Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden an Gebäuden, die durch das Pferd verursacht werden, ab. Solche Schäden zählen zu den Sachschäden, die von der Versicherung übernommen werden, wenn das Pferd unkontrolliert handelt und z. B. eine Wand, Tür oder andere Gebäudeteile beschädigt. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
1. Schäden an fremden Gebäuden
Wenn dein Pferd ein fremdes Gebäude beschädigt, etwa beim Ausbrechen aus seiner Box oder während eines Aufenthalts in einem gemieteten Stall, übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur. Dies gilt besonders, wenn es sich um Mietsachschäden handelt, also Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien. Viele Versicherer bieten in ihren Policen einen speziellen Schutz für Mietsachschäden an.
- Beispiel: Dein Pferd bricht während eines Weidegangs durch die Stalltür und beschädigt die Einrichtung oder Außenfassade eines benachbarten Gebäudes. In diesem Fall übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung die Reparaturkosten.
2. Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Gebäuden, wie Ställe oder Weiden, sind meist durch die Mietsachschadenklausel in der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Diese Klausel stellt sicher, dass Schäden, die dein Pferd an der gemieteten Immobilie verursacht, durch die Versicherung reguliert werden.
- Beispiel: Dein Pferd beschädigt die gemietete Box oder den Stall, indem es gegen die Wand tritt oder die Tür aufbricht. Die Mietsachschadenklausel greift in diesem Fall und die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
3. Ausschlüsse bei eigenen Gebäuden
Schäden an eigenen Gebäuden des Pferdehalters sind jedoch in der Regel nicht durch die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn dein Pferd also das eigene Stallgebäude beschädigt, müsstest du diesen Schaden in der Regel selbst tragen oder eine separate Gebäudeversicherung abschließen, die solche Schäden abdeckt.
- Beispiel: Dein Pferd beschädigt dein eigenes Stallgebäude. In diesem Fall ist der Schaden nicht durch die Pferdehaftpflichtversicherung gedeckt, sondern könnte durch eine Gebäudeversicherung abgesichert werden.
4. Deckungssumme
Die Deckungssumme für Sachschäden, einschließlich Gebäudeschäden, liegt in der Regel zwischen 3 und 10 Millionen Euro. Es ist ratsam, eine ausreichend hohe Deckungssumme zu wählen, um größere Schäden an fremden Gebäuden vollständig abzusichern.
- Tipp: Überprüfe deine Police, um sicherzustellen, dass Mietsachschäden und Sachschäden an Gebäuden in ausreichendem Maße abgedeckt sind.
Fazit:
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Gebäuden und Mietsachschäden, die durch das Pferd verursacht werden, ab. Schäden an eigenen Gebäuden sind in der Regel ausgeschlossen. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich hilft dir, den besten Tarif zu finden, der diese Risiken optimal abdeckt.