Ja, Schäden durch Hunde in Ferienwohnungen sind in der Regel abgedeckt – allerdings nur, wenn Ihre Hundehaftpflichtversicherung explizit Mietsachschäden einschließt. Das ist nicht in allen Standardtarifen enthalten und muss gezielt geprüft werden. Ohne diese Erweiterung bleiben Sie bei Kratzern an Möbeln, Bodenbelägen oder Türen selbst haftbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidend ist der Baustein Mietsachschäden an Immobilien – nicht in jedem Tarif Standard.
- Abgedeckt: Kratzer, zerbissene Möbel, beschädigte Böden und Türen der Ferienunterkunft.
- Personenschäden (z. B. gebissener Feriengast) sind immer Kernleistung.
- Nicht versichert: normale Abnutzung und vorsätzliche Schäden.
- Im EU-Ausland gilt der Schutz meist – Auslandsgeltung vorher prüfen.
Welche Mietsachschäden übernimmt die Hundehaftpflicht?
Mietsachschäden entstehen an gemieteten Objekten – hier an der Ferienwohnung. Eine moderne Hundehaftpflicht mit Mietsachschutz übernimmt typischerweise:
- Kratzer und Beschädigungen an Türen, Böden und Wänden
- Zerrissene oder angeknabberte Möbel und Polster
- Beschädigungen an Teppichen, Gardinen und Textilien
- Schäden an Einrichtungsgegenständen durch Hundeverhalten
- Folgekosten wie professionelle Reinigung oder Reparaturen
Zusätzlich deckt die Versicherung als Kernleistung Personenschäden ab, sollte Ihr Hund einen anderen Feriengast verletzen. Die Deckungssummen liegen je nach Tarif bei ca. 3 bis 12 Millionen Euro.
Versichert vs. nicht versichert in der Ferienwohnung
| Fall | Versichert? |
|---|---|
| Hund zerkratzt Parkett oder Tür | ja, mit Mietsachschaden-Baustein |
| Hund zerbeißt Sofakissen der Unterkunft | ja, mit Mietsachschaden-Baustein |
| Hund verletzt einen anderen Gast | ja – Personenschaden, Kernleistung |
| Normale Gebrauchsspuren (Haare, leichte Abnutzung) | nein – kein Schaden im Rechtssinne |
| Unbeaufsichtigt zurückgelassener Hund randaliert | möglich, aber Kürzung bei grober Fahrlässigkeit |
| Schäden am eigenen mitgebrachten Eigentum | nein – Eigenschäden sind nie versichert |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ordnungsgemäße Beaufsichtigung: Lassen Sie Ihren Hund gerade in der ungewohnten Umgebung nicht lange allein – bei grober Fahrlässigkeit drohen Kürzungen
- Aktive Police: Der Versicherungsschutz muss zum Schadenzeitpunkt bestehen und der Beitrag bezahlt sein
- Keine vorsätzlichen Schäden: Absichtlich herbeigeführte Beschädigungen sind ausgeschlossen
- Abnutzung zählt nicht: Leichte Gebrauchsspuren durch den regulären Aufenthalt sind kein versicherter Schaden
Prüfen Sie außerdem die Auslandsgeltung: Innerhalb Deutschlands und der EU gilt der Schutz meist uneingeschränkt, weltweit oft zeitlich begrenzt – wichtig für Fernreisen mit Hund.
Wie sichern Sie sich vor der Reise richtig ab?
- Police prüfen: Steht „Mietsachschäden an Immobilien/gemieteten Räumen” ausdrücklich in den Bedingungen? Auch die Höhe der Sublimits prüfen
- Deckungssumme: Mindestens 5 Millionen Euro, besser 10 Millionen Euro pauschal
- Hundesicheres Umfeld schaffen: Empfindliches außer Reichweite, ggf. Reisebox oder Hundegitter nutzen
- Im Schadensfall dokumentieren: Fotos, Datum und Hergang notieren, Vermieter und Versicherer sofort informieren
- Tarife vergleichen: Gute Tarife versichern Mietsachschäden ohne Aufpreis mit – ein Hundehaftpflicht-Vergleich ist kostenlos und unverbindlich
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Versicherung auch im Hotel oder auf dem Campingplatz?
Ja – der Mietsachschaden-Baustein umfasst in guten Tarifen auch Hotelzimmer und gemietete Mobilheime. Die Bedingungen nennen den Umfang konkret.
Was ist, wenn der Vermieter eine Kaution einbehält?
Melden Sie den Schaden Ihrer Hundehaftpflicht – reguliert der Versicherer, muss die Kaution insoweit zurückgezahlt werden. Kaution ersetzt keine Haftungsregulierung.
Sind Schäden durch Welpen mitversichert?
Meist ja – Welpen sind bei vielen Tarifen bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei über die Police des Muttertiers bzw. des Halters mitversichert. Zeitnah anmelden.
Gilt der Schutz auch, wenn Freunde den Hund im Urlaub betreuen?
Ja – der Hüterschutz für fremde Betreuungspersonen ist in guten Hundehaftpflicht-Tarifen eingeschlossen.
Muss ich die Ferienwohnung vorab über den Hund informieren?
Ja, buchen Sie ausdrücklich hundefreundliche Unterkünfte. Ein verschwiegener Hund kann Vertragsstrafen auslösen – die zahlt keine Versicherung.
Was sind Mietsachschäden bei der Hundehaftpflicht?
Schäden, die Ihr Hund an gemieteten Räumen und ihrem festen Inventar anrichtet: zerkratztes Parkett, Urinflecken auf dem Teppichboden, angenagte Türzargen, die beschädigte Einbauküche – in der Mietwohnung ebenso wie in Ferienwohnung oder Hotelzimmer. Rechtlich sind das keine gewöhnlichen Sachschäden, weil Sie die Sache selbst in Besitz haben; deshalb gelten sie in vielen Tarifen als eigener Baustein mit eigener Deckungssumme, teils mit Selbstbeteiligung. Nicht versichert sind Abnutzung und langsam entstehende Schäden, etwa Kratzspuren über Jahre, ebenso Ihr eigenes Mobiliar. Prüfen Sie im Tarif, ob auch bewegliche Sachen und gemietete Fahrzeuge eingeschlossen sind und wie hoch die Summe ist – sonst hält sich der Vermieter beim Auszug an der Kaution schadlos.