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Sind Schä­den durch Kin­der mitversichert?

Sind Schä­den durch Kin­der in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert?

Ja, Schä­den durch Kin­der sind in der Regel in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, aller­dings gibt es hier­bei eini­ge wich­ti­ge Beson­der­hei­ten und Ein­schrän­kun­gen. Vor allem das Alter des Kin­des spielt eine ent­schei­den­de Rol­le, da Kin­der unter bestimm­ten Umstän­den als delikt­un­fä­hig gel­ten und daher nicht immer haft­bar gemacht wer­den können.

1. Schä­den durch min­der­jäh­ri­ge Kinder

Min­der­jäh­ri­ge Kin­der, die im sel­ben Haus­halt leben, sind in der Regel auto­ma­tisch über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern mit­ver­si­chert. Das bedeu­tet, dass Schä­den, die durch die Kin­der ver­ur­sacht wer­den, von der Ver­si­che­rung über­nom­men wer­den – vor­aus­ge­setzt, es han­delt sich um unab­sicht­li­che Schäden.

  • Bei­spiel: Dein Kind wirft bei einem Besuch bei Freun­den eine Vase um und zer­stört sie. In die­sem Fall über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Schaden.

2. Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kinder

Kin­der unter sie­ben Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn Jah­ren) gel­ten in Deutsch­land als delikt­un­fä­hig, was bedeu­tet, dass sie recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den kön­nen. In die­sen Fäl­len ist es beson­ders wich­tig, die Ver­trags­be­din­gun­gen dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu prü­fen, da nicht alle Ver­si­che­rer Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der abdecken.

  • Delikt­un­fä­hig im Stra­ßen­ver­kehr: Kin­der unter 10 Jah­ren gel­ten im Stra­ßen­ver­kehr als delikt­un­fä­hig. Das heißt, wenn ein Kind in die­sem Alter einen Unfall ver­ur­sacht, kann es nicht haft­bar gemacht werden.

Vie­le moder­ne Tari­fe der Pri­vat­haft­pflicht bie­ten jedoch optio­na­len Schutz für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der an, auch wenn die­se recht­lich nicht zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den kön­nen. Es lohnt sich, die­sen Aspekt bei der Wahl dei­ner Ver­si­che­rung zu berück­sich­ti­gen, um in sol­chen Fäl­len abge­si­chert zu sein.

  • Bei­spiel: Dein vier­jäh­ri­ges Kind zer­kratzt ver­se­hent­lich das Auto des Nach­barn. Obwohl das Kind recht­lich nicht haft­bar ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Scha­den, wenn eine ent­spre­chen­de Klau­sel für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der im Ver­trag ent­hal­ten ist.

3. Schä­den durch voll­jäh­ri­ge Kinder

Voll­jäh­ri­ge Kin­der sind in der Regel nur dann über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern mit­ver­si­chert, wenn sie sich noch in der Erst­aus­bil­dung oder im Stu­di­um befin­den und im sel­ben Haus­halt leben. Sobald sie ein eige­nes Ein­kom­men haben oder eine eige­ne Woh­nung bezie­hen, benö­ti­gen sie eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Bei­spiel: Dein voll­jäh­ri­ges Kind, das noch zu Hau­se wohnt und stu­diert, ver­ur­sacht einen Scha­den. Die­ser Scha­den wäre in der Regel über die Ver­si­che­rung der Eltern abgedeckt.

4. Schä­den zwi­schen Familienmitgliedern

Wich­tig zu beach­ten ist, dass Schä­den, die inner­halb der Fami­lie oder zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern ent­ste­hen, oft nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Das bedeu­tet, dass die Ver­si­che­rung in der Regel nicht zahlt, wenn ein Kind etwas inner­halb des eige­nen Haus­halts oder gegen­über einem ande­ren Fami­li­en­mit­glied beschädigt.

  • Bei­spiel: Wenn dein Kind dein eige­nes Tablet zer­stört, wird die­ser Scha­den in der Regel nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht übernommen.

5. Beson­de­re Klau­seln bei Kindern

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe oder Zusatz­op­tio­nen an, die Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der oder auch Gefäl­lig­keits­schä­den, die durch Kin­der ver­ur­sacht wer­den, abde­cken. Es kann sich loh­nen, die­se Optio­nen zu prü­fen, um umfas­sen­den Schutz zu gewährleisten.

Fazit

Kin­der sind in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel mit­ver­si­chert, solan­ge sie im sel­ben Haus­halt leben. Beson­ders wich­tig ist es, zu über­prü­fen, ob auch Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der abge­deckt sind, da sie recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Voll­jäh­ri­ge Kin­der blei­ben wäh­rend ihrer Erst­aus­bil­dung oder ihres Stu­di­ums oft wei­ter­hin mit­ver­si­chert, benö­ti­gen jedoch eine eige­ne Ver­si­che­rung, sobald sie aus­zie­hen oder eige­nes Ein­kom­men haben. Um sicher­zu­stel­len, dass alle Even­tua­li­tä­ten abge­deckt sind, soll­test du die Ver­trags­be­din­gun­gen dei­ner Pri­vat­haft­pflicht genau prü­fen oder einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durchführen.

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