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Nein, Schäden durch Familienmitglieder untereinander sind in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt. Während Ehepartner, Lebenspartner und Kinder automatisch mitversichert sind, gilt der Schutz nur für Schäden gegenüber Dritten außerhalb des Haushalts. Schäden zwischen Familienmitgliedern im selben Haushalt sind in den meisten Tarifen ausdrücklich ausgeschlossen.
Nein, Schäden durch Familienmitglieder untereinander sind in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt. Während Ehepartner, Lebenspartner und Kinder automatisch mitversichert sind, gilt der Schutz nur für Schäden gegenüber Dritten außerhalb des Haushalts. Schäden zwischen Familienmitgliedern im selben Haushalt sind in den meisten Tarifen ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Versicherung schützt Sie und Ihre Familie, wenn Sie Dritten unbeabsichtigt einen Schaden zufügen. Die folgenden Personen gehören in der Regel zum Versicherungsschutz:
Schäden innerhalb des Haushalts fallen unter den Ausschluss für „Schäden zwischen Versicherten” – ein Standard bei allen deutschen Privathaftpflicht-Versicherungen. Dies gilt für:
Hintergrund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Familienmitglieder untereinander Vorsorge treffen können und dass der Versicherungsschutz vor allem vor Fremdhaftung schützen soll. So soll auch Versicherungsbetrug vermieden werden.
Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) können rechtlich nicht zur Haftung herangezogen werden. Dennoch bieten viele Versicherer eine optionale Erweiterung „Schäden durch deliktunfähige Kinder” an. Diese deckt beispielsweise ab, wenn Ihr Dreijähriges Kind beim Nachbarn ein Fenster einwirft.
Fazit: Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen vor Ansprüchen Dritter, nicht vor Schäden innerhalb der Familie. Für Schäden zwischen Familienmitgliedern müssen Sie selbst aufkommen – eine zusätzliche Hausratversicherung kann hier teilweise Abhilfe schaffen.
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