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Sind Schä­den durch Drit­te abge­deckt in der Handyversicherung?

Sind Schä­den durch Drit­te bei der Han­dy­ver­si­che­rung abgedeckt?

Ja, in vie­len Fäl­len sind Schä­den durch Drit­te durch eine Han­dy­ver­si­che­rung abge­deckt. Aller­dings hängt die genaue Abde­ckung von den Bedin­gun­gen Dei­nes Ver­si­che­rungs­ver­trags ab. Ob ein Scha­den durch Drit­te regu­liert wird, kann auch davon abhän­gen, wie der Scha­den ent­stan­den ist und ob der Ver­ur­sa­cher iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

Ein Han­dy Ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Dir, Tari­fe zu fin­den, die Schä­den durch Drit­te expli­zit abdecken.


Wel­che Schä­den durch Drit­te sind abgedeckt?

  1. Unbe­ab­sich­tig­te Schä­den durch Dritte
    • Bei­spiel: Jemand stößt ver­se­hent­lich Dein Han­dy vom Tisch, und das Dis­play zerbricht.
    • Die­se Schä­den sind in der Regel durch die Han­dy­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern der Ver­ur­sa­cher nicht zur Regu­lie­rung ver­pflich­tet wer­den kann.
  2. Van­da­lis­mus
    • Schä­den durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung, z. B. ein absicht­lich zer­kratz­tes oder zer­stör­tes Handy.
    • Die­se Schä­den sind häu­fig abge­deckt, aber eine Anzei­ge bei der Poli­zei ist erforderlich.
  3. Dieb­stahl durch Dritte
    • Wenn Dein Smart­phone gestoh­len wird, bie­ten vie­le Ver­si­che­run­gen einen Dieb­stahl­schutz an (optio­nal buch­bar). Vor­aus­set­zung ist oft eine poli­zei­li­che Anzeige.

Wel­che Schä­den durch Drit­te sind nicht abgedeckt?

  1. Fahr­läs­si­ge Aufbewahrung
    • Bei­spiel: Du lässt Dein Han­dy unbe­auf­sich­tigt lie­gen, und jemand beschä­digt es.
    • Eini­ge Ver­si­che­rer leh­nen in sol­chen Fäl­len die Regu­lie­rung ab, da die Sorg­falts­pflich­ten nicht ein­ge­hal­ten wurden.
  2. Iden­ti­fi­zier­ba­re Ver­ur­sa­cher mit Haftpflichtversicherung
    • Wenn der Scha­den­ver­ur­sa­cher bekannt ist und eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, muss die­se den Scha­den regu­lie­ren. Die Han­dy­ver­si­che­rung greift in die­sem Fall nicht.
  3. Betrug oder absicht­li­che Falschangaben
    • Schä­den, die absicht­lich her­bei­ge­führt wer­den, um Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen zu erschlei­chen, sind ausgeschlossen.

Vor­aus­set­zun­gen für die Scha­dens­re­gu­lie­rung bei Drittschäden

  1. Scha­dens­mel­dung
    • Mel­de den Scha­den unver­züg­lich bei Dei­ner Han­dy­ver­si­che­rung.
  2. Nach­wei­se erbringen
    • Rei­che Fotos des Scha­dens ein.
    • Bei Van­da­lis­mus oder Dieb­stahl: Füge eine poli­zei­li­che Anzei­ge bei.
  3. Anga­ben zum Verursacher
    • Falls der Ver­ur­sa­cher bekannt ist, sind des­sen Kon­takt­da­ten und, falls vor­han­den, die Infor­ma­tio­nen zu sei­ner Haft­pflicht­ver­si­che­rung hilfreich.

Was tun, wenn ein Drit­ter den Scha­den ver­ur­sacht hat?

  1. Ver­ur­sa­cher kontaktieren
    • Sprich den Ver­ur­sa­cher an und klä­re, ob sei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men kann.
  2. Scha­den der Han­dy­ver­si­che­rung melden
    • Falls der Ver­ur­sa­cher nicht haft­bar gemacht wer­den kann, rei­che den Scha­den bei Dei­ner Han­dy­ver­si­che­rung ein.
  3. Poli­zei informieren
    • Bei mut­wil­li­ger Zer­stö­rung oder Dieb­stahl ist eine Anzei­ge bei der Poli­zei erforderlich.

Tipps: So sicherst Du Dich opti­mal ab

  1. Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prüfen
    • Stel­le sicher, dass Dritt­schä­den und Van­da­lis­mus in Dei­nem Tarif ent­hal­ten sind.
  2. Dieb­stahl­schutz hinzubuchen
    • Wenn Dieb­stahl ein Risi­ko ist, wäh­le eine Han­dy­ver­si­che­rung, die die­sen Schutz bietet.
  3. Ver­gleich durchführen

Fazit: Schä­den durch Drit­te und die Handyversicherung

Schä­den durch Drit­te sind in vie­len Fäl­len durch eine Han­dy­ver­si­che­rung abge­deckt, beson­ders wenn der Ver­ur­sa­cher nicht haft­bar gemacht wer­den kann. Für mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen oder Dieb­stahl ist häu­fig eine poli­zei­li­che Anzei­ge erfor­der­lich. Mit einem Han­dy­ver­si­che­run­gen Ver­gleich fin­dest Du die bes­ten Tari­fe mit umfas­sen­dem Schutz für Dein Smartphone.

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