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Sind Schä­den durch galop­pie­ren­de Pfer­de in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt?

Ja, Schä­den durch galop­pie­ren­de Pfer­de sind in der Regel durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt, da die­se Ver­si­che­rung alle Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den absi­chert, die durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ent­ste­hen. Ob das Pferd unkon­trol­liert galop­piert oder plötz­lich durch­geht, du als Hal­ter trägst die Haf­tung für alle Schä­den, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den. Hier sind die Details, wie die Ver­si­che­rung in sol­chen Fäl­len greift:

1. Per­so­nen­schä­den durch galop­pie­ren­de Pferde

Wenn dein Pferd plötz­lich unkon­trol­liert galop­piert und dabei Per­so­nen ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung, Schmer­zens­geld und Ver­dienst­aus­fall der betrof­fe­nen Per­son. Pfer­de kön­nen in bestimm­ten Situa­tio­nen uner­war­tet reagie­ren, z. B. wenn sie durch etwas erschreckt wer­den, und dabei ande­re gefährden.

  • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt und galop­piert unkon­trol­liert auf eine befah­re­ne Stra­ße, wo es einen Unfall mit einem Fuß­gän­ger ver­ur­sacht. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die anfal­len­den medi­zi­ni­schen Kos­ten und mög­li­che Entschädigungszahlungen.

2. Sach­schä­den durch galop­pie­ren­de Pferde

Wenn dein Pferd wäh­rend des Galop­pie­rens Sach­schä­den ver­ur­sacht, wie das Beschä­di­gen von Fahr­zeu­gen, Zäu­nen oder ande­ren Gegen­stän­den, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn das Pferd aus­bricht und in einer öffent­li­chen Umge­bung Scha­den anrichtet.

  • Bei­spiel: Dein Pferd durch­bricht wäh­rend eines Aus­ritts einen Gar­ten­zaun oder beschä­digt ein par­ken­des Auto. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt für die Repa­ra­tur­kos­ten auf.

3. Haf­tung bei Aus­rit­ten oder Weidegang

Unab­hän­gig davon, ob das Pferd auf einem Aus­ritt galop­piert oder unkon­trol­liert von der Wei­de ent­kommt, bleibt der Pfer­de­hal­ter für alle Schä­den haft­bar, die das Tier ver­ur­sacht. Es spielt kei­ne Rol­le, ob das Pferd unter Kon­trol­le war oder sich uner­war­tet erschro­cken hat – die Haf­tung liegt immer beim Besit­zer, und die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­se Risi­ken ab.

  • Tipp: Über­prü­fe, ob dein Ver­si­che­rungs­ta­rif auch Fremd­rei­ter­schutz ent­hält, falls eine ande­re Per­son das Pferd rei­tet und der Scha­den wäh­rend eines sol­chen Galopps entsteht.

4. Mög­li­che Ausnahmen

Die Pfer­de­haft­pflicht deckt Schä­den durch das Ver­hal­ten des Pfer­des ab, aber gro­be Fahr­läs­sig­keit des Hal­ters könn­te dazu füh­ren, dass die Ver­si­che­rung nicht zahlt. Wenn du z. B. bewusst ohne geeig­ne­te Sicher­heits­vor­keh­run­gen auf eine risi­ko­rei­che Situa­ti­on zugehst, könn­te die Ver­si­che­rung die Zah­lung verweigern.

  • Bei­spiel: Wenn du ein bekannt unru­hi­ges Pferd ohne ent­spre­chen­de Siche­rung auf einer stark befah­re­nen Stra­ße galop­pie­ren lässt, könn­te dies als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet werden.

Fazit:

Schä­den durch galop­pie­ren­de Pfer­de sind durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, sowohl bei Per­so­nen­schä­den als auch Sach­schä­den. Die­se Ver­si­che­rung schützt dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch unkon­trol­lier­tes Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ent­ste­hen kön­nen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif für umfas­sen­den Schutz zu finden.

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