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Sind Schäden durch Hunde an Elektrogeräten versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Schäden an Elektrogeräten durch Ihren Hund sind in der Hundehaftpflichtversicherung versichert – allerdings nur, wenn das Gerät einer anderen Person gehört. Die Versicherung deckt Reparatur oder Ersatz als Sachschaden ab. Schäden an Ihren eigenen Geräten sind hingegen nicht versichert und fallen unter Ihre Eigenverantwortung.

Ja, Schä­den an Elek­tro­ge­rä­ten durch Ihren Hund sind in der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert – aller­dings nur, wenn das Gerät einer ande­ren Per­son gehört. Die Ver­si­che­rung deckt Repa­ra­tur oder Ersatz als Sach­scha­den ab. Schä­den an Ihren eige­nen Gerä­ten sind hin­ge­gen nicht ver­si­chert und fal­len unter Ihre Eigenverantwortung.

Wel­che Elek­tro­ge­rä­te­schä­den sind versichert?

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt typi­scher­wei­se fol­gen­de Scha­den­si­tua­tio­nen mit Elek­tro­ge­rä­ten ab:

  • Kau­en auf Kabeln und Strom­ka­beln: Beson­ders Wel­pen beschä­di­gen häu­fig Strom­ka­bel, Lade­ge­rä­te oder Netz­tei­le, was zu Kurz­schlüs­sen und Total­schä­den an Fern­se­hern, Com­pu­tern oder Haus­halts­ge­rä­ten führt.
  • Umwer­fen von Gerä­ten: Beim Her­um­tol­len kann Ihr Hund Lap­tops, Fern­se­her, Kaf­fee­ma­schi­nen oder ande­re Elek­tro­ge­rä­te umschmei­ßen und beschädigen.
  • Feuch­tig­keits­schä­den: Wenn der Hund Was­ser umstößt, das in ein Elek­tro­ge­rät ein­dringt, ent­ste­hen oft Kurz­schlüs­se oder irrepa­ra­ble Schäden.
  • Beschä­di­gun­gen durch Kon­takt: Auch direk­te Beschä­di­gun­gen durch Krat­zen, Bei­ßen oder Sto­ßen sind versichert.

Wich­ti­ge Unter­schei­dung: Fremd­schä­den vs. Eigenschäden

Ver­si­chert sind aus­schließ­lich Schä­den an frem­dem Eigen­tum: Wenn Ihr Hund ein Elek­tro­ge­rät von Freun­den, Nach­barn, Kol­le­gen oder in einer besuch­ten frem­den Woh­nung beschä­digt, zahlt die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Auch Miet­sach­schä­den – also beschä­dig­te, fest­ein­ge­bau­te Gerä­te wie Herd oder Kli­ma­an­la­ge in Ihrer gemie­te­ten Woh­nung – sind bei vie­len Tari­fen mitversichert.

Nicht ver­si­chert sind hin­ge­gen Ihre eige­nen Gerä­te: Beschä­di­gun­gen an Elek­tro­ge­rä­ten in Ihrem eige­nen Haus­halt fal­len nicht unter die Hun­de­haft­pflicht. Die­se wür­den allen­falls durch eine Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt, sofern die­se ent­spre­chen­de Leis­tun­gen vor­sieht. Auch bei Fami­li­en­mit­glie­dern im glei­chen Haus­halt greift die Hun­de­haft­pflicht nicht.

Wann lehnt die Ver­si­che­rung ab?

Vor­sicht ist gebo­ten bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit des Hun­de­hal­ters. Wenn Sie Ihren Hund bei­spiels­wei­se in einer Umge­bung mit hoch­wer­ti­gen Elek­tro­ge­rä­ten unbe­auf­sich­tigt las­sen und die­ser dann sys­te­ma­tisch Schä­den ver­ur­sacht, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder ganz ableh­nen. Ent­schei­dend ist, dass Sie zumut­ba­re Vor­sichts­maß­nah­men getrof­fen haben.

Prak­ti­sche Check­lis­te bei Schadensfall

  • Scha­den sofort doku­men­tie­ren: Machen Sie Fotos des beschä­dig­ten Geräts aus meh­re­ren Blick­win­keln und notie­ren Sie Datum, Uhr­zeit und Hergang.
  • Repa­ra­tur­an­ge­bot ein­ho­len: Las­sen Sie sich von einem Fach­händ­ler oder Repa­ra­tur­be­trieb einen schrift­li­chen Kos­ten­vor­anschlag ausstellen.
  • Scha­den­mel­dung ein­rei­chen: Infor­mie­ren Sie Ihre Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­züg­lich mit allen rele­van­ten Doku­men­ten – je schnel­ler, des­to bes­ser für die Bearbeitung.
  • Geschä­dig­te Per­son ein­be­zie­hen: Tei­len Sie dem Ver­si­che­rer auch die Kon­takt­da­ten des Geschä­dig­ten mit, damit die­ser direkt Kon­takt auf­neh­men kann.
  • Ori­gi­nal­rech­nun­gen sam­meln: Falls vor­han­den, zei­gen Sie die ursprüng­li­che Kauf­rech­nung des Geräts vor.

Ver­si­che­rungs­schutz optimieren

Bei der Wahl Ihrer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­ten Sie auf fol­gen­de Punk­te ach­ten: eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me (min­des­tens 1 Mil­li­on Euro), expli­zi­te Mit­ver­si­che­rung von Miet­sach­schä­den und eine kur­ze Scha­dens­frei­heits­frist. Ein aktu­el­ler Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich zeigt Ihnen, wel­che Tari­fe den umfas­sends­ten Schutz bei ver­tret­ba­rem Bei­trag bie­ten – gera­de wenn Ihr Hund dazu neigt, Gegen­stän­de zu beschädigen.

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