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Sind Schä­den an Gebäu­den durch das Pferd in der Pfer­de­haft­pflicht versichert?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den an Gebäu­den, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, ab. Sol­che Schä­den zäh­len zu den Sach­schä­den, die von der Ver­si­che­rung über­nom­men wer­den, wenn das Pferd unkon­trol­liert han­delt und z. B. eine Wand, Tür oder ande­re Gebäu­de­tei­le beschä­digt. Aller­dings gibt es eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beachten:

1. Schä­den an frem­den Gebäuden

Wenn dein Pferd ein frem­des Gebäu­de beschä­digt, etwa beim Aus­bre­chen aus sei­ner Box oder wäh­rend eines Auf­ent­halts in einem gemie­te­ten Stall, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur. Dies gilt beson­ders, wenn es sich um Miet­sach­schä­den han­delt, also Schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Immo­bi­li­en. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten in ihren Poli­cen einen spe­zi­el­len Schutz für Miet­sach­schä­den an.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht wäh­rend eines Wei­de­gangs durch die Stall­tür und beschä­digt die Ein­rich­tung oder Außen­fas­sa­de eines benach­bar­ten Gebäu­des. In die­sem Fall über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Reparaturkosten.

2. Miet­sach­schä­den

Schä­den an gemie­te­ten Gebäu­den, wie Stäl­le oder Wei­den, sind meist durch die Miet­sach­scha­den­klau­sel in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se Klau­sel stellt sicher, dass Schä­den, die dein Pferd an der gemie­te­ten Immo­bi­lie ver­ur­sacht, durch die Ver­si­che­rung regu­liert werden.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt die gemie­te­te Box oder den Stall, indem es gegen die Wand tritt oder die Tür auf­bricht. Die Miet­sach­scha­den­klau­sel greift in die­sem Fall und die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kosten.

3. Aus­schlüs­se bei eige­nen Gebäuden

Schä­den an eige­nen Gebäu­den des Pfer­de­hal­ters sind jedoch in der Regel nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn dein Pferd also das eige­ne Stall­ge­bäu­de beschä­digt, müss­test du die­sen Scha­den in der Regel selbst tra­gen oder eine sepa­ra­te Gebäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen, die sol­che Schä­den abdeckt.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt dein eige­nes Stall­ge­bäu­de. In die­sem Fall ist der Scha­den nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt, son­dern könn­te durch eine Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert werden.

4. Deckungs­sum­me

Die Deckungs­sum­me für Sach­schä­den, ein­schließ­lich Gebäu­de­schä­den, liegt in der Regel zwi­schen 3 und 10 Mil­lio­nen Euro. Es ist rat­sam, eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me zu wäh­len, um grö­ße­re Schä­den an frem­den Gebäu­den voll­stän­dig abzusichern.

  • Tipp: Über­prü­fe dei­ne Poli­ce, um sicher­zu­stel­len, dass Miet­sach­schä­den und Sach­schä­den an Gebäu­den in aus­rei­chen­dem Maße abge­deckt sind.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den an frem­den Gebäu­den und Miet­sach­schä­den, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, ab. Schä­den an eige­nen Gebäu­den sind in der Regel aus­ge­schlos­sen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif zu fin­den, der die­se Risi­ken opti­mal abdeckt.

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