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Sind Schä­den durch Hun­de in Feri­en­woh­nun­gen abgedeckt?

Aktualisiert: 12. September 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024

Ja, Schä­den durch Hun­de in Feri­en­woh­nun­gen sind in der Regel abge­deckt – aller­dings nur, wenn Ihre Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung expli­zit Miet­sach­schä­den ein­schließt. Das ist nicht in allen Stan­dard­ta­ri­fen ent­hal­ten und muss gezielt geprüft wer­den. Ohne die­se Erwei­te­rung blei­ben Sie bei Krat­zern an Möbeln, Boden­be­lä­gen oder Türen selbst haftbar.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Ent­schei­dend ist der Bau­stein Miet­sach­schä­den an Immo­bi­li­en – nicht in jedem Tarif Standard.
  • Abge­deckt: Krat­zer, zer­bis­se­ne Möbel, beschä­dig­te Böden und Türen der Feri­en­un­ter­kunft.
  • Per­so­nen­schä­den (z. B. gebis­se­ner Feri­en­gast) sind immer Kernleistung.
  • Nicht ver­si­chert: nor­ma­le Abnut­zung und vor­sätz­li­che Schäden.
  • Im EU-Aus­land gilt der Schutz meist – Aus­lands­gel­tung vor­her prüfen.

Wel­che Miet­sach­schä­den über­nimmt die Hundehaftpflicht?

Miet­sach­schä­den ent­ste­hen an gemie­te­ten Objek­ten – hier an der Feri­en­woh­nung. Eine moder­ne Hun­de­haft­pflicht mit Miet­sach­schutz über­nimmt typischerweise:

  • Krat­zer und Beschä­di­gun­gen an Türen, Böden und Wänden
  • Zer­ris­se­ne oder ange­knab­ber­te Möbel und Polster
  • Beschä­di­gun­gen an Tep­pi­chen, Gar­di­nen und Textilien
  • Schä­den an Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den durch Hundeverhalten
  • Fol­ge­kos­ten wie pro­fes­sio­nel­le Rei­ni­gung oder Reparaturen

Zusätz­lich deckt die Ver­si­che­rung als Kern­leis­tung Per­so­nen­schä­den ab, soll­te Ihr Hund einen ande­ren Feri­en­gast ver­let­zen. Die Deckungs­sum­men lie­gen je nach Tarif bei ca. 3 bis 12 Mil­lio­nen Euro.

Ver­si­chert vs. nicht ver­si­chert in der Ferienwohnung

Fall Ver­si­chert?
Hund zer­kratzt Par­kett oder Tür ja, mit Mietsachschaden-Baustein
Hund zer­beißt Sofa­kis­sen der Unterkunft ja, mit Mietsachschaden-Baustein
Hund ver­letzt einen ande­ren Gast ja – Per­so­nen­scha­den, Kernleistung
Nor­ma­le Gebrauchs­spu­ren (Haa­re, leich­te Abnutzung) nein – kein Scha­den im Rechtssinne
Unbe­auf­sich­tigt zurück­ge­las­se­ner Hund randaliert mög­lich, aber Kür­zung bei gro­ber Fahrlässigkeit
Schä­den am eige­nen mit­ge­brach­ten Eigentum nein – Eigen­schä­den sind nie versichert

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein?

  • Ord­nungs­ge­mä­ße Beauf­sich­ti­gung: Las­sen Sie Ihren Hund gera­de in der unge­wohn­ten Umge­bung nicht lan­ge allein – bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit dro­hen Kürzungen
  • Akti­ve Poli­ce: Der Ver­si­che­rungs­schutz muss zum Scha­den­zeit­punkt bestehen und der Bei­trag bezahlt sein
  • Kei­ne vor­sätz­li­chen Schä­den: Absicht­lich her­bei­ge­führ­te Beschä­di­gun­gen sind ausgeschlossen
  • Abnut­zung zählt nicht: Leich­te Gebrauchs­spu­ren durch den regu­lä­ren Auf­ent­halt sind kein ver­si­cher­ter Schaden

Prü­fen Sie außer­dem die Aus­lands­gel­tung: Inner­halb Deutsch­lands und der EU gilt der Schutz meist unein­ge­schränkt, welt­weit oft zeit­lich begrenzt – wich­tig für Fern­rei­sen mit Hund.

