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Ja, Schäden durch Hunde in Pflegefamilien sind versichert – allerdings nur, wenn die Hundehaftpflichtversicherung des ursprünglichen Halters eine Fremdhüterklausel enthält. Diese Klausel ist entscheidend dafür, dass der Hund auch während eines vorübergehenden Aufenthalts bei einer Pflegefamilie versichert bleibt und eventuelle Schäden abgedeckt sind.
Ja, Schäden durch Hunde in Pflegefamilien sind versichert – allerdings nur, wenn die Hundehaftpflichtversicherung des ursprünglichen Halters eine Fremdhüterklausel enthält. Diese Klausel ist entscheidend dafür, dass der Hund auch während eines vorübergehenden Aufenthalts bei einer Pflegefamilie versichert bleibt und eventuelle Schäden abgedeckt sind.
Die Fremdhüterklausel ist eine wichtige Zusatzregelung in der Hundehaftpflichtversicherung, die den Versicherungsschutz auf Situationen ausdehnt, in denen der Hund in fremder Obhut ist. Sie greift bei:
Wichtig: Überprüfen Sie vor der Übergabe an die Pflegefamilie, ob Ihre Police diese Klausel enthält. Viele Standard-Tarife beinhalten sie bereits, andere erfordern einen Zusatzbaustein. Die genaue Dauer der versicherten Betreuung ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten – häufig sind Zeiträume von 4 bis 12 Wochen pro Jahr abgedeckt.
Die Hundehaftpflichtversicherung mit Fremdhüterklausel deckt in der Regel folgende Schadensarten ab:
Die genauen Leistungen hängen von Ihrem gewählten Tarif ab – daher lohnt sich ein Hundehaftpflicht-Vergleich, um eine Police mit ausreichender Deckung zu wählen.
Fehlt die Fremdhüterklausel, sind Schäden während der Pflegefamilien-Betreuung nicht versichert. Die Pflegefamilie oder der ursprüngliche Halter würden haftbar. Deshalb ist es essentiell, vor Übergabe des Hundes die Versicherungsbedingungen zu überprüfen und ggf. eine Police mit dieser Klausel zu wählen.
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