­glie­dern folgt einem grund­sätz­li­chen Ver­si­che­rungs­prin­zip: Ver­si­che­run­gen decken typi­scher­wei­se kei­ne Ansprü­che zwi­schen Per­so­nen ab, die in einem recht­li­chen oder wirt­schaft­li­chen Abhän­gig­keits­ver­hält­nis ste­hen. Der Grund liegt in der Prä­ven­ti­on von Ver­si­che­rungs­miss­brauch und betrü­ge­ri­schen Scha­dens­mel­dun­gen, da inner­halb eines Haus­halts Abspra­chen mög­lich wären. Zudem besteht eine gegen­sei­ti­ge Scha­dens­er­satz­pflicht zwi­schen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oft nur eingeschränkt.

Dies betrifft konkret:

  • Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­ne Lebenspartner
  • Kin­der und Eltern im gemein­sa­men Haushalt
  • Ver­wand­te (Geschwis­ter, Groß­el­tern), die zusammenleben
  • Nicht ver­wand­te Per­so­nen mit Dau­er­auf­ent­halts­recht in der Wohnung

Optio­na­le Erwei­te­run­gen und Alternativen

Eini­ge Ver­si­che­rer haben die­se Lücke erkannt und bie­ten seit kur­zem erwei­ter­te Tari­fe an, die Schä­den an mit­ver­si­cher­ten Haus­halts­an­ge­hö­ri­gen ein­schlie­ßen. Die­se „Haus­halts­schutz-Optio­nen” kos­ten ca. 10–25 % Auf­schlag auf die Jah­res­prä­mie, je nach Ver­si­che­rer und Tarif. Beson­ders für Fami­li­en mit Kin­dern oder älte­ren Per­so­nen im Haus­halt kann dies sinn­voll sein. Prü­fen Sie beim Ver­si­che­rungs­ver­gleich gezielt, wel­che Anbie­ter sol­che Leis­tun­gen anbie­ten und zu wel­chen Bedingungen.

Prak­ti­sche Check­lis­te für die rich­ti­ge Wahl

  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ver­glei­chen: Laden Sie die All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (AVB) her­un­ter und prü­fen Sie den genau­en Wort­laut zu Haushaltsausschlüssen
  • Haus­halts­kon­stel­la­ti­on ana­ly­sie­ren: Über­le­gen Sie, wer bei Ihnen lebt und wel­ches Risi­ko von Hun­de­ver­let­zun­gen besteht
  • Nach Zusatz­op­tio­nen fra­gen: Kon­tak­tie­ren Sie Ver­si­che­rer direkt und fra­gen Sie nach erwei­ter­ba­rem Schutz für Familienangehörige
  • Ver­trag regel­mä­ßig über­prü­fen: Ändern Sie Ihre Lebens­si­tua­ti­on (Geburt eines Kin­des, Betreu­ungs­per­son zieht ein), pas­sen Sie den Ver­si­che­rungs­schutz an
  • Deckungs­sum­me erhö­hen: Ein aus­rei­chend hoher Deckungs­sum­me (mind. 10 Mil­lio­nen Euro) schützt auch bei uner­war­te­ten Szenarien
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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