Wie sichern Sie sich vor der Rei­se rich­tig ab?

  • Poli­ce prü­fen: Steht „Miet­sach­schä­den an Immobilien/gemieteten Räu­men” aus­drück­lich in den Bedin­gun­gen? Auch die Höhe der Sub­li­mits prüfen
  • Deckungs­sum­me: Min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro, bes­ser 10 Mil­lio­nen Euro pauschal
  • Hun­de­si­che­res Umfeld schaf­fen: Emp­find­li­ches außer Reich­wei­te, ggf. Rei­se­box oder Hun­de­git­ter nutzen
  • Im Scha­dens­fall doku­men­tie­ren: Fotos, Datum und Her­gang notie­ren, Ver­mie­ter und Ver­si­che­rer sofort informieren
  • Tari­fe ver­glei­chen: Gute Tari­fe ver­si­chern Miet­sach­schä­den ohne Auf­preis mit – ein Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich

Häu­fig gestell­te Fragen

Zahlt die Ver­si­che­rung auch im Hotel oder auf dem Campingplatz?

Ja – der Miet­sach­scha­den-Bau­stein umfasst in guten Tari­fen auch Hotel­zim­mer und gemie­te­te Mobil­hei­me. Die Bedin­gun­gen nen­nen den Umfang konkret.

Was ist, wenn der Ver­mie­ter eine Kau­ti­on einbehält?

Mel­den Sie den Scha­den Ihrer Hun­de­haft­pflicht – regu­liert der Ver­si­che­rer, muss die Kau­ti­on inso­weit zurück­ge­zahlt wer­den. Kau­ti­on ersetzt kei­ne Haftungsregulierung.

Sind Schä­den durch Wel­pen mitversichert?

Meist ja – Wel­pen sind bei vie­len Tari­fen bis zu einem bestimm­ten Alter bei­trags­frei über die Poli­ce des Mut­ter­tiers bzw. des Hal­ters mit­ver­si­chert. Zeit­nah anmelden.

Gilt der Schutz auch, wenn Freun­de den Hund im Urlaub betreuen?

Ja – der Hüter­schutz für frem­de Betreu­ungs­per­so­nen ist in guten Hun­de­haft­pflicht-Tari­fen eingeschlossen.

Muss ich die Feri­en­woh­nung vor­ab über den Hund informieren?

Ja, buchen Sie aus­drück­lich hun­de­freund­li­che Unter­künf­te. Ein ver­schwie­ge­ner Hund kann Ver­trags­stra­fen aus­lö­sen – die zahlt kei­ne Versicherung.

Was sind Miet­sach­schä­den bei der Hundehaftpflicht?

Schä­den, die Ihr Hund an gemie­te­ten Räu­men und ihrem fes­ten Inven­tar anrich­tet: zer­kratz­tes Par­kett, Urin­fle­cken auf dem Tep­pich­bo­den, ange­nag­te Türz­ar­gen, die beschä­dig­te Ein­bau­kü­che – in der Miet­woh­nung eben­so wie in Feri­en­woh­nung oder Hotel­zim­mer. Recht­lich sind das kei­ne gewöhn­li­chen Sach­schä­den, weil Sie die Sache selbst in Besitz haben; des­halb gel­ten sie in vie­len Tari­fen als eige­ner Bau­stein mit eige­ner Deckungs­sum­me, teils mit Selbst­be­tei­li­gung. Nicht ver­si­chert sind Abnut­zung und lang­sam ent­ste­hen­de Schä­den, etwa Kratz­spu­ren über Jah­re, eben­so Ihr eige­nes Mobi­li­ar. Prü­fen Sie im Tarif, ob auch beweg­li­che Sachen und gemie­te­te Fahr­zeu­ge ein­ge­schlos­sen sind und wie hoch die Sum­me ist – sonst hält sich der Ver­mie­ter beim Aus­zug an der Kau­ti­on schadlos.

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