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Sind Schäden durch Hunde an Fahrzeugen versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Schäden an fremden Fahrzeugen durch Ihren Hund sind in der Hundehaftpflichtversicherung versichert. Die Versicherung deckt unbeabsichtigte Sachschäden wie Kratzer am Lack, beschädigte Reifen oder zerkratzte Sitze ab. Allerdings gilt: Das Fahrzeug muss fremdes Eigentum sein – Schäden am eigenen Auto sind nicht versichert.

Ja, Schä­den an frem­den Fahr­zeu­gen durch Ihren Hund sind in der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert. Die Ver­si­che­rung deckt unbe­ab­sich­tig­te Sach­schä­den wie Krat­zer am Lack, beschä­dig­te Rei­fen oder zer­kratz­te Sit­ze ab. Aller­dings gilt: Das Fahr­zeug muss frem­des Eigen­tum sein – Schä­den am eige­nen Auto sind nicht versichert.

Wel­che Fahr­zeug­schä­den durch Hun­de sind versichert?

Eine gute Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt eine brei­te Palet­te von Fahr­zeug­schä­den ab:

  • Äuße­re Beschä­di­gun­gen: Krat­zer am Lack durch Hoch­sprin­gen oder Krat­zen, beschä­dig­te Rei­fen durch Bei­ßen, Del­len im Stoßfänger
  • Innen­schä­den: Zer­kratz­te oder zer­ris­se­ne Sit­ze, beschä­dig­te Tür­ver­klei­dun­gen, ver­schmutz­te Innenraumteile
  • Fahr­zeug­kom­po­nen­ten: Beschä­dig­te Schein­wer­fer, Sei­ten­spie­gel oder Scheibenwischer
  • Kos­ten­über­nah­me: Die Ver­si­che­rung zahlt die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten, oft auch inklu­si­ve Abschlep­pung zum Reparaturbetrieb

Wich­tig: Der Scha­den muss unbe­ab­sich­tigt ent­stan­den sein. Gro­be Fahr­läs­sig­keit (z. B. Hund ohne Auf­sicht in frem­dem Auto las­sen) kann zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung führen.

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se und Einschränkungen

Nicht alle Fahr­zeug­schä­den sind auto­ma­tisch ver­si­chert. Beach­ten Sie fol­gen­de Punkte:

  • Eigen­schä­den aus­ge­schlos­sen: Schä­den am eige­nen Fahr­zeug zahlt die Hun­de­haft­pflicht nicht – dafür benö­ti­gen Sie die Kas­ko­ver­si­che­rung des Autos
  • Gewerb­li­che Nutz­fahr­zeu­ge: Man­che Tari­fe schlie­ßen Lie­fer­wa­gen oder gewerb­lich genutz­te Autos aus – prü­fen Sie den Versicherungsumfang
  • Selbst­be­tei­li­gung: Je nach Tarif zah­len Sie ca. 100–300 Euro selbst, bevor die Ver­si­che­rung die Kos­ten übernimmt
  • Ver­si­che­rungs­sum­men: Ach­ten Sie auf aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­men (min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro empfohlen)

Prak­ti­sche Schrit­te im Schadensfall

  • Schnell doku­men­tie­ren: Fotos machen, Her­gang notie­ren, Zeu­gen befragen
  • Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Scha­den zeit­nah (inner­halb von 2–4 Wochen) melden
  • Kos­ten­vor­anschlag ein­ho­len: Repa­ra­tur­werk­statt kon­tak­tie­ren und ein schrift­li­ches Ange­bot anfragen
  • Ori­gi­nal­rech­nun­gen bewah­ren: Alle Unter­la­gen für die Ver­si­che­rung sammeln
  • Ver­gleichs­tipps: Nut­zen Sie einen Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich, um einen Tarif mit gerin­ger Selbst­be­tei­li­gung und hoher Deckungs­sum­me zu wählen
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