Suche

Sind Schäden durch Familienmitglieder abgedeckt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Nein, Schäden durch Familienmitglieder untereinander sind in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt. Während Ehepartner, Lebenspartner und Kinder automatisch mitversichert sind, gilt der Schutz nur für Schäden gegenüber Dritten außerhalb des Haushalts. Schäden zwischen Familienmitgliedern im selben Haushalt sind in den meisten Tarifen ausdrücklich ausgeschlossen.

Nein, Schä­den durch Fami­li­en­mit­glie­der unter­ein­an­der sind in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung grund­sätz­lich nicht abge­deckt. Wäh­rend Ehe­part­ner, Lebens­part­ner und Kin­der auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind, gilt der Schutz nur für Schä­den gegen­über Drit­ten außer­halb des Haus­halts. Schä­den zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern im sel­ben Haus­halt sind in den meis­ten Tari­fen aus­drück­lich ausgeschlossen.

Wer ist in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert?

Die Ver­si­che­rung schützt Sie und Ihre Fami­lie, wenn Sie Drit­ten unbe­ab­sich­tigt einen Scha­den zufü­gen. Die fol­gen­den Per­so­nen gehö­ren in der Regel zum Versicherungsschutz:

  • Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner: Sind auto­ma­tisch mitversichert
  • Nicht­ehe­li­che Lebens­part­ner: In moder­nen Tari­fen (2026) häu­fig ein­ge­schlos­sen, wenn sie dau­er­haft im glei­chen Haus­halt leben
  • Min­der­jäh­ri­ge Kin­der: Voll­stän­dig mit­ver­si­chert, unab­hän­gig vom Alter
  • Voll­jäh­ri­ge Kin­der: Mit­ver­si­chert, solan­ge sie sich in Aus­bil­dung oder Stu­di­um befin­den und im Haus­halt wohnen
  • Enkel und wei­te­re Ange­hö­ri­ge: Meist nur mit­ver­si­chert, wenn sie dau­er­haft im Haus­halt ange­mel­det sind

War­um sind Schä­den zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern ausgeschlossen?

Schä­den inner­halb des Haus­halts fal­len unter den Aus­schluss für „Schä­den zwi­schen Ver­si­cher­ten” – ein Stan­dard bei allen deut­schen Pri­vat­haft­pflicht-Ver­si­che­run­gen. Dies gilt für:

  • Ehe­part­ner unter­ein­an­der: Wenn Sie oder Ihr Part­ner sich gegen­sei­tig ver­letz­ten oder beschädigen
  • Eltern und Kin­der: Wenn Ihr Kind eine Vase Ihrer Groß­mutter zer­bricht oder Sie ein Spiel­zeug des Kin­des beschädigen
  • Geschwis­ter: Schä­den zwi­schen Bru­der und Schwes­ter im gemein­sa­men Haushalt

Hin­ter­grund: Der Gesetz­ge­ber geht davon aus, dass Fami­li­en­mit­glie­der unter­ein­an­der Vor­sor­ge tref­fen kön­nen und dass der Ver­si­che­rungs­schutz vor allem vor Fremd­haf­tung schüt­zen soll. So soll auch Ver­si­che­rungs­be­trug ver­mie­den werden.

Son­der­fall: Delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (unter 7 Jahren)

Kin­der unter 7 Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter 10 Jah­ren) kön­nen recht­lich nicht zur Haf­tung her­an­ge­zo­gen wer­den. Den­noch bie­ten vie­le Ver­si­che­rer eine optio­na­le Erwei­te­rung „Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der” an. Die­se deckt bei­spiels­wei­se ab, wenn Ihr Drei­jäh­ri­ges Kind beim Nach­barn ein Fens­ter einwirft.

  • Die­se Erwei­te­rung kos­tet ca. 5–15 Euro Zusei­trag pro Jahr (je nach Tarif)
  • Sie schützt vor Regress von Drit­ten, auch wenn das Kind nicht haft­bar ist
  • Scha­dens­er­satz zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern bleibt aber wei­ter­hin ausgeschlossen

Prak­ti­sche Check­lis­te für Ihren Schutz

  • Prü­fen Sie, ob alle Haus­halts­mit­glie­der nament­lich im Ver­trag auf­ge­führt sind
  • Klä­ren Sie, wel­che Per­so­nen als mit­ver­si­chert gel­ten – beson­ders wich­tig bei Patch­work-Fami­li­en oder WG-Situationen
  • Über­prü­fen Sie, ob die optio­na­le Deckung für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der bei Ihnen sinn­voll ist
  • Infor­mie­ren Sie sich über die Deckungs­sum­me – emp­foh­len sind min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen- und Sachschäden
  • Ver­glei­chen Sie meh­re­re Anbie­ter, um den bes­ten Tarif zu Ihrem Haus­halt zu finden

Fazit: Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Ihr Ver­mö­gen vor Ansprü­chen Drit­ter, nicht vor Schä­den inner­halb der Fami­lie. Für Schä­den zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern müs­sen Sie selbst auf­kom­men – eine zusätz­li­che Haus­rat­ver­si­che­rung kann hier teil­wei­se Abhil­fe schaffen.

Privathaftpflichtversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen