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Sind Schä­den durch Hun­de an Kunst­ge­gen­stän­den versichert?

Ja, Schä­den an Kunst­ge­gen­stän­den, die durch Ihren Hund ver­ur­sacht wer­den, kön­nen unter bestimm­ten Umstän­den durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein. Sol­che Schä­den fal­len in der Regel unter die Sach­scha­den­de­ckung, die stan­dard­mä­ßig in vie­len Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten ist. Aller­dings gibt es bei wert­vol­len Kunst­ge­gen­stän­den oft Beson­der­hei­ten oder Ein­schrän­kun­gen, die beach­tet wer­den müs­sen. Es ist daher rat­sam, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen Ihrer Poli­ce genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Schä­den an beson­ders wert­vol­len Objek­ten wie Kunst­wer­ken, Anti­qui­tä­ten oder Skulp­tu­ren voll­stän­dig abge­deckt sind.

Wel­che Schä­den an Kunst­ge­gen­stän­den sind abgedeckt?

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt im All­ge­mei­nen Sach­schä­den ab, die Ihr Hund ver­ur­sacht, was auch Kunst­ge­gen­stän­de umfas­sen kann. Bei­spie­le für sol­che Schä­den sind:

  • Zer­krat­zen von Gemäl­den: Ihr Hund könn­te ver­se­hent­lich mit sei­nen Kral­len ein Gemäl­de beschä­di­gen, indem er an der Wand hochspringt.
  • Umsto­ßen von Skulp­tu­ren oder Vasen: Soll­te Ihr Hund eine teu­re Skulp­tur, Vase oder ande­re Kunst­ge­gen­stän­de umsto­ßen und beschä­di­gen, fällt dies in der Regel unter die Sachschadendeckung.
  • Beschä­di­gung von Anti­qui­tä­ten: Ihr Hund könn­te an Anti­qui­tä­ten nagen oder die­se ver­se­hent­lich umsto­ßen und zerstören.

Was ist bei der Ver­si­che­rung von Kunst­ge­gen­stän­den zu beachten?

Es gibt eini­ge Aspek­te, die Sie beach­ten soll­ten, wenn es um Schä­den an Kunst­ge­gen­stän­den durch Ihren Hund geht:

  1. Deckungs­hö­he: Die Deckungs­hö­he der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung soll­te aus­rei­chend sein, um auch Schä­den an teu­ren Kunst­wer­ken oder Anti­qui­tä­ten abzu­de­cken. Bei beson­ders wert­vol­len Kunst­ge­gen­stän­den kann es sinn­voll sein, eine höhe­re Deckungs­sum­me zu wäh­len, um sicher­zu­stel­len, dass der Scha­den voll­stän­dig regu­liert wer­den kann.
  2. Spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen: Eini­ge Ver­si­che­rer könn­ten bestimm­te Hoch­ri­si­ko-Gegen­stän­de, zu denen auch Kunst­wer­ke gehö­ren, in ihren Stan­dard-Poli­cen aus­schlie­ßen oder nur bis zu einer bestimm­ten Scha­dens­hö­he abde­cken. In sol­chen Fäl­len kann es sinn­voll sein, nach einer spe­zi­el­len Ver­si­che­rung für hoch­wer­ti­ge Objek­te zu fra­gen oder sicher­zu­stel­len, dass Kunst­ge­gen­stän­de aus­drück­lich in der Poli­ce ent­hal­ten sind.
  3. Nach­weis des Werts: Um den Scha­den an Kunst­ge­gen­stän­den erfolg­reich gel­tend zu machen, müs­sen Sie mög­li­cher­wei­se den Wert des Kunst­werks nach­wei­sen. Es emp­fiehlt sich, Gut­ach­ten, Kauf­be­le­ge oder Ver­si­che­rungs­zer­ti­fi­ka­te für wert­vol­le Gegen­stän­de bereit­zu­hal­ten, falls es zu einem Scha­den­fall kommt.
  4. Höhe­re Selbst­be­tei­li­gung: Eini­ge Ver­si­che­run­gen könn­ten eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung für Schä­den an beson­ders wert­vol­len Objek­ten wie Kunst­wer­ken fest­le­gen. Es ist daher wich­tig, die Bedin­gun­gen Ihrer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung dies­be­züg­lich zu prüfen.

Mög­li­che Aus­schlüs­se und Einschränkungen

Obwohl vie­le Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen Schä­den an Kunst­ge­gen­stän­den abde­cken, gibt es mög­li­che Aus­schlüs­se und Ein­schrän­kun­gen, die berück­sich­tigt wer­den sollten:

  • Eigen­schä­den: Schä­den an eige­nen Kunst­ge­gen­stän­den in Ihrem eige­nen Haus­halt wer­den in der Regel nicht durch die Hun­de­haft­pflicht abge­deckt. Die­se Schä­den fal­len in den Bereich der Haus­rat­ver­si­che­rung.
  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Wenn der Scha­den vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wur­de, etwa wenn der Hal­ter den Hund absicht­lich an einen Kunst­ge­gen­stand lässt, könn­te dies den Ver­si­che­rungs­schutz ausschließen.

Was tun im Schadensfall?

Wenn Ihr Hund einen Kunst­ge­gen­stand beschä­digt, soll­ten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie den beschä­dig­ten Kunst­ge­gen­stand und machen Sie sich Noti­zen über den Vorfall.
  2. Wert­nach­weis: Berei­ten Sie Nach­wei­se über den Wert des beschä­dig­ten Kunst­werks vor, wie Kauf­be­le­ge, Gut­ach­ten oder Ver­si­che­rungs­zer­ti­fi­ka­te.
  3. Ver­si­che­rung infor­mie­ren: Mel­den Sie den Scha­den schnellst­mög­lich bei Ihrer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und rei­chen Sie alle rele­van­ten Doku­men­te ein, um die Scha­dens­re­gu­lie­rung zu erleichtern.

Fazit

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den an Kunst­ge­gen­stän­den ab, die durch Ihren Hund ver­ur­sacht wer­den, sofern die­se Schä­den als Sach­schä­den gel­ten und kei­ne spe­zi­fi­schen Aus­schlüs­se vor­lie­gen. Es ist jedoch wich­tig, die Deckungs­hö­he zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz aus­rei­chend ist, um wert­vol­le Kunst­wer­ke abzudecken.

Ein Hun­de­haft­pflicht Ver­gleich kann Ihnen hel­fen, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die auch Schä­den an Kunst­ge­gen­stän­den umfas­send absi­chert und die rich­ti­ge Deckungs­sum­me für Ihren Bedarf bietet.

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