Suche

Sind Schäden durch Kinder mitversichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Ja, Schäden durch Kinder sind in der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich mitversichert – allerdings mit wichtigen Unterscheidungen je nach Alter des Kindes. Entscheidend ist, ob das Kind als deliktfähig oder deliktunfähig gilt, da dies erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat.

Ja, Schä­den durch Kin­der sind in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung grund­sätz­lich mit­ver­si­chert – aller­dings mit wich­ti­gen Unter­schei­dun­gen je nach Alter des Kin­des. Ent­schei­dend ist, ob das Kind als delikt­fä­hig oder delikt­un­fä­hig gilt, da dies erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz hat.

Mit­ver­si­che­rung nach Alter: Delikt­fä­hig­keit und Versicherungsschutz

In Deutsch­land gel­ten Kin­der unter sie­ben Jah­ren als grund­sätz­lich delikt­un­fä­hig – im Stra­ßen­ver­kehr sogar bis zum 10. Lebens­jahr. Das bedeu­tet, dass die­se Kin­der recht­lich nicht zur Haf­tung her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen, selbst wenn sie einen Scha­den ver­ur­sa­chen. Hier set­zen vie­le moder­ne Ver­si­che­rer an: Wäh­rend die elter­li­che Haf­tung bei jün­ge­ren Kin­dern oft aus­ge­schlos­sen ist, bie­ten emp­feh­lens­wer­te Tari­fe heu­te optio­na­le oder sogar auto­ma­ti­sche Mit­ver­si­che­rung für Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der an – aller­dings meist gegen Aufpreis.

Ab sie­ben Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr ab zehn Jah­ren) sind Kin­der delikt­fä­hig und damit selbst haft­bar für Schä­den. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern deckt die­se Schä­den ab, solan­ge das Kind im gemein­sa­men Haus­halt lebt. Das gilt auch für Schä­den, die das Kind bei ande­ren ver­ur­sacht – bei­spiels­wei­se wenn es beim Spie­len das Nach­bars-Fens­ter ein­wirft oder eine teu­re Vase zerbricht.

Voll­jäh­ri­ge und stu­die­ren­de Kin­der: Beson­der­hei­ten und Grenzen

Voll­jäh­ri­ge Kin­der, die noch zur Schu­le gehen oder stu­die­ren und im elter­li­chen Haus­halt woh­nen, blei­ben in der Regel mit­ver­si­chert. Die­se Abde­ckung endet jedoch, sobald das Kind:

  • eine eige­ne Woh­nung bezieht oder in ein Wohn­heim umzieht
  • eine beruf­li­che Aus­bil­dung abge­schlos­sen hat und arbeitet
  • ein eige­nes regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men hat

In die­sen Fäl­len braucht der jun­ge Erwach­se­ne eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Stu­die­ren ist übri­gens kein Ein­kom­men im ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sin­ne – stu­die­ren­de Kin­der blei­ben daher mit­ver­si­chert, auch wenn sie jobben.

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se und Einschränkungen

Es gibt zwei zen­tra­le Gren­zen des Ver­si­che­rungs­schut­zes, die vie­le unterschätzen:

  • Schä­den inner­halb der Fami­lie: Wenn ein Kind etwas zer­stört, das der Fami­lie selbst gehört (das eige­ne Tablet, die Möbel, das Auto der Eltern), zahlt die Pri­vat­haft­pflicht nicht. Dies ist bewusst aus­ge­schlos­sen, um Ver­si­che­rungs­miss­brauch zu vermeiden.
  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Ver­si­chert sind nur unbe­ab­sich­tig­te, unvor­sätz­li­che Schä­den. Wenn ein Kind absicht­lich etwas zer­stört, greift der Ver­si­che­rungs­schutz nicht.

Check­lis­te für opti­ma­len Kin­der­schutz in der Privathaftpflicht

  • Über­prü­fen Sie, ob Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (unter 7 Jah­ren) im Tarif mit­ver­si­chert sind
  • Klä­ren Sie, ab wel­chem Alter und unter wel­chen Bedin­gun­gen voll­jäh­ri­ge Kin­der die Ver­si­che­rung verlassen
  • Prü­fen Sie die Deckungs­sum­me – ca. 10 Mil­lio­nen Euro Sach­scha­den soll­ten es min­des­tens sein
  • Fra­gen Sie nach Optio­nen für Gefäl­lig­keits­schä­den (Schä­den bei unbe­zahl­ter Nachbarschaftshilfe)
  • Infor­mie­ren Sie sich über Aus­schlüs­se bei bestimm­ten Akti­vi­tä­ten (Sport, Betreuung frem­der Kinder)
Privathaftpflichtversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen