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Sind Schäden durch Katzen versichert?

Aktualisiert: 25. August 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja – Schäden, die Ihre Katze bei anderen anrichtet, sind über die Privathaftpflicht versichert. Katzen gelten dort als zahme Haustiere und sind ohne Zusatzbeitrag eingeschlossen; für Hunde und Pferde gilt das nicht. Nicht versichert sind dagegen Schäden an Ihrem eigenen Hausrat – dafür gibt es keine Police.

Ja – Schä­den, die Ihre Kat­ze bei ande­ren anrich­tet, sind über die Pri­vat­haft­pflicht ver­si­chert. Kat­zen gel­ten dort als zah­me Haus­tie­re und sind ohne Zusatz­bei­trag ein­ge­schlos­sen; für Hun­de und Pfer­de gilt das nicht. Nicht ver­si­chert sind dage­gen Schä­den an Ihrem eige­nen Haus­rat – dafür gibt es kei­ne Police.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Kat­zen sind in der Pri­vat­haft­pflicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert – Hun­de und Pfer­de nicht.
  • Der prak­tisch wich­tigs­te Fall sind Miet­sach­schä­den: zer­kratz­tes Par­kett, beschä­dig­te Türen.
  • Schä­den am eige­nen Haus­rat zahlt kei­ne Ver­si­che­rung – auch nicht die Hausratpolice.
  • Als Kat­zen­hal­ter haf­ten Sie nach § 833 Satz 2 BGB, kön­nen sich aber entlasten.
  • Eine Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung deckt nur die Kat­ze selbst, nicht ihre Schäden.

War­um wer­den Kat­zen anders behan­delt als Hunde?

Die Pri­vat­haft­pflicht unter­schei­det zwi­schen zah­men Haus­tie­ren und Tie­ren, für die eine eige­ne Poli­ce nötig ist. Kat­zen, Kanin­chen, Vögel und Zier­fi­sche fal­len in die ers­te Grup­pe und sind ohne Mehr­bei­trag ein­ge­schlos­sen. Hun­de, Pfer­de und ande­re gro­ße Tie­re brau­chen eine eige­ne Tierhalterhaftpflicht.

Recht­lich steht dahin­ter § 833 BGB. Für Nutz­tie­re und Luxus­tie­re haf­tet der Hal­ter auch ohne eige­nes Ver­schul­den; bei Haus­tie­ren, die dem Beruf oder Unter­halt die­nen, gibt es eine Ent­las­tungs­mög­lich­keit. Für die Pra­xis heißt das: Kommt jemand durch Ihre Kat­ze zu Scha­den, prüft die Ver­si­che­rung zunächst, ob Sie über­haupt haf­ten – und wehrt unbe­grün­de­te Ansprü­che ab. Die­se Abwehr­funk­ti­on ist genau­so wert­voll wie die Zahlung.

Was gilt bei Schä­den in der Mietwohnung?

Weit vor Krat­zern am Besu­cher liegt in der Pra­xis ein ande­rer Scha­den: zer­kratz­te Tür­rah­men, beschä­dig­tes Par­kett, rui­nier­te Tep­pich­bö­den in der Miet­woh­nung. Das ist kein Scha­den an Ihrem Eigen­tum, son­dern am Eigen­tum des Ver­mie­ters – und damit ein klas­si­scher Miet­sach­scha­den.

Miet­sach­schä­den sind in vie­len, aber nicht in allen Pri­vat­haft­pflicht-Tari­fen ein­ge­schlos­sen, und oft mit eige­ner Höchst­sum­me. Prü­fen Sie die­sen Punkt gezielt, wenn Sie zur Mie­te woh­nen und Kat­zen hal­ten – er ent­schei­det dar­über, ob Sie beim Aus­zug auf der Rech­nung sit­zen bleiben.

