Ja, Schäden durch Hunde in Pflegefamilien sind versichert – allerdings nur, wenn die Hundehaftpflichtversicherung des ursprünglichen Halters eine Fremdhüterklausel enthält. Diese Klausel ist entscheidend dafür, dass der Hund auch während eines vorübergehenden Aufenthalts bei einer Pflegefamilie versichert bleibt und eventuelle Schäden abgedeckt sind.
Fremdhüterklausel: Der Schutz für Pflegefamilien
Die Fremdhüterklausel ist eine wichtige Zusatzregelung in der Hundehaftpflichtversicherung, die den Versicherungsschutz auf Situationen ausdehnt, in denen der Hund in fremder Obhut ist. Sie greift bei:
- Pflegefamilien und Tierschutzorganisationen: Der Hund bleibt versichert, wenn er vorübergehend bei einer Pflegefamilie untergebracht ist
- Hundesitter und Hundetrainer: Auch bei professioneller oder privater Betreuung besteht Versicherungsschutz
- Familie und Bekannte: Sollte der Hund zeitweise bei Freunden sein, ist er abgesichert
- Urlaubsbetreuung: Während des Urlaubs des Halters bleibt der Versicherungsschutz bestehen
Wichtig: Überprüfen Sie vor der Übergabe an die Pflegefamilie, ob Ihre Police diese Klausel enthält. Viele Standard-Tarife beinhalten sie bereits, andere erfordern einen Zusatzbaustein. Die genaue Dauer der versicherten Betreuung ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten – häufig sind Zeiträume von 4 bis 12 Wochen pro Jahr abgedeckt.
Welche Schäden sind in der Pflegefamilie versichert?
Die Hundehaftpflichtversicherung mit Fremdhüterklausel deckt in der Regel folgende Schadensarten ab:
- Personenschäden: Verletzungen Dritter durch Bisse, Anrempeln oder Sprünge (medizinische Kosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
- Sachschäden: Beschädigungen von Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder Eigentum der Pflegefamilie und anderer Personen
- Vermögensschäden: Finanzielle Folgeschäden durch beschädigte Wertsachen (je nach Tarif)
- Rechtliche Kosten: Ca. 10.000–100.000 Euro Deckungssummen je nach Tarif
Die genauen Leistungen hängen von Ihrem gewählten Tarif ab – daher lohnt sich ein Hundehaftpflicht-Vergleich, um eine Police mit ausreichender Deckung zu wählen.
Checkliste: Das sollten Sie vor der Übergabe beachten
- Versicherungsdokumente prüfen: Stellen Sie sicher, dass die aktuelle Police eine Fremdhüterklausel mit angemessener Dauer enthält
- Deckungssumme überprüfen: Ca. 5–10 Millionen Euro Deckung sind Standard; höhere Summen bieten mehr Sicherheit
- Pflegefamilie informieren: Geben Sie der Pflegefamilie schriftlich die Versicherungsdaten und Kontaktinformationen des Versicherers
- Schadenmeldung regeln: Klären Sie ab, dass der Halter (nicht die Pflegefamilie) den Schaden bei der Versicherung melden muss
- Dokumentation: Im Schadensfall: Fotos, Kostenvoranschläge und Zeugenaussagen sammeln
- Versicherungsvertrag aktualisieren: Bei längerfristiger Pflege sollte ggf. die Dauer in der Police angepasst werden
Was passiert ohne Fremdhüterklausel?
Fehlt die Fremdhüterklausel, sind Schäden während der Pflegefamilien-Betreuung nicht versichert. Die Pflegefamilie oder der ursprüngliche Halter würden haftbar. Deshalb ist es essentiell, vor Übergabe des Hundes die Versicherungsbedingungen zu überprüfen und ggf. eine Police mit dieser Klausel zu wählen.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Fremdhüterrisiko?
Das Fremdhüterrisiko – auch Hüterhaftpflicht oder Obhutsklausel genannt – erweitert Ihre Hundehaftpflicht auf Personen, die Ihren Hund vorübergehend betreuen: Freunde, Nachbarn, Familie, Hundesitter, Pflegefamilie oder Pension. Verursacht der Hund in dieser Zeit einen Schaden, sind Sie als Halter nach § 833 BGB ohnehin haftbar; die Klausel stellt zusätzlich den Hüter frei, der nach § 834 BGB ebenfalls in Anspruch genommen werden könnte, und verhindert, dass der Versicherer bei ihm Rückgriff nimmt. Achten Sie darauf, ob die Klausel private und gewerbliche Betreuer gleichermaßen umfasst und ob sie zeitlich begrenzt ist. Ein gewerblicher Hundesitter braucht daneben eine eigene Betriebshaftpflicht.
Gilt der Schutz auch in der Tierpension?
Ja, sofern Ihre Police eine Fremdhüterklausel enthält, die gewerbliche Betreuer einschließt: Dann sind Sachschäden an der Einrichtung, Verletzungen anderer Pensionsgäste und Personenschäden beim Personal über Ihre Hundehaftpflicht versichert. Die Pension hat in der Regel eine eigene Betriebshaftpflicht, die greift, wenn ihr eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, etwa unzureichende Beaufsichtigung; die Versicherer klären untereinander, wer zahlt. Geben Sie der Pension die Daten Ihres Versicherers, informieren Sie sie über Verhaltensauffälligkeiten des Hundes und melden Sie einen Schaden umgehend selbst – melden muss der Halter, nicht die Pension.