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Sind Schäden durch Hunde in Pflegefamilien versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Schäden durch Hunde in Pflegefamilien sind versichert – allerdings nur, wenn die Hundehaftpflichtversicherung des ursprünglichen Halters eine Fremdhüterklausel enthält. Diese Klausel ist entscheidend dafür, dass der Hund auch während eines vorübergehenden Aufenthalts bei einer Pflegefamilie versichert bleibt und eventuelle Schäden abgedeckt sind.

Ja, Schä­den durch Hun­de in Pfle­ge­fa­mi­li­en sind ver­si­chert – aller­dings nur, wenn die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung des ursprüng­li­chen Hal­ters eine Fremd­hü­ter­klau­sel ent­hält. Die­se Klau­sel ist ent­schei­dend dafür, dass der Hund auch wäh­rend eines vor­über­ge­hen­den Auf­ent­halts bei einer Pfle­ge­fa­mi­lie ver­si­chert bleibt und even­tu­el­le Schä­den abge­deckt sind.

Fremd­hü­ter­klau­sel: Der Schutz für Pflegefamilien

Die Fremd­hü­ter­klau­sel ist eine wich­ti­ge Zusatz­re­ge­lung in der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die den Ver­si­che­rungs­schutz auf Situa­tio­nen aus­dehnt, in denen der Hund in frem­der Obhut ist. Sie greift bei:

  • Pfle­ge­fa­mi­li­en und Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen: Der Hund bleibt ver­si­chert, wenn er vor­über­ge­hend bei einer Pfle­ge­fa­mi­lie unter­ge­bracht ist
  • Hun­de­sit­ter und Hun­de­trai­ner: Auch bei pro­fes­sio­nel­ler oder pri­va­ter Betreuung besteht Versicherungsschutz
  • Fami­lie und Bekann­te: Soll­te der Hund zeit­wei­se bei Freun­den sein, ist er abgesichert
  • Urlaubs­be­treu­ung: Wäh­rend des Urlaubs des Hal­ters bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen

Wich­tig: Über­prü­fen Sie vor der Über­ga­be an die Pfle­ge­fa­mi­lie, ob Ihre Poli­ce die­se Klau­sel ent­hält. Vie­le Stan­dard-Tari­fe beinhal­ten sie bereits, ande­re erfor­dern einen Zusatz­bau­stein. Die genaue Dau­er der ver­si­cher­ten Betreuung ist in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fest­ge­hal­ten – häu­fig sind Zeit­räu­me von 4 bis 12 Wochen pro Jahr abgedeckt.

Wel­che Schä­den sind in der Pfle­ge­fa­mi­lie versichert?

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit Fremd­hü­ter­klau­sel deckt in der Regel fol­gen­de Scha­dens­ar­ten ab:

  • Per­so­nen­schä­den: Ver­let­zun­gen Drit­ter durch Bis­se, Anrem­peln oder Sprün­ge (medi­zi­ni­sche Kos­ten, Schmer­zens­geld, Verdienstausfall)
  • Sach­schä­den: Beschä­di­gun­gen von Möbeln, Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den oder Eigen­tum der Pfle­ge­fa­mi­lie und ande­rer Personen
  • Ver­mö­gens­schä­den: Finan­zi­el­le Fol­ge­schä­den durch beschä­dig­te Wert­sa­chen (je nach Tarif)
  • Recht­li­che Kos­ten: Ca. 10.000–100.000 Euro Deckungs­sum­men je nach Tarif

Die genau­en Leis­tun­gen hän­gen von Ihrem gewähl­ten Tarif ab – daher lohnt sich ein Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich, um eine Poli­ce mit aus­rei­chen­der Deckung zu wählen.

Check­lis­te: Das soll­ten Sie vor der Über­ga­be beachten

  • Ver­si­che­rungs­do­ku­men­te prü­fen: Stel­len Sie sicher, dass die aktu­el­le Poli­ce eine Fremd­hü­ter­klau­sel mit ange­mes­se­ner Dau­er enthält
  • Deckungs­sum­me über­prü­fen: Ca. 5–10 Mil­lio­nen Euro Deckung sind Stan­dard; höhe­re Sum­men bie­ten mehr Sicherheit
  • Pfle­ge­fa­mi­lie infor­mie­ren: Geben Sie der Pfle­ge­fa­mi­lie schrift­lich die Ver­si­che­rungs­da­ten und Kon­takt­in­for­ma­tio­nen des Versicherers
  • Scha­den­mel­dung regeln: Klä­ren Sie ab, dass der Hal­ter (nicht die Pfle­ge­fa­mi­lie) den Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den muss
  • Doku­men­ta­ti­on: Im Scha­dens­fall: Fotos, Kos­ten­vor­anschlä­ge und Zeu­gen­aus­sa­gen sammeln
  • Ver­si­che­rungs­ver­trag aktua­li­sie­ren: Bei län­ger­fris­ti­ger Pfle­ge soll­te ggf. die Dau­er in der Poli­ce ange­passt werden

Was pas­siert ohne Fremdhüterklausel?

Fehlt die Fremd­hü­ter­klau­sel, sind Schä­den wäh­rend der Pfle­ge­fa­mi­li­en-Betreuung nicht ver­si­chert. Die Pfle­ge­fa­mi­lie oder der ursprüng­li­che Hal­ter wür­den haft­bar. Des­halb ist es essen­ti­ell, vor Über­ga­be des Hun­des die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu über­prü­fen und ggf. eine Poli­ce mit die­ser Klau­sel zu wählen.

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