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Sind Schä­den durch Fami­li­en­mit­glie­der abgedeckt?

Sind Schä­den durch Fami­li­en­mit­glie­der in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann auch Schä­den abde­cken, die durch Fami­li­en­mit­glie­der ver­ur­sacht wer­den, jedoch gibt es dabei eini­ge wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen und Bedin­gun­gen. Grund­sätz­lich sind Ehe­part­ner, Lebens­part­ner und Kin­der oft mit­ver­si­chert, aller­dings wer­den Schä­den, die Fami­li­en­mit­glie­der sich gegen­sei­tig zufü­gen, in den meis­ten Fäl­len nicht abgedeckt.

Wer ist in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert?

In vie­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind Fami­li­en­mit­glie­der wie Ehe­part­ner und Kin­der auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, wenn sie im sel­ben Haus­halt leben. Dies bedeu­tet, dass auch sie vom Ver­si­che­rungs­schutz pro­fi­tie­ren, wenn sie Drit­ten unab­sicht­lich Scha­den zufügen.

  • Ehe­part­ner oder ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner: Sind in den meis­ten Tari­fen auto­ma­tisch mitversichert.
  • Nicht­ehe­li­che Lebens­part­ner: In vie­len moder­nen Tari­fen eben­falls oft mit­ver­si­chert, wenn sie im sel­ben Haus­halt leben.
  • Kin­der: Min­der­jäh­ri­ge Kin­der und voll­jäh­ri­ge Kin­der, die sich noch in Aus­bil­dung oder Stu­di­um befin­den und im sel­ben Haus­halt leben, sind eben­falls in der Regel mitversichert.

Schä­den zwi­schen Familienmitgliedern

Ein häu­fi­ges Miss­ver­ständ­nis ist, dass Schä­den, die Fami­li­en­mit­glie­der sich gegen­sei­tig zufü­gen, durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt sind. In den meis­ten Fäl­len greift die Ver­si­che­rung hier nicht, da Schä­den inner­halb des glei­chen Haus­halts in der Regel vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sind.

  • Schä­den zwi­schen Ehe­part­nern: Wenn du oder dein Part­ner sich gegen­sei­tig einen Scha­den zufügt, wird die­ser in den meis­ten Tari­fen nicht von der Ver­si­che­rung übernommen.
  • Schä­den zwi­schen Eltern und Kin­dern: Auch Schä­den, die von Kin­dern an den Eltern oder umge­kehrt ver­ur­sacht wer­den, sind in den meis­ten Fäl­len nicht abgedeckt.
  • Bei­spiel: Wenn dein Kind in der Woh­nung ein teu­res elek­tro­ni­sches Gerät zer­stört, das dir gehört, wird die­ser Scha­den nor­ma­ler­wei­se nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung übernommen.

Was ist bei delikt­un­fä­hi­gen Kindern?

Kin­der unter sie­ben Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn Jah­ren) gel­ten als delikt­un­fä­hig, das heißt, sie kön­nen recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den. Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch eine optio­na­le Klau­sel, die auch Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der abdeckt, obwohl sie nach deut­schem Recht nicht haft­bar gemacht wer­den können.

  • Bei­spiel: Wenn dein drei­jäh­ri­ges Kind bei einem Nach­barn etwas beschä­digt, könn­te dei­ne Ver­si­che­rung die­sen Scha­den über­neh­men, wenn eine ent­spre­chen­de Klau­sel im Ver­trag ent­hal­ten ist.

Was ist nicht abgedeckt?

Schä­den inner­halb des Haus­halts, die sich Fami­li­en­mit­glie­der gegen­sei­tig zufü­gen, sind nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt. Das bedeu­tet, dass du für sol­che Schä­den selbst auf­kom­men musst. Auch Vor­satz, also absicht­lich ver­ur­sach­te Schä­den, sind von der Deckung ausgeschlossen.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die du oder dei­ne Fami­li­en­mit­glie­der ande­ren Drit­ten unab­sicht­lich zufü­gen. Ehe­part­ner, ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner und Kin­der sind in der Regel mit­ver­si­chert, solan­ge sie im sel­ben Haus­halt leben. Schä­den, die sich Fami­li­en­mit­glie­der gegen­sei­tig zufü­gen, sind in den meis­ten Fäl­len jedoch nicht abge­deckt. Um sicher­zu­stel­len, dass du den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz hast, lohnt es sich, die Bedin­gun­gen dei­nes Tarifs zu prü­fen oder einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durchzuführen.

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