Sind Schäden durch Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja, Schäden durch Kinder sind in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, allerdings gibt es hierbei einige wichtige Besonderheiten und Einschränkungen. Vor allem das Alter des Kindes spielt eine entscheidende Rolle, da Kinder unter bestimmten Umständen als deliktunfähig gelten und daher nicht immer haftbar gemacht werden können.
1. Schäden durch minderjährige Kinder
Minderjährige Kinder, die im selben Haushalt leben, sind in der Regel automatisch über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das bedeutet, dass Schäden, die durch die Kinder verursacht werden, von der Versicherung übernommen werden – vorausgesetzt, es handelt sich um unabsichtliche Schäden.
- Beispiel: Dein Kind wirft bei einem Besuch bei Freunden eine Vase um und zerstört sie. In diesem Fall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden.
2. Schäden durch deliktunfähige Kinder
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) gelten in Deutschland als deliktunfähig, was bedeutet, dass sie rechtlich nicht haftbar gemacht werden können. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, die Vertragsbedingungen deiner Privathaftpflichtversicherung zu prüfen, da nicht alle Versicherer Schäden durch deliktunfähige Kinder abdecken.
- Deliktunfähig im Straßenverkehr: Kinder unter 10 Jahren gelten im Straßenverkehr als deliktunfähig. Das heißt, wenn ein Kind in diesem Alter einen Unfall verursacht, kann es nicht haftbar gemacht werden.
Viele moderne Tarife der Privathaftpflicht bieten jedoch optionalen Schutz für deliktunfähige Kinder an, auch wenn diese rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Es lohnt sich, diesen Aspekt bei der Wahl deiner Versicherung zu berücksichtigen, um in solchen Fällen abgesichert zu sein.
- Beispiel: Dein vierjähriges Kind zerkratzt versehentlich das Auto des Nachbarn. Obwohl das Kind rechtlich nicht haftbar ist, übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn eine entsprechende Klausel für deliktunfähige Kinder im Vertrag enthalten ist.
3. Schäden durch volljährige Kinder
Volljährige Kinder sind in der Regel nur dann über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie sich noch in der Erstausbildung oder im Studium befinden und im selben Haushalt leben. Sobald sie ein eigenes Einkommen haben oder eine eigene Wohnung beziehen, benötigen sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
- Beispiel: Dein volljähriges Kind, das noch zu Hause wohnt und studiert, verursacht einen Schaden. Dieser Schaden wäre in der Regel über die Versicherung der Eltern abgedeckt.
4. Schäden zwischen Familienmitgliedern
Wichtig zu beachten ist, dass Schäden, die innerhalb der Familie oder zwischen Familienmitgliedern entstehen, oft nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Das bedeutet, dass die Versicherung in der Regel nicht zahlt, wenn ein Kind etwas innerhalb des eigenen Haushalts oder gegenüber einem anderen Familienmitglied beschädigt.
- Beispiel: Wenn dein Kind dein eigenes Tablet zerstört, wird dieser Schaden in der Regel nicht durch die Privathaftpflicht übernommen.
5. Besondere Klauseln bei Kindern
Einige Versicherer bieten spezielle Tarife oder Zusatzoptionen an, die Schäden durch deliktunfähige Kinder oder auch Gefälligkeitsschäden, die durch Kinder verursacht werden, abdecken. Es kann sich lohnen, diese Optionen zu prüfen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Fazit
Kinder sind in der Privathaftpflichtversicherung in der Regel mitversichert, solange sie im selben Haushalt leben. Besonders wichtig ist es, zu überprüfen, ob auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abgedeckt sind, da sie rechtlich nicht haftbar gemacht werden können. Volljährige Kinder bleiben während ihrer Erstausbildung oder ihres Studiums oft weiterhin mitversichert, benötigen jedoch eine eigene Versicherung, sobald sie ausziehen oder eigenes Einkommen haben. Um sicherzustellen, dass alle Eventualitäten abgedeckt sind, solltest du die Vertragsbedingungen deiner Privathaftpflicht genau prüfen oder einen Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen durchführen.