Wer zahlt was

Scha­den Zustän­dig
Kat­ze kratzt einen Besucher Pri­vat­haft­pflicht
Kat­ze beschä­digt Par­kett der Mietwohnung Pri­vat­haft­pflicht, wenn Miet­sach­schä­den eingeschlossen
Kat­ze zer­stört Nach­bars Gartenmöbel Pri­vat­haft­pflicht
Kat­ze läuft ins Auto, Fah­rer weicht aus Pri­vat­haft­pflicht, Haf­tung im Ein­zel­fall zu prüfen
Kat­ze zer­kratzt Ihr eige­nes Sofa nie­mand – Eigenschaden
Kat­ze wird krank oder ver­letzt sich Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung oder OP-Schutz

War­um bleibt der eige­ne Haus­rat außen vor?

Hier gibt es ein ver­brei­te­tes Miss­ver­ständ­nis. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt nicht für alles, was im Haus­halt kaputt­geht, son­dern nur bei bestimm­ten ver­si­cher­ten Gefah­ren: Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel, je nach Tarif ergänzt um Ele­men­tar­schä­den. Ein Tier, das Möbel zer­kratzt, ist schlicht kei­ne die­ser Gefah­ren – des­halb greift die Poli­ce nicht.

Es liegt also nicht an einem ver­steck­ten Aus­schluss und auch nicht dar­an, dass der Scha­den als Abnut­zung gilt. Er fällt ein­fach nicht in den Kata­log. Für Eigen­schä­den durch das eige­ne Tier gibt es am deut­schen Markt kei­ne Absicherung.

Prak­ti­sche Tipps für Katzenhalter

  • Miet­sach­schä­den prü­fen: Der wich­tigs­te Punkt für alle, die zur Mie­te wohnen.
  • Deckungs­sum­me anse­hen: In der Pri­vat­haft­pflicht sind min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro üblich, vie­le Tari­fe bie­ten 50 Mil­lio­nen ohne nen­nens­wer­ten Mehrbeitrag.
  • Frei­gän­ger mit­den­ken: Klä­ren Sie, ob Schä­den außer­halb des Grund­stücks ein­ge­schlos­sen sind.
  • Scha­den sofort mel­den: Fotos, Datum, Zeu­gen – und nichts vor­schnell anerkennen.
  • Nie selbst zusa­gen: Über­las­sen Sie die Prü­fung der Haf­tung dem Ver­si­che­rer, sonst gefähr­den Sie den Schutz.
  • Tari­fe gegen­le­sen: Ein Kat­zen­ver­si­che­rungs-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Brau­che ich für mei­ne Kat­ze eine eige­ne Haftpflicht?

Nein. Anders als bei Hun­den ist die Kat­ze in der Pri­vat­haft­pflicht ent­hal­ten. Eine sepa­ra­te Tier­hal­ter­haft­pflicht ist nicht nötig.

Zahlt die Ver­si­che­rung, wenn mei­ne Kat­ze das Par­kett zerkratzt?

In der Miet­woh­nung ja, sofern Miet­sach­schä­den ein­ge­schlos­sen sind. In der eige­nen Woh­nung nein – dann ist es ein Eigenschaden.

Was gilt bei Freigängern?

Der Schutz besteht auch außer­halb der Woh­nung. Ob Sie haf­ten, ist eine Fra­ge des Ein­zel­falls; die Ver­si­che­rung prüft das und wehrt unbe­rech­tig­te For­de­run­gen ab.

Mei­ne Kat­ze hat einen Ver­kehrs­un­fall aus­ge­löst – wer haftet?

Das hängt vom Her­gang ab. Eine Hal­ter­haf­tung ist mög­lich, aber nicht zwin­gend. Mel­den Sie den Fall Ihrem Ver­si­che­rer und erken­nen Sie nichts an.

Deckt die Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung auch Schä­den durch die Katze?

Nein. Sie über­nimmt Behand­lungs- und Ope­ra­ti­ons­kos­ten für das Tier selbst. Für Schä­den an Drit­ten ist aus­schließ­lich die Pri­vat­haft­pflicht zuständig.

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